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Muss der Richter ein Urteil unterschreiben?

Sturm

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9 Jan. 2015
Beiträge
243
Hallo,

ich bin im Internet auf "Scheinurteile" gekommen und das Urteile vom Richter handschriftlich (Vor und Nachname) unterschrieben sein muss.

Sonst hat das Urteil keine Gültigkeit.

Ist das so:confused: Dann wäre mein 1. Instanzurteil hinfällig, weil ohne Unterschrift. Nur einJustizbeamter hat es unterschrieben.
Es steht auch nicht "Abschrift" über meinem Urteil.

Oder gibt es 2 Ausgaben? Aber ich bin doch der Kläger --> Verlierer.

Bin gespannt ob ihr auch solche Urteile habt und was macht man dann?

mfg Sturm

Interessantes zum Thema: Richterliche Unterschriften, Beglaubigung, Paraphen, etc.


19. September 2013 um 14:04
Thema: Richterliche Unterschriften

BGH vom 16.10.2006 (Az. II ZR 101/05): Fehlende Richterunterschriften als absoluter Revisionsgrund

http://juris.bundesgerichtshof.de/c...m=2006-10-16&nr=37982&pos=3&anz=6&Blank=1.pdf

Zöller Zivilprozessordnung, 23. Auflage § 169 ZPO führt zur Beglaubigung als Unterform der Ausfertigung folgendes aus:

Nach ZÖLLER, Rn 9, gilt für die Erforderlichkeit eines Beglaubigungsvermerkes, das Wort “Beglaubigung” kann durch z. Beispiel ” Für die Abschrift” zwar variiert werden, in jedem Fall muss der Beglaubigungsvermerk aber handschriftlich unterschrieben werden. ZÖLLER, Rn 14, besagt, dass die Ausfertigung eines Urteils (auch Beschlusses) erkennen lassen muss, dass das Original die Unterschriften der Richter trägt. Allein die Angabe “gez. Unterschrift” oder Angabe der Namen im Kopf des Urteils genügen hierfür nicht, desgl. nicht Angabe der Namen der Richter nur in Klammern ohne weiteren Hinweis darauf, dass sie das Urteil unterschrieben haben. Ohne mindestens den Zusatz “gez.” ist auch überhaupt keine Beglaubigung möglich. Eine Ausfertigung hingegen soll gerade bestätigen, dass die Urschrift mit einer gesetzeskonformen Unterschrift mit durch Vor- und Nachnamen einer Person identifizierbar zuzuordnend gezeichnet wurde, ohne Akteneinsicht nehmen zu müssen.

Die fehlerhafte Beglaubigung wird hier durch substantiiertes Vorbringen nach § 418 wie mit Abbildung der Mängel und gegebenenfalls Vorlage der Urkunden nachgewiesen, falls nach § 139 ZPO dieses noch notwendig ist und angefordert wird. Analog zu § 315 ZPO müssen Richter und alle anderen Amtspersonen Bescheide, Beschlüsse oder Urteile eigenhändig handschriftlich unterschreiben, ansonsten sind diese nichtig! (Sh. auch § 275 II StPO, § 117 VwGO). Darüber hinaus ist anzumerken, daß im Rechtsverkehr stets der ausgeschriebene Vor- u. Zuname zu verwenden ist!

Das nicht Vorhandensein einer Unterschrift unter einem Dokument verstößt gegen die Rechtsnorm, daß Entscheidungen, Anordnungen, Willenserklärungen o. ä. zur Erlangung ihrer Rechtswirksamkeit grundsätzlich einer eigenhändigen Namensunterschrift des Ausstellers bedürfen (§ 126 BGB). Verstößt etwas gegen eine Rechtsnorm, ist es nichtig (§§ 125 BGB, 44 VwVfG)!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Sturm,

sehr gut von dir dargestellt und auch für mich wichtig denn:

In meinem zwei Urteilen vom SG hatte der Richter auch nur seinen Namen in der gleichen Schrift wie das Urteil mir übermittelt, also ohne handschriftliche Unterschrift und so ist es auch in der BG-Akte eingelegt ohne die handschriftliche Unterschrift des Richters.

Ich hatte ja Berufung eingelegt aber das ich auf so etwas achten muß, wußte ich auch nicht da bin ich mega gespannt auf Antworten.

Schaun wir mal wie da die Rechtslage aussieht und wenn könnten wir ja ne Flasche Sekt aufmachen, wenn diese Urteile rechtsungültigkeit hätten.
Der beste Beweis ist ja der Link von dir http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...=6&Blank=1.pdf das da die Rechtssprechung ganz klar sagt es muß handschriftlich unterschrieben werden.

Dazu habe ich jetzt 3 Fragen:
1. Muß eine handschriftliche Unterschrift vom Richter unter dem Urteil stehen?
2. Was ist wenn in der BG-Akte das Urteil drin ist, aber dort auch nicht mit einer Unterschrift vom Richter?
3. Auch mein mir vorliegende Kopie ist genau so wie dies in der BG - Akte gibt es da ein weiteres gleiches Urteil mit Unterschrift eventuell bei Gericht?


Auf was man alles so achten muß, Danke für deine Bemühungen sehr sehr wichtig für uns UO.

LG sagt

Wolle
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Wolle,

ich habe mein Urteil (1.Instanz) nur überprüft weil ich etwas über "Scheinurteile" gefunden habe.

Was ist, z.B. ich gewinne die Berufung und wieder fehlt die Unterschrift der Richter und die PUV sagt das Urteil sei nicht rechtskräftig?

Ich habe einen Beschluss des OLG vor mir liegen, Da stehen nur die Nachnamen der Richter und Jemand ganz unleserlich hat es (was) beglaubigt.
Nun frage ich mich: ist der Beschuss gültig?

Warum müssen sich Richter nicht an Gesetzte halten?
Habt ihr andern UO alle Unterschriften von euren Richtern unter euren Urteilen?

mfg Sturm
 
Hallo, ich habe mich heute quer durchs Internet gelesen.

Unter dem "Ur"Urteil, welches bei Gericht verbleibt, sollte schon eine Unterschrift der Richter (mit Vor und Nachnamen und Titel) sein.
Aber wie erfahren wir das?

Auf der Ausfertigung / Abschrift (Urteils / Beschuss), wird beglaubigt. Diese darf nur ein Beamter (kein Angestellter) machen (auch dieser muss seinen vollen Namen schreiben).
Aber WAS beglaubigt er? Bei mir steht nicht, dass der Beamte die Richterunterschrift gesehen hat.

So ist es wohl zu 98%. Warum kann man zum Urteil nicht eine Kopie mit der Richterunterschrift bekommen?

Auch unter einem Beschluss muss der volle Name des Richters und seine Unterschrift sein. Bei mir ist das nicht so:(

Mitte Oktober 2013 wurde ein neues Gesetzt erlassen, was es den Richtern wieder etwas leichter macht mit ihren "nicht-"Unterschriften, aber alle Urteile und Beschlüsse vor Oktober 13 betraf das nicht.

Aber das scheint weder die Gerichte noch die Rechtsanwälte zu interessieren.
Und so wie es aussieht kann auch keiner von uns hier etwas ändern.

So wissen wir alle nicht ob nicht vielleicht ein Scheinurteil, ein Urteilsentwurf in unseren Akten ruht und wir uns dem unwissend unterworfen haben.:eek:

Man könnte meinen die Richter sind selber oft nicht besonders stolz auf ihre Arbeit und wollen sich möglichs unerkannt verdrücken.

mfg Sturm
 
Klare Antwort: "Ja" und zwar vollständig mit Vor,- und Familiennamen!

Vieles was Sturm hier sagt ist Richtig und deckt sich mit meinen eigenen Erkenntnissen!

Die Richter haben neben der nicht vorhandenen "Staatshaftung" noch das Problem der Legitimation. Das heisst nur der Arbeits- und Sozialrichter ist staatlich bzw. legitimiert. Alle anderen Richter sind Scheingerichte bzw. freiwillige Gerichte! Wenn Ihr Euch freiwillig diesen unterstellt ja dann werdet ihr eben nach britischem See,- und Handelrecht abgefertigt!

Guckt doch bitte einmal was §101 GG hierzu sagt?

LG
Hola_007:D
 
Hallo Hola 007,

Zitat:
Klare Antwort: "Ja" und zwar vollständig mit Vor,- und Familiennamen!

Soweit verstanden und wo bitte muß diese Ausfertigung des Urteils einsehbar sein, bzw. muß ich als UO nicht das Urteil so erhalten mit Vor,- und Familienname des Richters?

Weder in meiner mir vorliegenden Kopien meines Anwalts von den Gerichtsurteilen noch in meiner BG-Akte ist der Vorname des Richters vorhanden.

So alles schön und gut da ich ja in Berufung bin gegen die BG und nun das LSG meine Klage wegen der Fortzahlung von Verletztengeld einstellen will, (angeblich wegen Erfolglosigkeit) siehst du da eine Chance wegen dem fehlenden Vornamen des Richters ?

Bin mal gespannt auf deine Antwort dazu.
LG
Wolle
 
Hallo Wolle,

mein RA hat jetzt eine Kopie der letzten Seite des Urteils beim OLG angefordert, angeblich soll hier die volle Unterschrift drauf sein.

Sollte keine Unterschrift auf dem Urteil sein, auf bei dem was bei Gericht liegt ...... ist das Urteil nur ein Entwurf.

Aber ob Du etwas erreichen kannst:confused::rolleyes:

mfg Sturm
 
Hallo Sturm,

dann Berichte uns, wenn du weißt ob die volle Unterschrift bei dir vorhanden ist.

Dann hätten wir ja viele Entwürfe ohne diese komplette Unterschrift mit Vor, -und Familienname. Ja ob man dagegen etwas erreichen kann ist mir auch ein Rätsel!

LG
Wolle
 
Hallo Sturm,

nicht Fragen stellen! Antworten suchen! Antwort:"In einem Rechtsstaat gäbe es so ein Urteil einfach gar nicht...!"



LG
Hola_007
:eek:
 
Hallo @all,

wir hatten dieses Thema schon des öfteren.

Verwaltungsakte (Bescheide) und auch Urteile werden an die Parteien nur als Ausfertigungen ohne Unterschrift versandt. Das Original mit der/den Originalunterschriften bleibt in der Verwaltung oder bei Gericht.

http://dejure.org/gesetze/ZPO/317.html

Ihr verliert Euch hier ein bißchen auf Nebenkriegsschauplätzen die leider nichts einbringen.
Es wird sicherlich keine Verwaltung oder auch kein Gericht sich die Blöße geben, wegen eines derartigen Formfehlers sich angreifbar zu machen.

Viele Grüße
Fender01
 
Hallo Fender01,

schön das Du Dich als "Wissender" auch zu Wort meldest! Ehrlich ich schätze Dich sehr, vor allem weil ich Dir glaube das Du ein "ehrlicher Typ" bist. Ich kenne Dich auch schon lange aus dem Forum und Deine Beiträge waren bisher immer TOP! Also auch für Dich "Daumen hoch!".

Fender01 Du gibst also hiermit "öffentlich als BG- Mitarbeiter zu", dass z.B. fehlende Unterschriften auf ergangenen Verwaltungsakten/ Bescheiden Formfehler sind Und Form- und Verfahrensfehler kommen sehr oft vor da wird z.B. auch mit Paraphen gearbeitet etc. Siegelbruch und und und

Du hast vergessen das hierdurch durch die so handelnden Personen Straftatbestände verwirklicht werden und Wir reden hier nicht über Eier,- und Strauchdiebstahl!

Nun nach deutschem Recht hier z.B. VerVfG, ZPO 317 Abs. 1 GVG §15 und GVG §16 und und und reden Wir hier nicht über Lapalien. Ich kann auch nicht jedem sagen tu das und lass das, dass ist und war auch nie meine Intention. Ich möchte nur das Ihr als Opfer eines miesen und fiesen Systems Euren Blickwinkel auch mal ändert denn Ihr werdet von allen Seiten und nach allen Regeln der Kunst bes...! Ihr denkt Ihr spielt Schach, ja klar ein Spielfeld mit 64 Kästchen schwarz und weiss! Aber was macht Ihr wenn Euer Gegenüber auf diesem Spielfeld Dame spielt? Später nachdem Ihr es erkannt habt das Dame Trumpf ist werden Sie kreativ und spielen vollkommen orthodox weder Schach noch Dame!

Ihr müsst tatsächlich beides im Auge behalten die Medizin und die Justiz den Ihr tretet gegen die Akademische Prostitution an!

Und daraus folgerst Du Fender01, dass sich keine Verwaltung, Gericht "die blöße" gibt ein Unrechtsurteil/ welches allein nur schon dadurch nicht Rechtsfähig ist etc. wg. Formfehler, zu anullieren? Mit anderen Wort nach Recht und Gesetz zu handeln. Das heisst im Umkehrschluss nichts anderes als die Bankrotterklärung der "Rechtsstaatlichkeit"! Wenn die betroffenen Leute es so hinnehmen...bitte von mir aus ich tue das jedoch nicht!

Seid unberechenbar und nennt die Dinge beim Namen zur passenden Zeit seit Euch bewusst Ihr steht außer im Sozial- und oder Arbeitrecht in der Regel vor keinem legitimierten staatlichen Richter! Das ist Traurig aber ich befürchte leider wahr.

Aber auch das ist letztenendes eine Frage des persönlichen Standings das durchzuziehen.

LG
Hola_007
 
Hallo Fender01,

Du erlaubst mir noch eine kurze Frage?

Sag mir doch einmal eine BG namentlich die zwar den rechtlichen Anspruch erhebt eine Anstalt bzw. Körperschaft des Öffentlichen Rechtes zu sein aber tatsächlich als Firma in entsprechenden Firmenregistern stehen!

Ah ja Gerichte sind ja Staatlich! Oder? Und wieso stehen die auch in öffentlichen Firmenregistern?

Das ist die von Fender01 genannte "Blöße" die es zu verhindern gilt, öffentlich eingestehen zu müssen!

Denkt mal drüber nach...das ist echt nicht witzig!

LG
Hola_007
 
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