• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

MdE im Zivilrecht

emma1

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
8 März 2012
Beiträge
311
Hallo Zusammen,

im Auftrag der gegnerischen Haftpflichtversicherung wurde von einer Klinik ein Gutachten über mich erstellt, welches mir nun vorliegt.

Unter anderem ging es auch um die Fragestellung nach der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)."Die unfallbedingte MdE wird mit 100 von 100 eingeschätzt".
Ich kenne den Begriff der MdE nur hier aus dem Forum, wenn es um BG-Fälle oder dergleichen geht.
Wie ordnet eine gegnerische Haftpflichtversicherung die MdE ein?

Danke für eine Aufklärung und viele Grüße
Emma
 
Hallo Emma

ich habe mich mal an WIKI bedient:

Der Begriff der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist ein Rechtsbegriff aus dem Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII), der früher auch für das soziale Entschädigungsrecht bedeutsam war. Er ist nicht gleichzusetzen mit den Begriffen Arbeitsunfähigkeit (AU) der gesetzlichen Krankenversicherung, Erwerbsminderung (EM) der gesetzlichen Rentenversicherung oder Grad der Behinderung (GdB) des Rechts der behinderten Menschen. Hinter diesen Begriffen stehen jeweils verschiedene rechtliche Definitionen.

Wie soll eine Haftplichtvers. die Angabe einer 100% MDE anderst auslegen?

Eine Minderung der Erwerbsfähigkeit um 100% ist aber heftig!

MfG

GSXR
 
Top