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Motorradunfall mit Personenschaden

Anna Bo

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
20 Dez. 2015
Beiträge
154
Hallo zusammmen ,durch Zufall bin ich auf dieses Forum gestossen .Ich suchte infos zu verschiedenen Dingen wie Abwicklung bzw beantragen von Schadensersatz Schmerzensgeld usw .
Vor 8Wochen sind wir mit dem Motorrad in der kurve ausgerutscht auf nassen Blättern .Das Motorrad ist auf mein Bein gefallen .Weber C-Fraktur Thoraxprellung .Der Notarzt brachte mich ins Krankenhaus .Es folgte die Operation des Sprunggelenkes .Ich war 9Tage stationär ,bekam relativ lange starke Schmerzmittel und auch nach Entlassung nahm ich noch ca 10Tage Tilidin ,nun Ibuprofen .Nach absetzen und mehr belastung des Beines merkte ich stärkere Schmerzen im Knie .Als ich zur Kontrolle beim Krankenhaus war sagte ich dieses .Es erfolgte ein MRT .Befund :geringe Überdehnung des vorderen Kreuzbandes mit Teilruptur,Zweitgradige Läsion des Hinterhornes des Aussen -und Innenmeniskus.
Flake -Frakture des retropatellaren Knorpelbesatzes .Geringer Knieerguss.
Mir wurde geraten das operieren zu lassen .Diesbezüglich hole ich mir jedoch noch eine zweite Meinung .
Eine Schmerzensgeldvorschuss habe ich schnell von der Huk erhalten ,die zerschnittenen Motorradsachen wurden auch beglichen .Nun stellt sich mir die Frage wie es mit einem Haushaltsführungsschaden aussieht .(bin 53 lebe mit meinem Mann und meinen beiden Hunden im Einfamilienhaus ) die Hausarbeit erledige zum grössten Teil ich .Unsere Tochter kam die ersten 14Tage nach meiner Entlassung täglich vorbei ,hat gekocht ,aufgeräumt usw .Die beiden Hunde sind alleine meine Aufgabe .Wie steht es mit den Betreungskosten für die beiden ? eine Züchter Kollegin kommt täglich vorbei und führt die aus .Als ich im Krankenhaus war waren sie dort untergebracht .Fragen über Fragen .Schonmal danke für eure Antworten
LG Anna

hat keinen einen Tipp für mich wie es mit der Hundebetreuung /Versorgung gergelt ist ?
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Anna,
ich kenne mich jetzt nich sooo gut aus, aber ich dachte das es Schmerzensgeld nur gibt, wenn es einen Verursacher gibt, wenn ihr in einer Kurve ausgerutscht seit, wer wird dann haftbar gemacht?

LG Markus
 
Mein Mann als Fahrer .Er ist über die Huk Versichert .
 
Haushaltsführungsschaden

Hallo Anna,

Du kannst gegenüber der HUK den sogenannten Haushaltsführungsschaden geltend machen. Dazu kann Dir Isländer Näheres sagen, da es unter anderem sein Fachgebiet ist.

Dein Fall ist schon etwas bizarr, da ja Dein Mann der Verursacher ist. Aber gut, das ist halt so und wurde offensichtlich erstaunlicherweise von der HUK auch so hingenommen, was nicht selbstverständlich ist. Ich habe da schon abstruse Begründungen zu hören bekommen. Was Ich mache, kannst Du hier nachlesen:

www.unfallreko.de

Auf jeden Fall musst Du ohnehin nachweisen, was Du momentan nichtmachen kannst. Wenn ich richtig gelesen habe, züchtet Du Hunde, da Du von einer Züchterkollegin geschrieben hast.

Hier hast Du doch bestimmt auch eine Kalkulation parat. Wenn Du die Betreuungnicht übernehmen kannst, musst Du eine Hilfe einkaufen.

Herzliche Grüße vom Rekobär :)
 
Hallo Rekobär ,danke für deine Antwort .Die Huk ist auf mich zugekommen mit einem Unfallschadenbogen .Ich habe daraufhin dort angerufen und erklärt das es mein Ehemann war der gefahren ist .Da er über die Huk Haftplicht versichert ist steht kann ich alle meine Schäden geltend machen .
Dies Jahr ist bei mir kein Wurf geplant .So das ich da keinen Ausfall habe .Züchte zwar im VDH jedoch mache ich nur ca alle 2Jahre einen Wurf .
Meine Nachbarin ist aus dem Urlaub zurück und nimmt meine "Mädels "zum grossen Spaziergang mit .

Ich mache mir etwas sorgen das die Knie Verletzung nicht anerkannt wird da erst 5Wochen nach dem Unfall offiziell was beim Arzt in der Akte steht .
LG Anna
 
Grüß Dich, Anne Bo!

Rekobär hat ja nach mur gefragt.


01
Ist die Arbeit, die Haustiere erzeugen, Teil der Arbeit im Haushalt, deren Ausfall entschädigt wird?

Pardey ("Der Haushaltsführungschaden") findet, das sei mit dem Schmerzensgeld abzugelten. Tierhaltung sei ein Hobby.

Das OLG Brandenburg (Urteil vom 8.3.2007, 12 U 154/06) hält den Aufwand für die Versorgung einer Katze hingegen für ersatzpflichtig. Balke (SVR 06/312) findet, der Haustierversorgungsaufwand sei Teil der Haushaltsarbeit.


02
Pardey liegt schief. Die Argumente:

- Wer ein Tieren hat, der muss es artgerecht halten (§ 2 TierSchG). Damit besteht eine Rechtspflicht des Halters, für das Tier zu sorgen. Das ist ab Übernahme der Haltereigenschaft verbindlich. Auch, wenn man sich das Tier aus Liebhaberei angeschafft hat.

- Beim Garten hat sich die einhellige Rechtsprechung durchgesetzt, dass auch die Gartenarbeit zur Gestaltung des Hauses gehört und, dass der Garten bei der Bemessung des Zeitaufwandes hinzuzurechnen ist (vgl.: BGH NJW 89/2540; OLG Frankfurt VRS Band 70, Jg. 1986, S. 328 f.; OLG München DAR 99/407)

In den seltensten Fällen dient der Reihehausgarten der Erzeugung von Gemüse und Brennholz. Ich verstehe nun nicht: Gartenversorgung gehört zur Haushaltsarbeit. Dabei darf man den Garten verwieldern lassen. Aber den Hund darf man nicht sich selbst überlassen. Wieso steht jetzt die Arbeit mit dem Hund schlechter da als die mit dem Garten?

03
Es wird nur sehr wenige Anwälte geben, die sich so in das Thema eingearbeitet haben. Erleichtere dem RA oder der RAin also das Geschäft. Drucke den Beitrag aus, dann hat er gleich die nötigen Argumente. Zu immerhin Deinem Besten!

ISLÄNDER
 
Ich danke dir für den tipp Isländer ,ich werde berichten .
Allgemein denke ich das es schwer ist einen Haushaltsführungsschaden durchzusetzen oder wie ist eure Erfahrung ?
 
Grüß Dich, Anna Bo!


01
Im Prinzip ist es klar, der BGH hat gesagt, dass es Haushaltsführungsschäden gibt. Das rechtliche Gerüst ist da, das ist das Problem nicht.

02
Eher schwer ist sind Bezifferung und das Führen der Beweise dazu. Dafür sieht das Gesetz dankenswerterweise aber auch einige Beweiserleichterungen vor: Die Höhe des Schadens muss man nicht bewiesen, sondern nur weit überwiegend wahrscheinlich machen, § 287 ZPO.

Versicherer wissen, dass es daran häufig hapert und nutzen das, um den Schaden klein zu reden. Es gibt allerings einige (wenige) Sachverständige dafür. Hier sind bekannt Sachverständige in Rostock (Nähe Nordpol) und in Meckenheim (= Nähe Bonn), es gibt auch eine Sachverständige in Wettenberg (bei Gießen in Hessen), und einen in Traunreut (Bayern).

03
Erzähl mal ein wenig. Dann kann man vielleicht genaueres sagen.


ISLÄNDER
 
Hallo Isländer ,ich bin berentet und führe den Haushalt ca zu 75 % .Mein Mann kümmert sich um unsere Autos ,kleinere Reparaturen am Haus .Er arbeitet 15Stunden in der Woche .Dadurch das ich Zeit habe schaffe ich den Haushalt trotz Rücken Probleme seid 2Jahren alleine.Haus ca 120 m2 und Garten 350.

Erkrankungen durch den Unfall :Weber C-Fraktur mehrfragmentär ,Thorax Prellung ,Innenband vom Knie angerissen ,Aussen und Innenmeniskus 2.gradige Läsion .Flake Fraktur des Knrpels .9Tage stationär ,6Wochen mit Gehstützen und nur Teilbelastung 20kg .
Ich habe sehr starke Schmerzen beim abrollen des fusses ,Treppensteigen geht nur langsam .mit den Hunden geht eine freundin .(grosser spaziergang 2Stunden /Tag .Die ersten fast 3Wochen waren sie bei einer Freundin untergebracht .Mein Mann kann krankheitsbedingt nicht mit den Mädels laufen (Hüft OP und Knieschaden )kurze gänge ja nur halt nicht den grossen .Wenn du noch fragen hast immer her damit .Bin für jeden Tipp dankbar .
 
Grüß Dich, Anne Bo!

01
Die genauere Kalkulation eines Haushaltsführungsschadens setzt voraus, dass man den Haushalt auch besichtigen kann. Es gibt in Deutschland einige wenige Sachverständige, die so etwas dann machen. Mir sind Sachverständige im Raum Gießen, in Meckenheim (bei Bonn) bekannt, einen weiß ich in Rostock (= "Nähe Nordpol") und einen in Traunreut (Bayern). Die Versicherung wird sich hüten, einen Sachverständigen zu schicken, weil das ihren Interessen entgegenläuft.

Aber immerhin: Dessen Kosten gehören zum Schaden dazu, für den der Versicherer aufkommen muss!


02
Mit den Daten, die Du geliefert hast, kann man im Groben mit dem Schätzen anfangen. ABER NUR IM WIRKLICH IM GROBEN! Es dient ein wenige dazu, die DImensionen abzuschätzen. Um wieviel könnte es da gehen?

(a)
Ein durchschnittlicher (Anspruchsstufe II) 2-Personen-Haushalt oder jede Besonderheit schluckt pro Woche 22,1 Stunden Arbeit: Ohne Einkaufen. Dafür setze ich jetzt mal ("Daumen mal Pi") 2,5 Std/Woche an, schneller geht’s wohl kaum. Ist der Haushalt gehobener Anspruchsstufe (Stufe III), kommt man auf 32,1 Std/Woche: Das könnte aufgrund der Wohnfläche immerhin schon auch in Frage kommen. Vorsichtshalber: Weiter mit mittlerer Anspruchsstufe.
Haben wir also: 24,6 Std/Woche.

(b)
Aber der Garten kommt dazu: Pro Woche: Etwa 2,7 Std. im Jahresdurchschnitt.
Sind wir bei 27,3 Std. Ohne Hunde. Mit Hund wird's deutlich mehr. Auch dann, wenn man mit OLG Dresden sagt: Das Spazierengehen zählen wir nicht mit, aber das Schmutz-Beseitigen. Ich lasse das deswegen weg, damit ich eine Art Mindestschaden kalkuliere.

(c)
Von den 27,3 Std. entfallen also 75 % auf Dich (muss man sich auch erst ansehen, klingt aber plausibel). Sieht man Dich zu 30 % haushaltsspezifisch an der Arbeit gehindert, (da müsste genauer nachsehen), so kämen 6,14 Std/Woche Ausfall heraus. Je nach Wohnort-Lage könnte man sich einen Schaden im Bereich von 250 – 300 Euro/Monat vorstellen. In Großstädten eher mehr. Das war jetzt sozusagen der untere Rand.

In der Zeit, wo Du nur mit Krücke gehen konntest, ist das deutlich mehr.

(d)
Die Behinderung kann sich im Haushalt stärker auswirken als im allgemeinen Erwerbsleben (wo es um die MdE, die Minderung der Erwerbsfähigkeit geht). Das wird oft bestritten, kommt aber vor. Da kommt mir ein Urteil des Landgerichtes Leipzig gerade recht, das das OLG Dresden bestätigt hat:

Also: Landgericht Leipzig, Urteil 08 O 3839/09 vom 15.11.2013
(in: Der Verkehrsanwalt 2014, S. 87):

Eine Knieverletzung begrenzte die Geh- und Stehfähigkeit. Die MdE wurde mit 20 % MdE bewertet. Im Haushalt lag die Behinderung bei 30 %: Das Gericht folgte dem Sachverständigen und fand: Der Haushaltsberuf ist eine Tätigkeit, die ganz überwiegend im Stehen und Gehen stattfindet! Viel mehr als im Durchschnitt des Erwerbslebens.

Da sagt man doch gerne mit dem Volke, in dessen Namen das Urteil erging: So ist es Recht!

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer ,danke für deine Antwort ,
meiner Anwältin habe ich nun den Befund des MRTs vom Knie geschickt mit der bitte der Huk den zusaätzlichen Schaden zu melden .Ich bin gerade dabei meinen Haushaltsführungsschaden aufzuschreiben .
Bzgl.meiner beiden Hunde (Labrador Retriever ) habe ich einen Artikel von Liselotte Warlimont gefunden .In ihrer Tabelle ist klar das Betreuen von Haustieren aufgeschrieben .www.adac.de/sp/rechtsservice/_mmm/pdf/I-16-Berechnung-des-Haushaltsführungsschaden_184795.pdf
Ich werde das einfach versuchen anzugeben .Mehr als ablehnen kann die Huk das ja nicht .Im Moment kommen verschiedenen Hundefreunde von mir und gehen einmal täglich die grosse Runde.Morgens und am abend kann ich mittlerweile für ca 10minuten mit den beiden raus .Danach muss ich mein Bein jedoch wieder hochlegen da es anschwillt und weh tut .
euch allen einen guten Start in die erste Woche des neuen Jahres .
Lieben Gruss
Anna

 
Hallo Anna Bo,

danke für den Link!
Wir sind auch ständig auf der Suche nach Rechtsprechung zur Versorgung von Haustieren!
Auch ist es gut zu Wissen, dass wir einen gehobenen Haushalt hatten ( der versank leider im Chaos des Unfalls), bei Pardey lass ich nichts von dieser Einteilung- evtl. muß ich nach anderen Ansätzen suchen!
Z.B. 140qm Wohnfläche+ ex- Monatseinkommen, dazu Nebengebäude, Hof und Garten? Hier machte uns eine Hilfsanwältin, die scheinbar nur flüchtig die Klageschrift überflog, den Vorwurf, dass wir nur den uns zustehenden "Mindestwohnraum für 2 Personen " berechnen dürfen! Soviel zu den Schoten der Gegenseite!

Dank an Isländer, der immer dran bleibt!

Uns wurde gerade wieder von der Gegnerischen mitgeteilt, dass Katzen "Hobby" sind:rolleyes: Sag dass mal den Katzen:confused:

Nee, Haustiere sind eine Lebensaufgabe : irgendwann hat man sich dafür entschieden und lebt mit dieser Verantwortung (ohne Viecher ist es für uns kein Leben!).
Abgesehen vom d.Tierschutzgesetz bestehe ich auf § 249 der Zustand ist wie vor dem Unfall herzustellen!
Also, wenn die Versicherung meinem Mann nicht bald ein Bein nachwachsen läßt, bzw. seinen zerstörten Bauch samt Hebeschwäche wunderheilt, muß sie auch für seinen dauerhaft verhinderten Teil der Haustierversorgung aufkommen!

LG
Aramis
 
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