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Motorradunfall 2010

Hallo Gery,
manchmal ist es auch ganz unkompliziert. So habe ich schon auf telefonische Anfrage hin, bei der Röntgenabteilung eines Krankenhauses, meine Röntgenbilder auf CD zugeschickt bekommen. Hierfür musste ich nichts bezahlen. Bei anderen Gelegenheiten habe ich mit dem Anwalt drohen müssen um endlich meine Akte zu erhalten. Viel Erfolg wünscht Rehaschreck
 
Hallo Gery,
manchmal ist es auch ganz unkompliziert. So habe ich schon auf telefonische Anfrage hin, bei der Röntgenabteilung eines Krankenhauses, meine Röntgenbilder auf CD zugeschickt bekommen. Hierfür musste ich nichts bezahlen. Bei anderen Gelegenheiten habe ich mit dem Anwalt drohen müssen um endlich meine Akte zu erhalten. Viel Erfolg wünscht Rehaschreck

Ja,
Das mag schon sein. Mit solchen Dingen habe ich erst zum ersten Mal zu tun.
Und Anwalt habe ich vorher auch noch nie gebraucht.
Doch äußerst bedauerlich ist es jedoch, wenn man unschuldig bei einem Unfall
doch erheblich verletzt wird, muß sich einen Anwalt nehmen (Rechtsschutzversicherung) und der ganze Schriftverkehr läuft auch über Diesen.
Und wenn ich bedenke, das ich der Geschädigte bin, und ich das Ganze selbst in
der Hand hätte, würde ich auf die andere Seite keine Rücksicht nehmen.
Daher bist du gezwungen dich massiv aufzuregen, und einige Male den Anwalt zu wechseln. Bei einer fast eindeutigen Geschiichte.
Somit wünsche ich niemandem einen schweren Unfall, wobei er sich zusätzlich noch jahrelang damit rumraufem muss, und sich fragen muss, was haben meine
Anwälte überhaupt für Absichten?
Warum stellt Dieser bei Gericht nicht jene Fragen die ich stellen würde?
Selbst ist man ja vor Gericht wenn es um Fragen geht zum Schweigen hingehalten!

Grüße

Hrc4Life
 
hallo Gery,

ich sehe da nur den weg, zunächst nochmal schriftlich mit fristsetzung die daten anzufordern und dabei die kostenübernahme zu erklären gepaart mit dem hinweis, dass bei weiterer weigerung der rechtsweg beschritten wird.

es gibt mehrere bestimmungen, die ein solches recht zuerkennen, allerdings ist mir da im österreichischem recht die konkrete bestimmung nicht bekannt. aber soweit ich österreichisches (zivil)recht mal vergleichend herannahm, sind hier kaum unterschiede in der wirkung.
sollte also weiter gemauert werden (und nach deinem anfänglichen eintrag, die datenmenge sei zu gross, gehe ich davon aus die daten sind vorhanden), wirst du doch auf herausgabe klagen müssen. es ist ja schon ein indiz, wenn konsequent nicht auf deine anforderung reagiert wird. du solltest vll noch mit dem prof, von dem du die auskunft zu den daten hast, versuchen näheres zu erfahren, damit du den anspruchsgegenstand genau bezeichnen kannst.


gruss

Sekundant
 
Jo,

Heute telefonische Anfrage an Ombudsstelle und natürlich erklärt das ich mittlerweile die dritte CD der Röntgen und sonstigen Aufnahmen habe.
Wiederum die Ansage das das gewünschte nicht erhalten würde.
Daraufhin eine Befragung der Ombudsstelle an den Leiter der Röntgenabteilung.
Hier stellte sich heraus, das es diese Rohdaten von CT gibt, doch sei man nicht
verpflichtet diese aufzubewahren. Also in meinem Fall nicht mehr verfügbar.
Und und daher werden diese auch in jedem anderen Fall nicht aufbewahrt.
Stellt sich nur noch die Frage, ob diese laut Recht nicht aufbewahrt werden müssen?
Muss daher mal sehen ob das der Wahrheit entspricht!

Grüße

Hrc4Life
 
schau dir dazu mal folgende "Richtlinie zu Arbeitsanweisungen und Aufzeichnungspflichten nach den §§ 18, 27, 28 und 36 der Röntgenverordnung" an unter

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_31072006_RS1141143210.htm

und hier die punkte 4.4-4.6, u.a. mit dem passus

Bei Bilddatensätzen (z. B. Angiographie, CT) ist es notwendig, diejenigen Bilddaten aufzubewahren, die eine erneute unabhängige Befunderhebung ermöglichen.

zu aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichten.

die daten sind auch möglichst zügig an weitere ärzte zu übermitteln, so dass der von dir genannte prof sie aber auch problemlos anfordern könnte.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant!

Ich muss mir das noch genauer durchlesen. Und eventl. gezielte Informationen
zum österreichischen Patientenrrecht bei dementsprechenden Stellen holen.
Kann das sein das man da so belogen wird?
In meinem Fall geht es eben um Verletzungen an Wirbeln mit bleibenden Schäden, und diversen Beschwerden und auch hin und wider Einschränkungen.
Zu diesem Gutachter kann ich nicht mehr gehen, denn dieser hat mit seiner Ordination zuhause aufgehört, und ist nun nurmehr im Krankenhaus beschäftigt.

Danke für die Hinweise!

Grüße

Hrc4Life
 
Hallo Sekundant!

Über einige telefonische Anfragen bin ich nun auf ein Radiologieinstitut gestossen,
wo die Person an der anderen Leitung obwohl mein Anliegen im Prinzip nicht in deren Aufgabengebiet fällt, sehr höflich und kompetent Auskünfte zu meinen Fragen erteilte.
Zum jenem Punkt, das man diese Rohdaten nicht verpflichtend aufbewahren muß, scheint dies durchaus der Wahrheit zu entsprechen.
Jedoch bekam ich Infos, wobei es durchaus sein kann, das ich diese Rohdaten mit
auf meiner CD habe. Es handelt sich hierbei um eine Datei namens DICOM.
Diese Datei sollten diese Rohdaten enthalten.
Diese Datei habe ich bereits gefunden, jedoch ist deren Grösse noch im KB Bereich. Muß mal schauen was ich damit anfangen kann.
Wenn diese aber tatsächlich so zu verwenden sind um alle Schichten der damaligen CT-Polytrauma darzustellen, wäre die Lösung nun bereits sehr nah.

Vielen Dank für die bisherigen hilfreichen Infos!


Grüsse

Hrc4Life
 
Hallo,

Jedoch bekam ich Infos, wobei es durchaus sein kann, das ich diese Rohdaten mit
auf meiner CD habe. Es handelt sich hierbei um eine Datei namens DICOM.
Diese Datei sollten diese Rohdaten enthalten.
Diese Datei habe ich bereits gefunden, jedoch ist deren Grösse noch im KB Bereich.

eine datei namens DICOM ist nicht die bilddatendatei, sie dürfte nur "anweisungen" enthalten zur behandlung der bilddatei.
für die bilddatei musst du nach dateien mit der endung ".dcm" suchen. und sie ist mit sicherheit im 2-3-stelligen MB-bereich, wenn nicht gar GB-grösse.

ich habe eine .jpg-datei konvertiert und kam auf mehr als 1 GB. es hängt vermutlich auch davon ab, ob speicherplatzbedingt eine CD oder eine DVD vorliegt, welche infos darauf sind.

du wirst die *.dcm-datei auch nicht mit gängigen programmen öffnen können. wenn ich kann u. wenn bedarf ist, suche ich meine genutzten programme mal raus.


gruss

Sekundant
 
Hallo,

Hole mal meinen alten Beitrag wieder heraus. Hier ist es ja sehr darum gegangen das ich aufgrund von Deckplattenbrüchen im HWS und BWS Bereich die vorher niemals diagnostiziert wurden gewisse Schritte gesetzt habe.
Es gibt vom Unfall 2010 ein CT-Polytrauma aber keine weiteren Untersuchungen der WS,
weder Röngten noch MR.
Ich habe die Rohdaten der CT-Polytrauma angefordert und die letzte Antwort vom Leiter der Radiologie lautete, man sei nicht verpflichtet diese aufzubewahren. Das ist aber schon lange her und ich habe seither kaum noch etwas in dieser Richtung unternommen.

Doch nun habe ich eine weitere Frage an erfahrene User!
Bei meinem Motorradunfall kam es laut Flugrettungsprotokoll vom Notarzt zu einer Sedierung. Zudem habe ich mir von Beginn an Gedanken gemacht warum ich ab dem Unfallzeitpunkt ca. 19 Stunden keine Erinnerung habe und erst nach diesen 19 Stunden aufgewacht bin.
Nun steht im Bericht vom Krankenhaus z.B.
HWS- kein Klopfschmerz, Kopf frei beweglich ohne Schmerzen.
Ist das bei Sedierung überhaupt möglich das die beschriebene „Untersuchung“ stattgefunden hat, wo ich dazu noch von all dem keine Erinnerung habe?

Grüße

Hrc4Life
 
Hallo,

sieh z. B. mal hier zu den Aufbewahrungsfristen:

http://www.vereve.de/wp-content/uploads/Aufbewahrungsfristen-BW.pdf

Aufbewahrungsfristen

Krankenhausberichte + Behandlungen = 10 Jahre.

Somit verlange Akteneinsicht in Deine Krankenhausakte, denn die beinhaltet auch die komplette Radiologie.

Aus Deiner Krankenakte kannst Du entnehmen was im Schockraum untersucht wurde bzw. auch radiologisch mit welchen Befunden!

Dein Hinweis auf Sedierung ist leider sehr schwammig. Diese lässt keinen Hinweis auf Medikament und Dosis = Auswirkung der "Sedierung" zu.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Hrc4life,

irgendwie kommt mir das bekannt vor! Bei mir wurde ja erst nach einem Ersthelfer geschaut als ich begonnen habe mir den Helm auszuziehen vorher hatten sich alle damit abgefunden das tot. Diesem Ersthelfer habe ich wohl meine Krankengeschichte erzählt dieser wusste von einer Op und der dazugehörigen auffällgen Narbe! Diese Narbe wurde im Schockraum von den Ärzten übersehen! Ich selbst komme auf der Intensivstation um 20.30 Uhr wieder zu mir ein paar Erinnerungen wurden reanimiert!

Also die Sedierung sagt nichts aus! Gibt es keine Zeugen?

MfG


Gsxr
 
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