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Merkzeichen aG aufgehoben

Busch38

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
24 Aug. 2011
Beiträge
476
Hallo,

wie ich gerade gelesen habe, ist das Merkzeichen aG aufgehoben.

Anlage VersMedV - Einzelnorm

(siehe ganz unten Punkt 3 )

Was hat dies nun für Auswirkungen für Parkerleichterungen ?
Wie werden die nun beurteilt ?

Gruss
 
Hallo,

steht doch aber im aktuellen Gesetzestext :

3. (aufgehoben)

Gruss
 
hallo,

das ist eine eigenheit bei gesetzen. dies besagt lediglich, dass die zuvor dort beschriebene bestimmung nicht mehr gilt, aber nur auf das jeweilige gesetz und dem zuvor beschriebenen inhalt bezogen. das kann zwar ein endgültiger wegfall sein, kann aber auch deshalb weichen, weil es an anderer stelle (neu oder verändert) aufgenommen wurde.

so ist es hier, es wurde hier an dieser stelle überflüssig, weil es an anderer stelle aufgenommen und geregelt wurde.

aber es sind dennoch gute hinweise, auch die gen. fundstellen.


gruss

Sekundant
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Sekundant,

also dass soll doch mal einer verstehen.

Jetzt mal eine doofe Frage,

wenn das "G" "wegfällt" wie läuft das dann mit dem Behindertenrabatt Autosteuer?
Da muss ja dann das G od. ähnliches im Ausweis stehen.
 
hallo,

nein, es fällt ja eben nicht weg. der inhalt der bestimmung wurde offenbar aus der verordnung heraus- und in das teilhabegesetz hineingenommen.
ich habe das zwar auch (noch) nicht bemerkt, sehe aber, dass auch das SGB 9 eine änderung erfuhr und teile davon noch gar nicht eingetellt sind (§§ 143-148 - fehlen m. vermerk "zukünftig in Kraft").

gruss

Sekundant
 
Es geht nicht um das Merkzeichen G, sondern um das Merkzeichen aG.

Die Voraussetzungen für aG haben sich geändert.
Das kann zur Folge haben, dass ein bisher vergebenes aG aberkannt wird, muss aber nicht sein.
Wenn für diejenigen Funktionseinschränkungen, die Mobilitätseinbußen nach sich ziehen, insgesamt ein GdB von 80 vergeben wurde, müsste das aG erhalten bleiben.

Im www findet man einige Beiträge dazu, einer zum Bsp. stammt von einem RA für Sozialrecht und erklärt es ganz gut.
Da ich keine Werbung für einen RA machen wollte, über den ich nichts weiß, habe ich den Link dazu aber nicht hier eingestellt. Ihr findet den sicher selber.
Der oben eingestellte Link vom VA Hamburg ist m.A.n. hilfreich, weil er verschiedene Funktionsstörungen / Verluste von Extremitäten tabellarisch auflistet und zeigt, wann das Merkzeichen aberkannt werden müsste, wann nicht. Für Betroffene sicher ein guter Anhaltspunkt. Vllt. findet ihr Ähnliches von dem VA eures Bundeslandes.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
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