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Nach Augenverletzung und Gutachten, PUV zahlt nicht

Hallo Auge,

die Deckungszusage der RSV übernimmt der Anwalt in der Regel bevor er tätig wird. Du mußt hier keine zwei Jahre warten.
Es ist nicht meine persönliche Erfahrung, sondern das Vertragsrecht das das bestimmt.

Mit Deiner Einschätzung der Sach- und Rechtslage liegst Du vollkommern richtig.

LG Rajo
 
Hallo Rajo1967,

danke für die Bestätigung! Und Meggy, Du hast natürlich recht! Ich habe mich falsch ausgedrückt. Die 32% Einschränkung beziehen sich natürlich nur auf mein linkes Auge und damit liegt lt. Gliedertaxe eine Invalidität von 16% vor.

LG Auge
 
Hallo Rajo1967,

habe Deinen Rat beherzigt und eine Fachanwältin für Versicherungsrecht eingeschaltet. Werde hier weiter vom Verhalten meiner Versicherung berichten.

Bis bald,
Gruß Auge100513
 
Zwischenzeitlich habe ich einen FA im Versicherungsrecht mit Schwerpunkt Medizinrecht eingeschaltet, aber meine PUV beeindruckt das herzlich wenig. Sie besteht nach wie vor auf eine Nachbegutachtung erst kurz vor Ablauf der 3-Jahresfrist und teilt mir auch mit, dass die ausstehende Schadensregulierung mit 5% verzinst wird. Nur 5% von was? Da der Gutachter eine deutliche Sehverbesserung meines linken Auges mithilfe einer Kontaktlinse angibt wird meine PUV versuchen, diese der Schadensbemessung zugrunde zu legen. Mein RA meint, dass die 5%-Angabe im Antwortschreiben der Versicherung eine raffinierte Taktik darstellt, da dies keine generelle ablehnende Haltung darstellt. Wenn ich meinen Fall weiter forcieren möchte, dann würde ein Gericht eine Nachbegutachtung in Auftrag geben. Mein RA erklärte mir, dass der Ablauf erfahrungsgemäß mehr als ein Jahr dauert und ich somit automatisch die 3-Jahresfrist "auskosten" werde.

Wer hat ähnliche Erfahrungen und lohnt sich der Weg über das Gericht?
 
Hallo Auge,

siehs mal von der Seite, wenn Du das abwartest und dann vor Gericht gehst, dann dauert es nochmals die Gerichtszeit länger.

So kommst Du vielleicht in einem Jahr auch zum Abschluss. Ich klage jetzt schon seit 09/12 in dem aktuellen Verfahren gegen die VHV. Allein für die Bennenung eines geeigneten Gutachters hat sich die beauftragte Ärztekammer über 7 Monate zeit gelassen .....

LG Rajo
 
Hallo Rajo,

vermutlich hast Du recht. Lieber jetzt die Sache ausfechten und ein endgültiges Ergebnis noch vor Ablauf der 3-Jahresfrist erreichen, als in 2 Jahren nochmals 2 Jahre streiten.

Das Stinkt doch!

Diesen "Versicherungsbrüdern" kann man doch keinen Millimeter weit trauen. Wer von den Versicherungskunden da draußen weiß schon, dass eine PUV nur dann einen Wert hat wenn man auch eine RSV hat? In diesem Bewusstsein handeln doch diese Gesellschaften und versuchen das bei Ihren Kunden auszuloten.

LG Auge
 
Hallo Rajo,

mal eine kleine Zwischeninfo auf meinen Fall (Augenverletzung im Mai 2013) und wie es vermutlich etliche Andere auch schon ähnlich erfahren mussten.

Leider stelle ich nun fest, dass es gegen Spitzfindigkeiten auch mit einem FA für Versicherungsrecht nichts auszurichten gibt.

Der GA stellt auf Nachfrage durch die PUV einfach mal eine mögliche Verbesserung in Aussicht. In wie weit und in welcher Höhe ein Dauerschaden verbleiben wird kann er dann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sagen und empfiehlt eine Nachbegutachtung vor Ablauf der 3-Jahresfrist. Die PUV argumentiert dann gegenüber dem FA: „Man gehe davon aus, dass keine oder nur eine sehr geringe Invalidität (in meinem Fall am linken Auge) verbleiben wird.“ Damit hat der Versicher nach den Versicherungsbedingungen das Recht, die Höhe der Invaliditätsleistung dem tatsächlich verbleibenden Dauerschaden anzupassen.

Das war's dann und basta!

Ich hätte mir viel Zeit, Geld und Ärger erspart, wenn ich gleich auf die Forumbesucher gehört hätte, die mir das Abwarten nahe legten und rieten, vor Ablauf der 3-Jahresfrist die PUV aufzuwecken.

Schönen Gruß
Auge130513
 
Hallo Auge,

da hast Du aber einen sch... Anwalt. Denn die jetzt festgestellte Beeinträchtigung ist die, die auch vergütet werden muss. Es spiel keine Rolle ob sich der Zustand noch verbessert oder nicht, auch die Prognose spielt keine Rolle.
Das würde eine Rolle spielen, wenns sich tatsächlich erheblich bessert und die Gesellschaft einen Nachbegutachtungstermin in Auftrag gibt.

Hast Dich nicht so gut beraten lassen, denn hierzu gibt es auch BGH Urteile.

LG Rajo
 
Hallo Auge,
zu Deiner Beruhigung die Versicherung zahlt erst nach der Begutachtung nach 3 Jahren,alles andere wäre unsinnig.ALSO solltest Du bei der Begutachtung versuchen eine guten Gutachter zu bekommen.
Gruß Beinmodel
 
Hallo Beinmodel,

woher Du wohl das Wissen hast? Die PUV hat nichts mit der gesetzlichen UV zu tun.

Der GDV verändert wieder einmal mit den AUB 2014 die Musterbedingungen der PUV und nach diesen wird tatsächlich auf die 3-Jahres Frist abgestellt. Danach ist es so, wie Du es beschreibst.

Nach den davor geltenden Bedingungen ist es eben nicht so. Es wird zwischen Erst- und Neubemessung unterschieden!

BGH IV ZR 181/07 http://lexetius.com/2009,3843

[39] Das Berufungsgericht wird deshalb die gebotene Aufklärung hinsichtlich des Grades der unfallbedingten Invalidität vorzunehmen und dabei zu prüfen haben, inwieweit es angesichts der unterschiedlichen, vom Kläger geltend gemachten Beschwerden geboten ist, dazu Gutachten von Medizinern verschiedener Fachrichtungen einzuholen. Da der Streit die Erstbemessung betrifft, ist insoweit maßgeblich der Gesundheitszustand, wie er sich zu diesem Zeitpunkt - und nicht nach Ablauf der Dreijahresfrist - dargestellt hat.
LG Rajo
 
Hallo Rajo,

...im Moment treibt's mir die Zornesröte in's Gesicht. Danke für den Link:eek::mad:!

Gruß, Auge
 
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