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Mangelhafte Unfallaufnahme

Chris4020

Neues Mitglied
Registriert seit
18 Okt. 2017
Beiträge
2
Guten Tag,
ich benötige eure Hilfe,ich habe große bedenken das es bei der Unfallaufnahme grobe Fehler gibt.

unser Schwiegersohn 35 Jahre hatte im Januar einen Tödlichen Verkehrsunfall, er hinterlässt eine Frau und eine Tochter 13 Jahre. Auf einer grader Strecke ist er mit einen Anderen Fahrzeug zusammen gestoßen.

mein Schwiegersohn hatte einen Golf, die Unfallgegnerin einen SUV, unser Schwiegersohn verstarb noch in seinen Wagen. es war ein Krankenwagen und ein Notarzt anwesend.

er kann sofort zum Bestatter gebracht, später hat man ihn dort wohl eine Blutprobe abgenommen.

wir haben Probleme bestimmte Dinge nach zu vollziehen, das Fahrzeug der Unfallgegnerin wurde ohne Gutachten am nägsten Tag repariert.

es wurde keine Unfallaufnahme am Unfallort gemacht, Fahrbahnmarkierungen,es gibt noch nicht mal eine Unfalldarstellung. meine Tochter hat von den Beamten nur erfahren, er hätte 2,2 Promille und wäre Unfallverursacher, wir habe bis heute kein Gutachten über diesen wert, Freunde von mir haben ihn 10minuten vor dem Unfall beim einkaufen, getroffen und sie schwören mir er war nicht betrunken.

wie wir heute wissen, ist einer der Polizisten der Onkel der Unfallgegnerin, ich kann mir nicht helfen aber ich komme einfach nicht mit der art und weise klar, und hege den verdacht das hier was nicht stimmt.

es geht uns nicht darum, einen schuldigen zu finden, aber mein Schwiegersohn war auch ein guter freund von mir, und auch wenn er tot ist sollte er das recht haben das alles richtig abgelaufen ist.

vielleicht könnt ihr mir ein wenig helfen mit Infos wie einen Unfallaufnahmen zu erfolgen hat, für eure antworten bedanke ich mich schon mal in voraus
 
Hallo Chris!

Zuerst einmal tut es mir sehr leid für Euch das Ihr jemanden aus eurer Familie auf eine derart tragische Weise verloren habt!
Natürlich muss es üblicherweise eine Unfallaufnahme geben und der Unfall automatisch
an die Staatsanwaltschaft gehen. Einen ganz bedeutenden Punkt sehe ich hier betreffend der
angeblichen Alkoholisierung, da es ja Leute gibt die Ihn vorher gesehen haben und nicht
wahrhaben können das da eine Alkoholisierung vorlag.

Das Auto am nächsten Tag reparieren lassen muss aus dieser Sicht schon ein weiteres schweres
vergehen sein. Denn im Grunde genommen machen jeweils die gegnerischen Versicherungen
vom jeweiligen Gegnerfahrzeug durch einen Gutachter die nötigen Schadenbilder.

Wie das für den Strafprozess mit den Schadenbildern der Fahrzeuge aussieht kann ich nicht sagen, aber in meinem Fall ist auch fast alles verschwunden was nur verschwinden kann.
(Österreich)
Aber auf jeden Fall hat es vorerst zu einem Strafprozess zu kommen und da sollte es einen
Schuldigen geben.
Am besten die anwesenden Feuerwehrleute befragen was Diese wahr genommen haben.
Sieht wirklich sehr komisch aus das ganze.
Wenn es die Möglichkeit gibt gegen die Polizei eine Beschwerde zu machen, dies umgehendst
in Angriff nehmen.

Grüsse


Hrc4Life
 
Chris 4020,
es tut mir sehr leid dass der Unfall tödlich ausgegangen ist. Ich kann nachvollziehen was ihr gerade durchmacht.

Meine Anmerkungen:
* wer hat die Entnahme der Blutprobe autorisiert ?
zu welchem genauen Zeitpunkt (ist wichtig) wurde die Entnahme an welchem Ort
von welcher Person entnommen ? und wo wurde die Analysen ( welcher Art)
vorgenommen ?
* welcher Staatsanwalt war vor Ort ?
muß alles in der Akte (Polizei oder Staatsanwaltschaft stehen )

bei tödlichem Ausgang muß ein staatsanwaltschaftliches Verfahren laufen.

Nachfrage aus welchem Grund wurde keine ausreichende Dokumentation am Unfallort
vorgenommen;

Nachfrage : war der Onkel der Unfallverursacherin beim Unfall vor Ort ? oder wurde dieser
später in welcher Form beigezogen ?
Dann sofort wegen - bewusst bekannter - Befangenheit Dienstaufsichtsbeschwerde einleiten. Er darf sich dem Fall nicht mehr ansatzweise nähern.

Grüße user06
 
Hallo Chris4020,
mein herzliches Beileid an Dich und Deine Familie.
Das stinkt hier zum Himmel. Die Polizei muß bei jeder Personenverletzung den Fall an die Staatanwaltschaft weiterleiten! Auch bei Leichtverletzen. Die Staatanwaltschaft wird bei leichteren Verletzungen, wenn der Geschädigte keine Strafanzeige stellt, den Fall einstellen.
Bei Unfallen mit Todesfolge ist es immer ein Fall für die Staatsanwaltschaft und diese muß von der Polizei informiert werden. Daß die Polizei keine Bremsspuren und Bilder gemacht hat, um den Schadenshergang nachvollziehbar zu machen, ist völlig unverständlich. Bitte beantrage sofort Einsichtnahme in die Polizeiakte Du bzw. die rechtlichen Erben haben das Recht darauf, die gesamte Polizeiakte sogar gegen Unterschrift auszuleihen, um daheim alles kopieren zu können. Dort kannst Du auch das "Verhör" der anderen Unfallbeteiligten lesen. Sie wurde sicher zum Unfall befragt und das Protokoll ist in der Akte. Wenn Bilder gemacht wurden, und Du weißt es nicht, dann sind diese auch in der Akte (oder sollten darin enthalten sein). Ich habe Einsicht in die Polizeiakten erst Jahre nach dem Unfall genommen und die Sache wurde etwas zögerlich von der Polizei bearbeitet, weil in meinem Fall die Aufbewahrungsfrist dieser Akten schon knapp abgelaufen war und dann erst eine übergeordnete Stelle entscheiden mußte, ob ich unter diesem Umstand diese Akten noch einsehen darf (es war bei mir dann eine juristische Frage). Ich hatte aber vorher meinen Anwalt als Mandatsnehmer gebeten, einen Antrag auf Akteneinsicht bei der Polizei zu stellen (die Polizei verlangte das) und mit diesem Anwaltsbrief und meinem Ausweis bin ich dann zur Polizei gefahren und habe die gesamte Akten gegen Unterschrift leihweise für einige Tage mitnehmen dürfen.
Obwohl ich bei der Unfallaufnahme durch den Hauptpolizeimeister gefragt wurde, ob ich verletzt sei, und ich geantwortet habe "mir ist ganz komisch im Kopf" hat es die Polizei sträflich versäumt, einen Krankenwagen zu holen. Aus den Akten hat sich dann auch ergeben, daß weder Bremsspuren gemessen worden waren, noch Bilder gemacht wurden. Die Polizei hat kläglich versagt und ich konnte zu diesem Zeitpunkt vor Benommenheit mich nicht steuern. Als ich das "Vernehmungsprotokoll" des Unfallgegners gelesen habe, staunte ich nicht schlecht, was er da an Unkorrektheiten von sich gegeben hatte. Der Unfallgegner war ein paar Wochen nach dem Unfall verstorben und ich konnte ihn zu seiner "Vernehmung" durch die Polizei nicht mehr angehen.
Soweit meine Erfahrungen - vielleicht für Dich bzw. Deine Tochter eine Anregung zur Vorgehensweise.
Gruß Bobb
 
erst eine mal Danke

ich möchte mich erst ein mal bedanken für eure Antworten, und eure nützlichen Infos.
wir werden, uns nach und nach alle Unterlagen besorgen, Krankenhaus, Alkoholtest, und die Polizeiakte, Staatsanwaltschaft. ich denke mal wir waren viel zu gutgläubig, auch was Anwälte an geht.

ich glaube jetzt das man selber, ein Fachmann werden muss um klare Endscheidungen zu Treffen,

was dabei raus kommt werde ich euch hier berichten, finde es gut wenn man sich austauschen kann, man merkt dann das man nicht allein ist, und es vielen so ähnlich geht.

DANKE für eure infos
 
Hallo Chris,

auch mein Beileid und ich kann meinen Vorrednern nur recht geben.

Das erste was man als UO machen muss ist alle Daten zu sichten und sichern!

So steht in dem Polizeiprotokoll meines Unfall das der Unfall-Gegener angibt von der Sonne geblendet worden zu sein! Ein Polizist gibt dann an:" Es ist an dieser stelle um diese Uhrzeit nicht möglich von der Sonne geblendet zu werden". Zum Glück haben einige Zeugen angegeben das ich nicht zu schnell war. Einige Zeugen konnten sich noch nach Wochen sehr gut an den Unfall erinnern.

Vielleicht kommst du mit Plakaten an der Unfallstelle weiter das jemanden vielleicht bereits zuvor etwas aufgefallen ist!

Ich kenne einen sehr brisanten Fall der Jahrzehnte zurück liegt, hier war ein Geldstück im Lenkgestänge verklemmt!

Ich drücke euch die Daumen. Hier im Forum ist sicher dein richtiger Ansprechpartner der Rekobär http://www.unfallreko.de/.

MfG


GSXR
 
Unfallaufnahme

Hallo Chris4020,

ich bin echt erstaunt, dass die Polizei nicht in Absprache mit der Staatsanwaltschaft sofort einen Gutachter zugezogen hat und den, was eigentlich in Fällen mit tödlichem Ausgang Standart ist, an die Unfallstelle beordert hat.

Aber, wie ich mit meinen Studenten und Studentinnen in einer Projektarbeit festgestellt habe, gibt es eben auch Schlampereien. (ist auf meiner Webseite unter der Rubrik "Polizeiaufgaben" zu sehen - auf meinen Nicknamen gehen und dann unter Kotaktinformationen nachsehen)

Manchmal hat man Glück, dass die herbei gerufene Feuerwehr Fotos vom Geschehen macht. Einfach mal dort nachfragen.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Rekobär,
werde gleich mal dem Hinweis auf Deine Projektarbeit zu "Polizeiaufgaben / Sicherheitsmanagement nachgehen. Habe gerade den Link zu Deiner Projektarbeit in einem Post von Dir aus dem August/2015 gefunden. Danke :)
Gruß bobb
 
Hallo GSXR!

Betreffend Deiner Ausführungen zu der Beschuldigtenvernehmung.

In meinem Fall fand diese Aussage erst etwa eine Woche nach dem Unfall statt.
Anscheinend kann man sich das aussuchen wann man die Aussage macht
Man brauchte etwas Zeit um sich etwas auszudenken, und es sieht absolut so aus als
wurde diese Aussage von jemanden vorgesagt.

PKW von links eine Stoptafel überfahren und Motorradfahrer der aus Sicht des PKW von rechts kam frontal abgeschossen.
Aussage: Ich fahre diese Strecke mehrmals wöchentlich, ich hielt bei der Haltelinie an,
die Sicht war durch ein Verkehrsschild behindert (im Zivilprozess war das dann ein Maisfeld)
habe mich in Schrittgeschwindigkeit in die Kreuzung hineingetastet, war dann noch ca. 1 m
vor der Fahrbahnmitte wiederum im Stillstand, plötzlich kam ein Motorrad mit absolut überhöhter Geschwindigkeit auf der aus seiner Sicht linken Fahrbahnseite daher und prallte in den stehenden PKW.

Aktion Nr.1 war demnach das man sofort an meine Versicherung herangetreten ist, und Geld wollte da das Auto ein Totalschaden sei und ein Motorradfahrer den Unfall verursacht hat.

Während ich auf Reha war hat man den Strafprozess eingestellt (Diversion), und da gab es
nur diese Aussage und daneben meine Aussage.
Meine Aussage war, das ich da unterwegs war als plötzlich ein Auto die Stoptafel überfuhr, ich das Motorrad verrissen habe, und von allem weiteren nichts wei0.

Anscheinend muss demnach dieser Aussage Glauben geschenkt worden sein, sonst würde ja
irgendwo aufliegen das diese Aussage ein kompletter Blödsinn ist.

Aber anscheinend ist es ja im Strafverfahren komplett egal wie der Unfallhergang war und demnach spielt auch die schwere des Vergehens keine sehr grosse Rolle.

Ob das Auto nun links gestanden ist, oder doch eine Stoptafel überfahren hat und somit einen schweren Unfall verursacht hat scheint hier nicht von Interesse.
In Wahrheit aber ist das Vergehen noch deutlich schärfer gewesen, den es ist nicht nur eine Stoptafel überfahren worden, sondern diese wurde überfahren ohne vorher angehalten zu haben. Geschwindigkeit des PKW geht so auf jeden Fall an die 40 Kmh!

Daher gibt es bereits von mir einen Bericht "Rechtskraft im Strafverfahren"!

LG
 
hallo Hrc,

es ist wohl zeitlich gesehen als nachlese zu sehen, aber das sollte einem richter- o/u anwaltsfehler geschuldet sein.

... PKW von links eine Stoptafel überfahren und Motorradfahrer der aus Sicht des PKW von rechts kam frontal abgeschossen.
Aussage: Ich fahre diese Strecke mehrmals wöchentlich, ich hielt bei der Haltelinie an,
die Sicht war durch ein Verkehrsschild behindert (im Zivilprozess war das dann ein Maisfeld)
habe mich in Schrittgeschwindigkeit in die Kreuzung hineingetastet, war dann noch ca. 1 m
vor der Fahrbahnmitte wiederum im Stillstand, plötzlich kam ein Motorrad mit absolut überhöhter Geschwindigkeit auf der aus seiner Sicht linken Fahrbahnseite daher und prallte in den stehenden PKW.

erstens hat der pkw-fahrer damit schon mal den vorrang missachtet, wenn er in die strasse einfährt. die vorfahrt gilt für die gesamte fahrbahnbreite.

zweitens ist die aussage unglaubhaft bis unmöglich.
einmal davon abgesehen, wo der anstoss stattfand, das liesse sich ggf an den spuren erkennen, auch noch tage später. dann ist es auch dem gesamten anschein nach im zeitlichen ablauf und der wahrnehmung nicht richtig, wenn dort steht, "noch ca. 1 m vor der Fahrbahnmitte ... Stillstand, plötzlich kam ein Motorrad". weshalb sollte der pkw-fahrer unmotiviert 1 m vor der fahrbahnmitte anhalten und im anschluss daran den motorradfaher sehen? es macht nur sinn, wenn er beim einfahren den zuvor übersehenen motorradfaher wahrgenommen und dann wieder angehalten hat. zudem ist es unwahrscheinlich bis unmöglich, wenn er nach links in die fahrbahn einbiegt, also in der sicht einen spitzen winkel nach rechts hat, dass er dann erst oder noch das motorrad sieht.

für andere und spätere ereignisse, zum gründlichen verstehen gedacht.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant!

Ich wollte damit unter anderem auch festhalten welchen Blödsinn man aussagen kann und
es keinen interessiert welch Blödsinn das ist.

Ich kann nur sagen, das wenn ich soetwas Aussage, mir mit Sicherheit nahegelegt wird
das das nicht stimmt und gegebenenfalls das wahre Vergehen festgestellt wird.

Die Polizei hat einfach angegeben das bereits alles weggeräumt war, und daher eine
fotogrametische Aufnahme nicht mehr möglich war.
In Wahrheit haben die einfach nichts gemacht!

Und nochmal zur Schwere des vergehens, es kann an einer Stoptafel angehalten werden, und
danach losgefahren werden und ein schwerer Unfall verursacht werden.
Und eine Stoptafel kann auch überfahren werden ohne angehalten zu haben und ein schwerer
Unfall verursacht werden.
Ich denke mal eine Stoptafel ohne angehalten zu haben muss wohl zu den schwersten
Vergehen gehören die es überhaupt gibt.
Dazu gibt man noch an das ein Maisfeld die Sicht behindert hat, deswegen fährt man dann
gleich mit auf jeden Fall 40 kmh über die Kreuzung.

LG
 
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