Hallo
Wie der Name schon sagt, geht es bei einer BEM um die Eingliederung und (wieder)eingegliedert werden kann nur jemand, der "antreten", also zur Arbeit erscheinen kann.
Wenn die Wiedereingleiderung nicht möglich ist, weil man weiter krank ist im Sinne von "die Gesundheit lässt keine Arbeitstätigkeit zu", dann ändert daran auch nichts, dass Veränderungen am Arbeitsplatz besprochen werden (im BEM-Gespräch), zumal man zu einem solchen Gespräch auch gesundheitlich fähig sein muss.
Wenn ich die Bereitschaft zur Teilnahme am BEM-Verfahren schriftlich (nachweisbar) erkläre, dann gibt es nicht viel zu interpretieren an dieser Aussage.
Der Arbeitsgeber (bzw. Dienstherr) muss die Bereitschaft abfragen / eine BEM anbieten, das gehört zu seinen Pflichten.
LG