michelhamburg
Neues Mitglied
Hallo liebe Forummitglieder, hab viel gelesen und jetzt mal meine Geschichte
Hatte im Sept. 2013 einen schweren Motorradunfall in Hamburg ,4 spurige Straße mit entgegenkommenden links abbiegendem PKW.
Für mich war die Sache eigentlich klar, da ich der der geradeausfahrend war, das ist mal nicht so, da der Unfallgegner ein wenig deutsch spricht und gegenüber der Polizei sagt , ich keine Schuld -Motorrad zu schnell.
Somit wurde ein Rekonstrucktionsgutachten von der Polizei in Auftrag gegeben. Geschwindigkeit des Motorradfahrers 55-59 km/h. Muss dazu sagen das Motorrad wurde nicht angesehen, ich wurde nicht direkt befragt , allerdings kann ich zum eigentlichen Unfall keine Angaben machen, obwohl für mich das vorher entscheident ist. Im Gutachten nicht viel Gutes für den Motorradfahrer, der durch sein Unvermögen zu stark gebremst bzw. überbremst hat und es dadurch zum Sturz kam und zum Unfall.
Fahre seit 35 Jahren schnelle Motorräder, kann es daher das etwas einschätzen wenn innerhalb von 1 sec. die Entscheidung fallen muss , bremsen oder drauf, dann kracht mann hin.
Frage : muss ich mit diesem Gutachten einverstanden sein, kann ich es anzweifeln, zumal hier von einer permanenten Geschwindigkeit v.55-59 ausgegangen wurde und nicht berücksichtigt wird ,das ich von dem Punkt aus, von dem ich das abbiegende Fahrzeug hätte sehen müssen noch gestanden habe ?, sowie noch andere Faktoren die nicht berücksichtigt wurden. werden die Zeugen bezüglich des Gutachtens befragt ?
Ein Neues Gutachten erstellen zu lassen meinerseits, wird von abgeraten, da dieses ja parteiisch sein könnte und nicht gerichtlich zugelassen wird
Das war das erste,
Verletzungen gabs natürlich auch,
Rippenserienfraktur beidseitig mit Lungenkontusionen bds.
BWK Frakturen 5/7/8/9 -- 7/8 instabil, 4/5 Deckplattenfraktur
distale Radiusfraktur beidseitig
Weber-B-Fraktur rechts
am Unfalltag OP linkes Handgelenk und dorsale Spondylodese BWK 6 auf 10
5 Tage später dann Bülaudrainage auf Grund der Flüssigkeit in der Lunge, die dann nach drei Tagen entfernt wurde,
dann weitere kurzfristige Revisions OP da Schrauben in BWK einseitig zu lang waren, bei dieser OP wurde dann auch Weber-B-Fraktur versorgt.
Dann nach 7 Monaten Materialentfernung BWK und Freigabe auf Vollbelastung für Reha
Schmerzen während der Reha immer stärker, dann wieder Krankenhaus, röntgen- alles bestens- auf weiteres drängen dann CT-- mir bleibt fast die Stucke weg, Totalschaden, Reha abgesagt keine weitere Belastung der Wirbelsäule -noch instabil
Seit dieser Aussage sind 4 Monate vergangen, Schmerzen nach wie vor, nur mit Opiaten einigermaßen erträglich. es wird gehofft das die Wirbelkörper sich allein versteifen,
hat jemand in dieser Richtung erfahrungen, oder sollte wirklich eine OP zur Versteifung in Auge gefasst werden. Früher waren 185cm heute 179cm, somit sind die Bandscheiben in diesem Bereich eh schon kaputt
In der ganzen Sache steht mir natürlich ein RA mit Verkehrsrecht zur Seite
Das nächste Problem'chen:
Ich bin Selbstständig, habe ein Gartenbaubetrieb, der Unfall hat sich auf dem Weg zum Kundenbesuch ereignet, die Bg hat das problemlos anerkannt Leider habe ich am falschen Ende gespart und keine Zusatzversicherung bei der BG abgeschlossen. Ich bekomme heute , glaube irgednwie so was bei 17,.... € pro Tag um die 600 im Monat Verletztengeld, wenn die Zeit dann zu Ende ist gibts Rente bei 50% um die 300€ also kannste vergessen.
Natürlich versuche ich mit dem RA den Verdienstausfallschaden geltend zu machen, aber das sind ja riesen Probleme und ein riesiger Arbeitsaufwand ,zumal ich hier in der Bringschuld bin. die bei der Versichung eingereichten Unterlagen wurden bis heute noch nicht mal bearbeitet (3 Mon.)
Zum Glück bin ich bis heute noch finanziell über die Firma abgesichert, aber ewig Geld zu ziehen geht nicht,
wer hat denn hier Erfahrungen bezüglich Verdienstausfallschaden bei Selbständigen, wie man diese Ansprüche am besten Geltend macht
Ich möchte mich nicht immer auf den RA, da kann auch genug schief gehen
Grüße aus Pinneberg
von einem Motorradfahrer der ganz viel Glück gehabt hat !
Andreas
Hatte im Sept. 2013 einen schweren Motorradunfall in Hamburg ,4 spurige Straße mit entgegenkommenden links abbiegendem PKW.
Für mich war die Sache eigentlich klar, da ich der der geradeausfahrend war, das ist mal nicht so, da der Unfallgegner ein wenig deutsch spricht und gegenüber der Polizei sagt , ich keine Schuld -Motorrad zu schnell.
Somit wurde ein Rekonstrucktionsgutachten von der Polizei in Auftrag gegeben. Geschwindigkeit des Motorradfahrers 55-59 km/h. Muss dazu sagen das Motorrad wurde nicht angesehen, ich wurde nicht direkt befragt , allerdings kann ich zum eigentlichen Unfall keine Angaben machen, obwohl für mich das vorher entscheident ist. Im Gutachten nicht viel Gutes für den Motorradfahrer, der durch sein Unvermögen zu stark gebremst bzw. überbremst hat und es dadurch zum Sturz kam und zum Unfall.
Fahre seit 35 Jahren schnelle Motorräder, kann es daher das etwas einschätzen wenn innerhalb von 1 sec. die Entscheidung fallen muss , bremsen oder drauf, dann kracht mann hin.
Frage : muss ich mit diesem Gutachten einverstanden sein, kann ich es anzweifeln, zumal hier von einer permanenten Geschwindigkeit v.55-59 ausgegangen wurde und nicht berücksichtigt wird ,das ich von dem Punkt aus, von dem ich das abbiegende Fahrzeug hätte sehen müssen noch gestanden habe ?, sowie noch andere Faktoren die nicht berücksichtigt wurden. werden die Zeugen bezüglich des Gutachtens befragt ?
Ein Neues Gutachten erstellen zu lassen meinerseits, wird von abgeraten, da dieses ja parteiisch sein könnte und nicht gerichtlich zugelassen wird
Das war das erste,
Verletzungen gabs natürlich auch,
Rippenserienfraktur beidseitig mit Lungenkontusionen bds.
BWK Frakturen 5/7/8/9 -- 7/8 instabil, 4/5 Deckplattenfraktur
distale Radiusfraktur beidseitig
Weber-B-Fraktur rechts
am Unfalltag OP linkes Handgelenk und dorsale Spondylodese BWK 6 auf 10
5 Tage später dann Bülaudrainage auf Grund der Flüssigkeit in der Lunge, die dann nach drei Tagen entfernt wurde,
dann weitere kurzfristige Revisions OP da Schrauben in BWK einseitig zu lang waren, bei dieser OP wurde dann auch Weber-B-Fraktur versorgt.
Dann nach 7 Monaten Materialentfernung BWK und Freigabe auf Vollbelastung für Reha
Schmerzen während der Reha immer stärker, dann wieder Krankenhaus, röntgen- alles bestens- auf weiteres drängen dann CT-- mir bleibt fast die Stucke weg, Totalschaden, Reha abgesagt keine weitere Belastung der Wirbelsäule -noch instabil
Seit dieser Aussage sind 4 Monate vergangen, Schmerzen nach wie vor, nur mit Opiaten einigermaßen erträglich. es wird gehofft das die Wirbelkörper sich allein versteifen,
hat jemand in dieser Richtung erfahrungen, oder sollte wirklich eine OP zur Versteifung in Auge gefasst werden. Früher waren 185cm heute 179cm, somit sind die Bandscheiben in diesem Bereich eh schon kaputt
In der ganzen Sache steht mir natürlich ein RA mit Verkehrsrecht zur Seite
Das nächste Problem'chen:
Ich bin Selbstständig, habe ein Gartenbaubetrieb, der Unfall hat sich auf dem Weg zum Kundenbesuch ereignet, die Bg hat das problemlos anerkannt Leider habe ich am falschen Ende gespart und keine Zusatzversicherung bei der BG abgeschlossen. Ich bekomme heute , glaube irgednwie so was bei 17,.... € pro Tag um die 600 im Monat Verletztengeld, wenn die Zeit dann zu Ende ist gibts Rente bei 50% um die 300€ also kannste vergessen.
Natürlich versuche ich mit dem RA den Verdienstausfallschaden geltend zu machen, aber das sind ja riesen Probleme und ein riesiger Arbeitsaufwand ,zumal ich hier in der Bringschuld bin. die bei der Versichung eingereichten Unterlagen wurden bis heute noch nicht mal bearbeitet (3 Mon.)
Zum Glück bin ich bis heute noch finanziell über die Firma abgesichert, aber ewig Geld zu ziehen geht nicht,
wer hat denn hier Erfahrungen bezüglich Verdienstausfallschaden bei Selbständigen, wie man diese Ansprüche am besten Geltend macht
Ich möchte mich nicht immer auf den RA, da kann auch genug schief gehen
Grüße aus Pinneberg
von einem Motorradfahrer der ganz viel Glück gehabt hat !
Andreas