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Nach Augenverletzung und Gutachten, PUV zahlt nicht

Hallo Rajo,
aus eigener Erfahrung,genauso ist es bei mir abgelaufen.Vor Ablauf der 15 Monatsfrist Beurteilung durch den behandelten Arzt an die PUV und kurz vor Ablauf der 3 Jahre Begutachtung durch die PUV und gut wars.
Gruß Beinmodel
 
Hallo Auge,

die Frage ist nach wie vor die Gleiche für Dich, Du kannst natürlich auch warten bis zur Drei-Jahres-Frist und schauen was dann passiert.

Einen wirkliche Wegbeschreibung gibt es nicht. Ich würde es nicht tun und so lang warten. Das schlimme ist wirklich, das es in Deutschland keine gesetzlichen Grundlagen ausser AUB und VVG gibt (ausser das Richterrecht) und man gegen die Versicherungen mit ihrem Verhalten keine wirkliche Handhabe hat, ausser Druck zu machen.

Leider :(

LG Rajo

PS.: Beinmodel, das mag sein das das bei Dir so gelaufen ist, deshalb muss es nicht richtig sein - schon mal drüber nachgedacht? Ich habe mit vielen Gesellschaften zu tun, aber bei den "guten" läuft das anders. Wobei der Trend gerade bei den großen Deutschen genau in die Verweigerungstaktik mit den drei Jahren geht, deshalb wohl auch mal wieder die Änderungen beim GDV bei den AUB.
 
Hallo Rajo,

vielen Dank für die vielen Infos und den beiden Links. Ich habe diese an meine Rechtsanwältin weitergeleitet. Die erklärte mir anhand einiger Zitate aus den Texten, dass eine Klage zur Zeit wenig Sinn macht. Sie sehe darin nur eine Bestätigung. In meinem Gutachten geht man klar von der Besserung meines Zustandes aus und zum gegenwärtigen Zeitpunkt könne man nicht sagen ob und in wie weit ein IG verbleiben wird. Zwischenzeitlich liegt mir ja schon das 3. Schreiben vom GA vor, in dem er angibt: "Ich gehe derzeit nicht davon aus, dass auf Dauer eine höhere MdG vorliegen wird, sondern im Gegenteil. Ich empfehle entsprechend, entweder auf die Einschätzung der abschließenden gutachterlichen Untersuchung zum Ende des dritten Jahres nach dem Unfall zu warten oder mit dem Versicherten nach einer erneuten Untersuchung einen Abschluss zu finden."

Der GA repräsentiert die PUV und diese hat einen i.e. angemessenen Vorschuss geleistet (2/25 von festgestellten 8/25). Dieser Streit wird sich zwangsläufig bis zum Ende des 3. Jahres hinziehen, daher empfiehlt mir meine RA das neue Gutachten im Feb. 2016 abzuwarten. Sollte ich dann nicht mit der Höhe der MdG einverstanden sein würde Sie eine Klage anstreben. In der Zwischenzeit wird der ausstehende Geldbetrag jährlich mit 5% verzinst.

Was bleibt mir nun anderes übrig als abzuwarten? :confused:

Gruß
Auge
 
Hallo Auge,

Du könntest auf die Leistung klagen, das ist die einzige Option.

Ich kanns Dir nur so sagen das bei den mir bekannten Schäden auf Druck der Rechtsanwälte dann auch die volle Summe ausbezahlt wurde.

Wir streiten gerichtlich selbst seit über 2,5 Jahren um die Erstfeststellung einer Invalidität. Der Gutachter schrieb auf zwei ! Seiten Schwachsinn zusammen und das ohne Untersuchung, meine Frau hat durch diesen Unfall eine Schwerbehinderung von 50 (nicht psychisch sondern Polyneuropathie u.s.w.) - Lt dem Gutachter hat sie nichts.

Unsere Invaliditätsanmeldung besteht seit Anfang Februar 2011! Der gerichtliche Beweisbeschluss ist von Juni 2013 und seit dem hängt es wieder an Ärzten. 7 Monate benötigte die Ärztekammer einen Gutachter zu benennen, dieser Gutachter ist der Vorgesetzte des ersten Gutachters (deshalb Befangenheitsantrag - welcher abgelehnt wurde) und seit März 14 warten wir auf das Gutachten.

Ich tröste mich inzwischen auch mit den Zinsen, da wir auf die Erstbemessung geklagt haben.

Aber sage Du selbst mir, bist Du der Meinung das sich Deine Sehfähigkeit um 75 % verbessern wird, denn Dir wurden ja nur 25 % Deines Schadens ausbezahlt?

9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität
jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall,
erneut ärztlich bemessen zu lassen.
Bei Kindern bis
zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich
diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss
– von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere
Leistungspflicht nach Ziffer 9.1,
– von Ihnen vor Ablauf der Frist
ausgeübt werden.
Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung,
als wir bereits erbracht haben, ist der
Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen.


Wenn das was Deine Ra meint stimmen sollte wozu gibt es dann im gleichen Punkt die jährliche Neufeststellung? - Du merkst das stinkt.... :eek:

LG Rajo
 
Ach ja, eine weitere Option wäre noch...

Beantrage doch jetzt schon die Neubemessung der Invalidität zum 2. Schadenjahr (schriftlich per Einschreiben mit Rückschein)!
Feb. 2015....

Eine zusätzliche Begutachtung kostet und die Gesellschaft ist verpflichtet diese durch zu führen.

LG Rajo
 
Hallo Rajo,

das mit Deiner Frau tut mir sehr leid. Es ist schon schlimm genug, dass man vom Schicksal schwer getroffen wird. Wenn man sich dann auch noch mit GA und PUV herumärgern muss frägt man sich schon, ob's das wirklich braucht.

Meine RA hat mir auch von einem Fall berichtet, wo die Ärztekammer ein dreiviertel Jahr brauchte, um einen neuen GA zu bestimmen. Daher meinte Sie sei der Zeitgewinn nicht unbedingt sehr groß.

Ich glaube an keine Wunderheilung! Ich bin zwar katholisch, aber ich glaube nicht, dass ich Jesus (zumindest nicht im Diesseits) begegnen werde und ich wieder meine volle Sehleistung zurückbekomme.

Das mit der jährliche Neubemessung ist eine prima Idee! Das werde ich echt in Erwägung ziehen.

Danke!

LG Auge
 
Hallo Auge,

wir führen (Müssen führen) aktuell 5 Gerichtsverfahren wegen zwei Unfällen.
Es scheint im Moment so, das noch weitere dazu kommen.
Ich war auch mal der Meinung, das man alles sauber und ohne Gerichtsverfahren lösen kann.

Meine berufliche und private Erfahrung der letzten Jahre hat mich eines besseren belehrt.
Es geht nicht nur bei uns so zu, sondern wird eingenerelles Problem mit den Schadenverschleppungen.

In den USA hat man gestzlich einen Riegel davor geschoben, hier müssen die Gesellschaften beweisen, das sie ordentlich ermittelt haben bevor es zu Ablehnungen oder Reduzierungen kommt.
Können sie das nicht werden saftige Strafen fällig.

Hier ist man immer noch der Meinung, das man nach belieben mit dem Kunden spielen kann und einige Richter unterstützen das auch noch.

Vielleicht noch so als Tipp am Rande, wenn sich weitere Beeinträchtigungen mit dem Sehkraftverlust in Verbindung bringen lassen (Kopfschmerzen u.s.w.) dann ruhig mit geltend machen, dafür gibt es u.a. auch eigentlich die 3-Jahres Frist.

LG Rajo
 
Hallo allerseits,
ich möchte natürlich einen bereits 2013 angefangenen Beitrag mit dem bisherigen weiteren Verlauf und Erfahrungen mit meiner PUV ergänzen. Zwischenzeitlich hat ein Abschlussgutachten vor Ablauf der 3-Jahresfrist stattgefunden und der Gutachter kommt nun zu einer MdG von 3/25 (im ersten Gutachten waren es noch 8/25). Er stellt nun fest, dass aufgrund einer Kontaktlinsenanpassung zukünftig eine max. Sehschärfenminderung auf 80% (Visus von 0,8) zu erwarten sind (ohne KL habe ich eine Sehschärfe von 0,16 und mit 1,0). Weiter gibt er an, dass man auch nicht von einer dauerhaften Kontaktlinsenunverträglichkeit auszugehen hat. Somit verbleibt eine MdG von 1/25 und aufgrund von Doppelbildwahrnehmungen und erhöhter Blendung kommen weitere 2/25 hinzu. Meine PUV stellt somit eine Invaliditätsleistung von 6 % fest. Warum darf meine PUV den Schaden auf Basis meiner Sehleistung mit Kontaktlinse regulieren? Während der Abschlussuntersuchung trug ich keine Kontaktlinse! Sie war auch kein Thema. Muss ich das so hinnehmen? Ist das rechtlich korrekt? Kennt sich hier jemand aus?
 
Hallo Auge,

hat denn die Gesellschaft auf die Erstbemessung etwas gezahlt? Ich habs nicht mehr im Kopf was da war.

Danach würde ich das weitere Vorgehen entscheiden.
 
Hallo Rajo,

danke für die Rückmeldung!

Nach der Erstbemessung von 8/25 wurden dann 2/25 als Vorschuss bezahlt. Unter dem Vorwand, dass der Gutachter ein eindeutiges Potential der Besserung sieht, wurde auf das Abschlussgutachten vor Ablauf der 3-Jahresfrist hingewiesen. Jetzt nach endgültiger Bemessung von 3/25, überweist mir die Gesellschaft nur noch 1/25. Der Gutachter hatte vor 2 Jahren auch das Gutachten für die BG angefertigt. Ich hatte eine Kopie des Gutachtens von der BG angefordert und siehe da: Text und Wortlaut übereinstimmend, nur der Adresskopf war ein anderer. Gibt es hier nicht eine Trennung zwischen Zivil- und Privatrecht?
 
Hallo Auge,

aber gerade bei den Augen ist das ein Muss, denn die Verletzung von Augen ist in der Gliedertaxe ausgeführt und muss somit unterschiedliche Bewertungen erfahren. Was stand in dem Schreiben, als Dir die erste Summe überwiesen wurde?
Wir erkennen unsere Leistungspflicht dem Grunde nach an und behalten uns eine Begutachtung zum Ende der 3-Jahres Frist vor (so oder so ähnlich), oder wurde ausschließlich von "Vorschuss" geschrieben?

Wo ich mir aber leider nicht sicher bin, ob ein Ausgleich mit Hilfsmitteln angerechnet werden darf. Meiner Meinung nach kann ein Gutachter wohl kaum bestimmen, ob eine Verträglichkeit auf Kontaktlinsen auf Dauer vorhanden ist.

Was hat denn die BG anerkannt? MdE wie hoch? Hast Du einen GdB/GdS erhalten oder beantragt?
 
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