Hallo Auge,
Du könntest auf die Leistung klagen, das ist die einzige Option.
Ich kanns Dir nur so sagen das bei den mir bekannten Schäden auf Druck der Rechtsanwälte dann auch die volle Summe ausbezahlt wurde.
Wir streiten gerichtlich selbst seit über 2,5 Jahren um die Erstfeststellung einer Invalidität. Der Gutachter schrieb auf zwei ! Seiten Schwachsinn zusammen und das ohne Untersuchung, meine Frau hat durch diesen Unfall eine Schwerbehinderung von 50 (nicht psychisch sondern Polyneuropathie u.s.w.) - Lt dem Gutachter hat sie nichts.
Unsere Invaliditätsanmeldung besteht seit Anfang Februar 2011! Der gerichtliche Beweisbeschluss ist von Juni 2013 und seit dem hängt es wieder an Ärzten. 7 Monate benötigte die Ärztekammer einen Gutachter zu benennen, dieser Gutachter ist der Vorgesetzte des ersten Gutachters (deshalb Befangenheitsantrag - welcher abgelehnt wurde) und seit März 14 warten wir auf das Gutachten.
Ich tröste mich inzwischen auch mit den Zinsen, da wir auf die Erstbemessung geklagt haben.
Aber sage Du selbst mir, bist Du der Meinung das sich Deine Sehfähigkeit um 75 % verbessern wird, denn Dir wurden ja nur 25 % Deines Schadens ausbezahlt?
9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität
jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall,
erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis
zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich
diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss
– von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere
Leistungspflicht nach Ziffer 9.1,
– von Ihnen vor Ablauf der Frist
ausgeübt werden.
Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung,
als wir bereits erbracht haben, ist der
Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen.
Wenn das was Deine Ra meint stimmen sollte wozu gibt es dann im gleichen Punkt die jährliche Neufeststellung? - Du merkst das stinkt....
LG Rajo