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Motorradwegeunfall - öffentliche Dienst !

Pepeline

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
4 Okt. 2017
Beiträge
168
Ort
Ja genau da
Hallo - ich bin neu hier und hoffe es gibt jemanden der mir Tips geben kann und sich dies durchliest ^^
Ich hatte am 30.März einen schweren unverschuldeten Motorradunfall auf dem Weg von der Arbeit nach Hause wo mich eine ältere Dame volle Kanone abgeräumt hat.
BG ist eingeschaltet und es ist auch ein Arbeitsunfall,soweit alles ok.

Ich wurde mit Polytrauma als Schwerstpatient ins Krankenhaus gebracht und insgesamt 9 x operiert (jedesmal mit Vollnarkose) und mußte nach einem Monat in ein anderes Krankenhaus verlegt werden da Muskelgewebetransplantation und Hautgewebetransplantation durchgeführt werden mußte.
Meine Verletzungen waren:
3facher Trümmerbruch Sprunggelenk links – rechtes Bein kpl. mit Wadenbein gebrochen – 5 Rippen in Serie rechte Seite gebrochen – linke Mittelhand gebrochen – taube Stellen linke Fuß 2 Zehen und die Hacke – taube Stellen rechter Oberschenkel.Dann Keim in Schürfwunde rechte Bein woraufhin angegriffenes Gewebe entfernt werden mußte u.s.w.
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Zusätzlich hatte ich vor knapp 5 Jahren einen Herzinfarkt und muß viele Herztabletten zu mir nehmen und habe auf Dauer also unbefristet 50% Schwerbehinderung mit Merkzeichen G zugewiesen bekommen.
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Meine jetzigen Beschwerden sind immer noch:
1. Ich habe nahezu den ganzen Tag Schmerzen die mal stärker,mal schwächer sind und auch Nachts werde ich oft vor Schmerzen wach,an erholsamen Schlaf ist nicht zu denken.
2. Ich fange schon Mittags (12Uhr) an müde zu werden, wo ich vorher durch meine ganzen Herztabletten auch schon Probleme hatte aber die nun viel stärker geworden sind.
3. Ich kann nach wie vor die linke Hand nicht voll benutzen da ich 1. sehr wenig Kraft darin habe und Schmerzen bekomme wenn ich versuche sie wie gewohnt zu benutzen und 2.die beiden kleineren Finger immer noch weh tun und 3.ist der kleinste Finger immer noch nicht zu gebrauchen und ist immer geknickt.
4. Links tut mir kontinuierlich das Fußgelenk weh und natürlich kann ich durch die Platten die im Fuß verbleiben diesen nicht richtig benutzen/bewegen und durch die taube Hacke kann ich bei Schrägen oder Treppen nicht ertasten/erfühlen wann ich dort aufsetze.Dadurch ist dies sehr umständlich und anstrengend bzw kaum möglich. Desweiteren sind auch die letzten beiden Zehen nach wie vor taub.
5. Das linke Bein tut mir auch im Fußgelenk weh sowie die Zehen und die Fußsohle und der Fuß oberhalb.Desweiteren tut mir die Wade weh wobei die Stellen an der Wade irgendwie zu wandern scheinen.Beim gehen mit Krücken (ohne ist ein gehen nicht möglich außer kurze Stücke auf gerader Fläche) kann es passieren das ein Stich durch das Bein geht der dies sofort wegknicken läßt,Dieser Stich geht dann von den Zehen bis zur Hüfte durch und ohne Krücken würde ich stürzen.
6. Der rechte Oberschenkel ist weiterhin Taub.
7. Ein gehen ohne mindestens einer Krücke ist mir nicht möglich.
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Jetzt drängt mein Arbeitgeber (öffentliche Dienst und ich bin 30 Jahre dort beschäftigt) auf ein BEM Gespräch (wo die BG dabei sein wird) wo die bestimmt versuchen werden mich zu einer beantragung der Erwebsunfähigkeitsrente zu bewegen.
Ich hatte nach dem Herzinfarkt und Kampf auf der Arbeit eine Augenscheinlich leichtere Tätigkeit bekommen die ich aber jetzt sicher nicht mehr schaffe und dann werden die sagen sie haben nichts mehr für mich an Arbeit.
Jetzt weiß ich nicht was ich tun soll und was passieren kann denn ich würde ja dann kein Verletztengeld mehr bekommen und Harz 4 bekomme ich auch nicht weil meine Frau auch arbeitet.

Hat jemand Tips für mich? Danke im voraus - ach ja ich bin fast 54 Jahre alt !
Grüße
 
Hallo Pepeline,

nach deinen Schilderungen zu schliessen - "Öffentlicher Dienst" allerdings im Tarifbereich.

Deine Schlussfolgerung - Drängungsversuch in eine erwerbsgeminderte Rente - könnte zutreffen. Aber, da es ein Wegeunfall war, ist überwiegend die BG zuständig und nicht schon die DRV.

Eine erwerbsgeminderte Rente hätte für Dich die Folge, dass Du zwischen € 600 - € 800,00 finanzieller Verlust pro Monat hättest. Hinzu käme durch den Wegeunfall noch eine Verletzten-bzw. Unfallrente durch die BG deren Höhe abhängig von der MDE bzw. auch von dem Jahresverdienst ist.

Soweit die finanzielle Situation:

Aufgrund deines Lebensjahres und der 30 Jahre öffentlicher Dienst dürftest Du derzeit ähnlich wie ein Beamter in einer unkündbaren Stellung sein. Deshalb würde ich mit ärztlichem - bzw. amtsärztlichem Attest - der BEM-Massnahme entgegentreten, bis Du gesundheitlich in der Lage bist, in etwa zeitlich bedingt den Dienst wieder aufnehmen zu können.

Wenn Du schreibst der Arbeitgeber drängt - würde ich an deiner Stelle - an den "Fürsorgebeistand des Dienstherrn" appellieren und erurieren, ob der örtliche Personalrat in das jetzt anstehende Verfahren involviert wurde. Denn oftmals wird dieses (un)bewusst durch den Dienstherrn vergessen oder auch bewusst unterlassen. Sollte letzteres tatsächlich der Fall sein, ist das Verfahren dann schon beendet.

Im Übrigen: Wie sieht die Verwaltungs-BG diese BEM-Massnahme bzw. wie verhält Sie sich diesbezüglich?

Gruss
kbi1989
 
Hallo Pepeline, willkommen im Forum.

1.
Ich habe starke Zweifel, dass die BG-Vertreter (Sachbearbeiter) im BEM zugelassen sind, wenn du ihre Anwesenheit nicht ausdrücklich wünschst.

Lies das BEM-Verfahren für dein Bundesland, deinen Arbeitsbereich durch, vermutlich findest du eine Art Anleitung zur Durchführung des Verfahrens im www.
Die Einschaltung des Betriebs/Personalrats könnte ebenso sinnvoll sein wie die der Schwerbehindertenvertretung - erstmal zwecks Beratung.

2.
Ich (auch öff. Dienst, allerdings verbeamtet) wurde mehrfach während der Zeit der AU schriftlich gefragt, ob ich Interesse / Bereitschaft habe, am BEM-Verfahren teilzunehmen.
Ich habe jedesmal schriftlich die Bereitschaft bestätigt - für einen späteren Zeitpunkt, wenn es mir gesundheitlich besser geht.

In dem Schreiben wird abgefragt, wen man bei dem Gespräch dabei haben möchte.
Dabei kann hilfreich sein, folgende Personen / Vertreter anzugeben:
Vertrauensperson
Personalrat
Schwerbehindertenvertretung
Frauenbeauftragte
evtl. Arbeitsmedizinischer Dienst (keine eigene Erfahrung)

Die Ergebnisse der BEM können der BG vorgelegt werden, im Verfahren selber hat sie m.W. kein Mitsprache- oder Teilnahmerecht.
Die Unfallfürsorge ("Beamten-BG") hat sich diesbezügl. bei mir nicht eingeschaltet.
Bei einer Wiedereingliederung hätte vermutl. der amtsärztl. Dienst / Amtsarzt zur Zustimmung des Wiedereingliederungsplans mit einbezogen werden müssen, soweit kam es leider nie.

3.
Zur Sorge um den Arbeitsplatz: Es muss weiter - insbesondere im öffentl. Dienst! - nach einem leidensgerechten Arbeitsplatz aktiv gesucht werden. Einfach zu behaupten, eine für dich passende Stelle gebe es nicht, genügt nicht.
Hole dir unbedingt die SchwBV mit ins Boot!

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo Pipeline,

"Jetzt drängt mein Arbeitgeber (öffentliche Dienst und ich bin 30 Jahre dort beschäftigt) auf ein BEM Gespräch (wo die BG dabei sein wird) wo die bestimmt versuchen werden mich zu einer beantragung der Erwebsunfähigkeitsrente zu bewegen."

Mir stellen sich erstmal folgende Fragen:

1. Bist Du noch AU geschrieben?

2. Hat Dein D-Arzt eine Wiedereingliederung mit entsprechenden Plan aufgestellt?


Da wir Deinen Arbeitsplatz nicht kennen, die BG wär auch zuständig für einen Umbau / Hilfsmittel / Arbeitsserleichterungen etc. damit Du Deinen jetzigen Job weiter ausüben kannst. Die Kosten würde sich die BG vom Unfallverursacher zurück holen.

Deine Herzschwäche hat nichts mit dem Unfall zu tun, lass Dich hier nicht über den Tisch ziehen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kassandra,

zu 1. ich bin noch Krankgeschrieben,seit dem 30.3 und das wird auch noch andauern da ich schmerzen habe und ohne Krücke nicht gehen kann
zu2. Nein es ist noch kein Wiedereingliederungsplan erstellt worden

Die BG (Rehamanagerin) hat bei dem letzten Gespräch mit Arzt Rehaziele die Sie sich vorstellt erläutert und natürlich möchte die mich wieder an die Arbeit bekommen und hat sich vorgestellt erst ein BEM Gespräch mit meinem Arbeitgeber zu führen um dann mal zu sehen ob an meinem Arbeitsplatz etwas geändert werden kann oder ob etwas anderes bei meinem Arbeitgeber machbar ist.
Ich weiß aber bzw ich vermute das mein Arbeitgeber kein Interesse hat mich weiter zu beschäftigen bzw mir einen leichteren Job zu geben denn soetwas benötigen die anscheinend selbst für ihre guten Freunde und Mitarbeiter sollen sowieso abgebaut werden.Die werden versuchen so zu tun als ob die nichts mehr an Jobs haben aber ich werde das nach 30 Jahren im öffentlichen Dienst und dann noch als Schwerbehinderter nicht mit mir lassen machen.
Die Frage ist nur was ich am Besten mache und wie ich mich verhalte.Wenn ich verrentet werden sollte wer bezahlt dann die Verluste der Rente aus Münster und der Betriebsrente da sich ja keine mehr erhöht.Ich dachte als unschuldig verunfallte Person darf mir finanziell kein Nachteil entstehen.
Vielen Dank im voraus


Ach ja,den Schwerbehindertenbetriebsrat habe ich heute kontaktiert und er schrieb mir:

Ich werde dich unterstützen so gut wie es geht. Bei all deinen Verletzungen überlege dir ob eine Verrentung in frage kommt. Einen dir gerechten Arbeitsplatz zu finden wird mehr als schwer. LG
Eigentlich hätte er doch schreiben müssen das in einem so großen Unternehmen immer ein Job für eine Körperlich eingeschränkte Person zu vermitteln sein müßte.

Eine ehemalige Mitarbeiterin die sich wohl auch etwas bei unserem Arbeitgeber auskennt meinte ich solle bloß nicht eine Erwerbsunfähigkeitsrente aufdrängen lassen wegen finanzielle Einbußen.

Die Rehamanagerin der BG nimmt an dem Gespräch teil.
Ich dachte ein Mitarbeiter vom Integrationsamt wäre vielleicht eine gute Idee hinzuzuziehen aber ich weiß nicht ob das gut wäre.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo

Ein paar Ratschläge hatte ich dir oben bereits gegeben.
Hast du diese Wege alle "ausgeschöpft"?

Wieso redet die BG / der, die SB der BG mit einem / deinem Arzt?
Bist du bei einem D-Arzt (Durchgangsarzt)?
Dieser schickt der BG seine Berichte zu. *
Intern hat die BG einen Beratungsarzt.
Dass die bei deinen Arztgesprächen dabei sind, ist per se nicht zulässig (Datenschutz), sondern - auch hier - nur mit deiner ausdrücklichen Erlaubnis.

* Kennst du die Berichte, die dein D-Arzt geschrieben und an die BG geschickt hat?
Lass sie dir geben und prüfe, ob da alles Wichtige richtig drinsteht.

LG
 
Ich muss alle 2 Wochen zum Durchgangsarzt und da ich auch geröngt werden muss u.s.w. bin ich im Krankenhaus als Durchgangsarzt geblieben und das nennt sich BG Sprechstunde und da werden die Wunden nachgeschaut - Tabletten verschrieben - Verordnungen geschrieben und die AU Verlängerung und bisher (2x in einem halben Jahr) ist dann auch der Oberarzt und die BG Managerin dabei und das ist mit allen die einen Arbeitsunfall haben hier so.
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Ganz vergessen zu erwähnen,ich war ja schon zur Reha und die gegnerische Versicherung hat wohl auch so ein Rehamagment und hat schon 2 mal angefragt ob ich das in Anspruch nehmen will aber es läuft doch alles über die BG,ich habe soetwas noch nie gehabt das ist mein erster schwerer Unfall und ich weiß langsam nicht mehr was alles auf mich zukommt.
Ich weiß nur das ich nicht mehr in meinem Beruf arbeiten kann,ich habe auch nicht die Nerven für eine Umschulung da mein Gedächnis nicht mehr soo toll ist und mir schon früher lernen schwer viel.
Jetzt kommt noch dazu das alle einen loswerden wollen weil sie nicht mehr zahlen wollen und ich bin mittendrin und dachte mit einem Schwerbehindertenausweis und im öffentlichen Dienst bräuchte ich keine Zukunfsängste zu haben......
 
Hallo Pepeline,

ein BG-Sachbearbeiter hat nichts im Krankenhaus bei Deinen Untersuchungen zu suchen!
Nur der Arzt / Ärztin und med. Personal (Röntgenfachkraft + Pflegepersonal).

Desweiteren, wenn Du noch AU geschrieben bist, hat sich auch dein AG nicht in ein BEM inkl. der BG zu lehen!

Aber DU hast ja auch zwei Baustellen, noch eine zivile.

WIe ist da Dein Status mit RA und Schmerzensgeld?

Und ja, die gegn. Versicherung (HPV) möchte gerne ihr eigenes Reha-Management ins Boot bringen. BLOSS NICHT!

Und worst Case, Du würdest Deinen Arbeitsplatz verlieren oder weniger verdienen, dies muss dann Dein RA bei der HPV in für Dich in Rechnung stellen, damit Du nichts verlierst.

Sprich tarifl. Lohnerhöhungen, Sozialabgaben (Rente KK etc.) Differenz zum entgangen Entgelt, was auch immer.

Wie läuft es auf dieser Ebene bei Dir?

Viele Grüße

Kasandra
 
ein BG-Sachbearbeiter hat nichts im Krankenhaus bei Deinen Untersuchungen zu suchen!
Nur der Arzt / Ärztin und med. Personal (Röntgenfachkraft + Pflegepersonal).
------------------Aber die BG ist doch Träger der Kosten für das alles--------

Desweiteren, wenn Du noch AU geschrieben bist, hat sich auch dein AG nicht in ein BEM inkl. der BG zu lehen!
----------Das BEM Gespräch findet eh statt und ich dachte es wäre besser gleich die BG mit dazu zu nehmen ------------------------------------

Aber DU hast ja auch zwei Baustellen, noch eine zivile.

WIe ist da Dein Status mit RA und Schmerzensgeld?
---------Schmerzensgeld gab es bisher Vorschusszahlungen allerding von der Versicherung gekürzt da sie meint 15 000 € würden reichen --------------------------------

Und ja, die gegn. Versicherung (HPV) möchte gerne ihr eigenes Reha-Management ins Boot bringen. BLOSS NICHT!
--------------kann ich das denn ablehnen? Können die einem keinen Strick raus drehen?------------

Und worst Case, Du würdest Deinen Arbeitsplatz verlieren oder weniger verdienen, dies muss dann Dein RA bei der HPV in für Dich in Rechnung stellen, damit Du nichts verlierst.
------------------------OK,das dachte ich mir und es ist beruhigend aber wie lange dauert es wohl wenn man dann von niemandem Geld bekommt --------------------------

Sprich tarifl. Lohnerhöhungen, Sozialabgaben (Rente KK etc.) Differenz zum entgangen Entgelt, was auch immer.
------------------OK^^---------------------------------------------

Wie läuft es auf dieser Ebene bei Dir?
-----------nun,mein Anwalt ist eine Katastrophe,ich muss mir wohl einen anderen suchen denn es geht ja um einiges und kann sich noch jahre bist zur eigentlichen Rente hinziehen und da muss schon alles klappen - meiner macht manchmal obwohl er sagt er holt sich die Akte morgen auf den Tisch , 3 Wochen nichts und wir bekommen keine Kopien vom Schriftverkehr mit der Versicherung u.s.w. ------------------------------------

Ich hoffe das Ganze ist nicht allzu verwirrend
Viele Grüße

Viele Grüße

Kasandra[/QUOTE]
 
Hallo

Ich bleibe bei "Baustelle 1": BG

1.
Auch wenn die BG Kostenträger ist, hat sie die Grundrechte zu achten. Diese besagen, dass sie (also nicht medizinisches Personal) bei einer Untersuchung nur anwesend sein dürfen (darf), wenn du das ausdrücklich erlaubst.
Stimmst du nicht zu - und das ist der Rat an dich -, dann muss die Sachbearbeiterin, Casemanagerin o.ä. draußen bleiben.

Deine Mitwirkung besteht darin, dass du einen D-Arzt aufsuchst.
Der D-Arzt schreibt den Bericht und durch diesen wird die BG ins Bild gesetzt. Weitere Rechte hat sie nicht.
Lass das nicht zu.

2.
a. Du schreibst "eine BEM kommt eh" o.s.ä.
Nein, eine BEM kommt nie ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers, also nicht ohne dass du zustimmst.

b. Bei einer BEM hat eine Sachbearbeiterin / Casemanagerin o.ä. der BG nichts zu suchen.
Du könntest das natürlich ausdrücklich wünschen, aber das rät dir hier sicher niemand.
Auch wenn du in der Situation in der Klinik "verstrickt" zu sein scheinst und es "alle so machen", kannst du Nein sagen, es ist dein Recht - die BG nutzt die Unwissenheit der Verunfallten oft aus. (Das kannst du in zig Geschichten hier nachlesen.)

(Wir antworten dir, damit du "unsere" Fehler nicht wiederholst.)

c. Es ist wenig sinnvoll oder ratsam, eine BEM durchzuführen, ohne dass absehbar ist, wann / ob eine Wiedereingleiderung begonnen werden kann, solange weiterhin klar eine AU vorliegt.
Stimme schriftl. zu, dass du zu einem BEM-Verfahren bereit bist und schreibe den Zusatz dazu "sobald ein Ende meiner AU absehbar ist".
Fühlst du dich aktuell denn körperlich genesen von den Unfallfolgen?

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Grüß Dich, Pepeline!

HWS-Schaden stimme ich zu.

01
Bei einem betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement kommt es logischwerweise dazu, dass Deine gesundheitliche Lage besprochen wird. Das gehört zum innersten Kern Deine Persönlichkeit.

02
In diesem Bereich geht das Selbstbestimmungsrechtes grundsätzlich besonders weit. Zwar verstehe ich, dass die BG dieses Gespräch interessiert, hat sie doch selbst ebenfalls die Aufgabe, Dir wieder ins Leben zurück zu verhelfen. Das bedeutet aber nicht, dass sie ein Teilnahmerecht hat. Sollte die BG das anders sehen, soll sie mal sagen, wo sie das Recht dazu hernehmen will. Eines steht fest: Gegen Deine Mitwirkungspflichten (§ 60 SGB I ff.) verstößt Du so nicht.

03
Wieviel Schutz man in sienem Intimbereich haben will, bestimmt jeder für sich selbst, und zwar: Ohne Rechtfertigungsgrund, auch dann, wenn man sich dann doch mal anders entscheidet, auch dafür gibt es keinen Rechtfertigungsdruck. Das entschiedest Du selbst in erster und in letzter Instanz. Bereits auf ein "ja, wieso denn...?" würde ich freundlich, aber bestimmt sagen: "Jetzt dringen Sie in meinen Intimbereich ein. Bitte - etwas Respekt für mein Persönlichkeitsrecht. Hier entschiede ich und sonst -mit Verlaub- kein anderer, und zwar ganz einfach deswegen, weil es ausdrücklich mene Sache ist.

04
Bitte denke daran, bei der BG Pflegegeld zu beantragen. Es ist weithin unbekannt, dass die BG auch Pflegegeld in ihrem Leistungskatalog hat.

Schaun wir mal, wie das so geht. Wir befinden uns am Schalter einer BG-Geschäftsstelle. Da ist ein Rollstuhlfahrer gerade dran. Eben hat er nach Pflegegeld gefragt. Wir horchen mal ein wenig. Tut man zwar nicht, aber ich bin ein unverbesserlicher Lausbub.

BG: "Pflegegeld gibts bei der Pflegeversicherung, das müssen Sie dort beantragen."

Kunde: "A so? Und wieso steht das dann im Leistungskatalog der Berufsgenossenschaften im § 44 SGB VII?"

BG: "Also, das haben wir fast nie...."

Kunde: "Heutzutag' gibt's jeden Tag was Neues. Übrigens ist das gar nicht so neu. Das gibts seit 1995, seit dem letzten Jahrtausend. Frischauf also Antrag aufgenommen!"


BG: "Hm, also gut...."


Kunde: "Rückwirkend ab Entlassung aus der stationären Behandlung hätte ich's bitte gern!"

BG: "Geht nicht. Sozialleistungen gibts immer erst ab Antrag".


Kunde: "Richtig. Das ist die Regel. Stellt aber ein Versicherter keinen Antrag, weil die BG ihn nicht rechtzeitig beraten hat, dann gibts den guten "sozialrechtlichen Gerstellungsanspruch", Sie müssen mich stellen, als hätten Sie mich rechtzeitig beraten, also als Sie erkennen konnten, dass ich womöglich Pflegegeld bekommen kann."

BG: "Wieso? Sie haben ja nicht um Beratung gebeten!"

Kunde: "Stimmt. Die BG hätte von sich aus, man höre hin: Von sich aus (!) sagen müssen: "Herr Kunde, Sie könnten vielleicht Pflegegeld bekommen. Wollen Sie's nicht beantragen, damit wir's prüfen können?"

BG: "Na hören Sie mal, schauen Sie mal, wie viel wir zu tun haben, da können wir nicht alle beraten. Wer fragt, schön. Aber doch nicht einfach so!"

Kunde: Das ist gut gesagt, "na hörn Sie mal". Ich sage: Lesen Sie mal! § 14 SGB I! Und dazu das ebenso lichtreiche wie von Erkenntnis geschwängerte Urteil des Bundessozialgerichtes vom 24.07.2003 – Az.: B 4 RA 13/03 R. Ja, ja! Da stehts! Das ist die gesetzliche Aufgabe der BG, diese sogenannte "Spontanberatung". Wie die BG das zusammenbringt, das ist Sache der BG und nicht meine Sache."

BG: "Wir haben sowieso Personalmangel, also bitte, da können wir doch nicht...!"

Kunde: "Das dürfen Sie mir nciht sagen, sagen Sie das dem Personalchef, das ändert nämlich nichts am Gesetz. So hat jeder seine Sorgen heutzutag...!"

BG (leise, zu sich): "Oh, schwieriger Kunde, zäher Bursche, lästiger Kerl....", und ächzend kramt er im Computer nach dem Formular. Und druckts sogar aus.

Kunde (strahlt): "Na bitte, geht doch!"


Diesem Gespräch hätte ich diskreterweise eigentlich nicht zuhören dürfen, auch wenn das Gespräch von mir erfunden ist, wenngleich die obigen juristischen Angaben wahr sind. Man lauscht aber nicht. Nur, wie gesagt: Ich in Lausbub: ich gebe zu, daran bin ich total unschuldig. Hätte mich Gottvater etwas charakterstärker geschaffen, hätten wir das Problem nicht!

Gottvater (von oben): "ISLÄNDER!! Jetzt reiß Dich mal zusammen!"

Isländer (leise zu Dir): "Oh, hm. Uiuiui! Na...dann später wieder mal. Wenn Gottvater nicht lauscht!"


ISLÄNDER
 
Die Idee die Rehamanagerin mit zum BEM Gespräch zu nehmen war leider von mir ... ich hatte in den letzten Jahren schon 2 BEM Gespräche und dort wurden Sachen besprochen die am Arbeitsplatz verbessert werden sollten und nie ist etwas passiert .Deshalb wollte ich das die BG dabei sit.

In einem so großem Unterbnehmen wie öffentlicher Dienst müßte doch wenn ich auf einen Leidensgerechten Arbeitsplatz poche ,eigentlich doch irgendwo einer sein für einen Mitarbeiter der 30 Jahre im Unternehmen ist,der Schwerbehindert ist und einen unverschuldeten Arbeitswegeunfall erlitten hat

Das mit dem Pflegegeld werde ich mal angehen wenn mir das zusteht ^^

Darf ich zum BEM Gespräch eigentlich einen Anwalt mit dazu nehmen denn ich traue dort niemandem mehr auch nicht dem Betriebsrat und es geht ja schließlich um meine Zukunft !!

Vielen Dank im voraus
 
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