Es geht nicht um das Merkzeichen G, sondern um das Merkzeichen aG.
Die Voraussetzungen für aG haben sich geändert.
Das kann zur Folge haben, dass ein bisher vergebenes aG aberkannt wird, muss aber nicht sein.
Wenn für diejenigen Funktionseinschränkungen, die Mobilitätseinbußen nach sich ziehen, insgesamt ein GdB von 80 vergeben wurde, müsste das aG erhalten bleiben.
Im www findet man einige Beiträge dazu, einer zum Bsp. stammt von einem RA für Sozialrecht und erklärt es ganz gut.
Da ich keine Werbung für einen RA machen wollte, über den ich nichts weiß, habe ich den Link dazu aber nicht hier eingestellt. Ihr findet den sicher selber.
Der oben eingestellte Link vom VA Hamburg ist m.A.n. hilfreich, weil er verschiedene Funktionsstörungen / Verluste von Extremitäten tabellarisch auflistet und zeigt, wann das Merkzeichen aberkannt werden müsste, wann nicht. Für Betroffene sicher ein guter Anhaltspunkt. Vllt. findet ihr Ähnliches von dem VA eures Bundeslandes.
LG