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OEG nach § 10a

Hallo Marcela,

Meine Taten gehen von 1964 bis 2004.
Welches Recht ist für den BSA anzuwenden? Das alte oder das neue?

Grüße beiself
 
Hallo,

es kommt darauf an, was dir anerkannt wird.

Werden alle Taten anerkannt v. 1964-2004 bekommst du das normale OEG mit Berufsschad.ausgleich.

Werden nur die Taten vor 1976 anerkannt bekommst du keinen Berufssch.ausgleich.

Bei mir war es so, dass die Taten nach 1976 nicht anerkannt wurden, daher OEG nach 10a.

Wg. der Taten nach 76 werde ich nochmal neu klagen müssen.

Grüße
Marcela

PS: Was meint dein Anwalt dazu?
 
Hallo,

es kommt darauf an, was dir anerkannt wird.

Werden alle Taten anerkannt v. 1964-2004 bekommst du das normale OEG mit Berufsschad.ausgleich.

Werden nur die Taten vor 1976 anerkannt bekommst du keinen Berufssch.ausgleich.

Bei mir war es so, dass die Taten nach 1976 nicht anerkannt wurden, daher OEG nach 10a.

Wg. der Taten nach 76 werde ich nochmal neu klagen müssen.

Grüße
Marcela

PS: Was meint dein Anwalt dazu?
Hallo Marcela,
ich habe heute ein Schreiben von der Gegenseite erhalten,
die wollen immer noch nur eine einzelne Tat anerkennen und beziehen sich auf das zweite Schlechtergutachten 2015.
Auf meine Stellungnahme gehen die gar nicht ein, es wäre anscheinend alles in der Vergangenheit so rechtens gelaufen.
Der Anwalt will von mir noch eine weitere Stellungnahme. Aber ich habe ja schon alles geschrieben.
Was soll das ganze?
Grüße beiself
 
Hallo,

leider, kenne das auch, das alte Spiel halt,... :mad:

Rede mit deinem RA, er möge den Damen u. Herren, Feuer unterm ********** machen, mehr wie deinem RA zuarbeiten, kannst ja eh net.

Grüße
Marcela
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo beiself,

die wollen viel - die Nichtzahlenwollenden - lassen mal Versuchsballone steigen und testen aus, ob du dich damit abspeisen lässt.

was willst du - was ist dein RECHT - was kannst du geltend machen.
Suche die Widersprüche heraus - lass es vom Anwalt in Fachchinesisch übersetzen und schalte deine Dauerschallplatte ein: Ich will..., ich habe das Recht auf..., ich lehne ihr Ansinnen ab, weil... und hau denen mit anwaltlicher Hilfe die passenden Paragraphen um die Ohren.

Versuchen können sie es ja mal - aber damit durchkommen? KÄMPFE, denn die warten nur darauf, dass du dich mit deren Brotkrümel zufrieden gibst. Was hast du zu verlieren - schlimmer kann es doch nicht werden. Was kostet es dich: Zeit und Energie und Nerven.

Sende dir viel Mut, Ausdauer und Kraft
LG Teddy
 
Ah, Teddy, das ist ein so tolles Posting, das Mut macht! DANKE SCHÖN dafür, das mal wieder komprimiert lesen zu dürfen! Großartig!

LG
Meli
 
hallo beiself,

die wollen viel - die Nichtzahlenwollenden - lassen mal Versuchsballone steigen und testen aus, ob du dich damit abspeisen lässt.

was willst du - was ist dein RECHT - was kannst du geltend machen.
Suche die Widersprüche heraus - lass es vom Anwalt in Fachchinesisch übersetzen und schalte deine Dauerschallplatte ein: Ich will..., ich habe das Recht auf..., ich lehne ihr Ansinnen ab, weil... und hau denen mit anwaltlicher Hilfe die passenden Paragraphen um die Ohren.

Versuchen können sie es ja mal - aber damit durchkommen? KÄMPFE, denn die warten nur darauf, dass du dich mit deren Brotkrümel zufrieden gibst. Was hast du zu verlieren - schlimmer kann es doch nicht werden. Was kostet es dich: Zeit und Energie und Nerven.

Sende dir viel Mut, Ausdauer und Kraft
LG Teddy

Hallo Teddy
ich kann mich Meli nur anschließen, deine Mutkraftsätze sind großartig. Herzlichen Dank.
Schallplatte mit Sprungtechnik (Dauerschallplatte) hatte ich auch schon gedacht.
Ich habe im Schreiben der Gegenseite jetzt noch etwas gefunden. Die ändern den alten Bescheid zwar nun von denen ihrer Seite ab, kommen aber zu einem schlechteren Ergebnis für mich.
Ansatzpunkt wäre hier wohl das "Eingeständnis" den alten Bescheid ändern zu wollen. Aber eben zu meinen Bedingungen, die dann auch der Wahrheit entsprechen.
Danke über deine Sendung: Mut, Ausdauer und Kraft. Ich werde sie auspacken.
Herzliche Grüße beiself
 
Hallo beiself,

habe heute einen Anruf von meinem RA bekommen, dass es wohl eine neue Verordnung/Beschluß gibt, dass ich nun das normale OEG bekomme, da wohl das OEG nach 10a umgewandelt wird.

Mein RA meinte, ich bekäme nun einen neuen Bescheid incl. Ausgl.rente u. BSA?

Weißt du zufällig Näheres darüber? Dann wäre es bei dir ja auch egal, wann die Taten waren? Versteh nur Bahnhof :confused:

Grüße
Marcela
 
Hallo beiself,

habe heute einen Anruf von meinem RA bekommen, dass es wohl eine neue Verordnung/Beschluß gibt, dass ich nun das normale OEG bekomme, da wohl das OEG nach 10a umgewandelt wird.

Mein RA meinte, ich bekäme nun einen neuen Bescheid incl. Ausgl.rente u. BSA?

Weißt du zufällig Näheres darüber? Dann wäre es bei dir ja auch egal, wann die Taten waren? Versteh nur Bahnhof :confused:

Grüße
Marcela

Hallo Marcela,
das Gefühl von Bahnhof habe ich auch öfters. Geht mir auch so. Das hängt zum einen mit dem zusammen, dass wir bereits Geschädigte sind, sich die traumatischen Zustände die man eh schon erlebt hat, sich wiederholen, da die Gegenseite einem, dadurch dass sie permanent versucht einem das Recht auf Wiedergutmachung abstreiten zu versucht und das mit wiederum sehr schädlichen, traumatisierenden Mitteln.
Zum anderen sind OEG-Verfahren durch die vielen Gesetze sehr kompliziert.
Und die Gesetze sind auch für Laien sehr schwer zu verstehen. Da bedarf es einen guten Rechtsanwalt mit Engagement und Biss.

Wann die Taten waren (also Zeitpunkt) Ist dies denn relevant?
Es geht darum, dass die Taten als schädigende Ursache anerkannt werden und ab wann eine Entschädigung zu leisten ist.
Die OEG-Ansprüche werden "normaler Weise" erst mit Antragstellung gewährt.
Wann hast du deinen Antrag gestellt und was ist dir anerkannt worden und was nicht? Und warum Und warum nicht
Wo liegen die Widersprüchlichkeiten
Bei mir fangen die Mängel schon mit der Antragstellung an und mit dem Auftrag für das zu erstellende Gutachten.
Die Gegenseite ist soweit den ersten Bescheid zu ändern, weil eben bei mir da schon rechtswidrig gehandelt wurde.
Beim erneuten Antrag liegen aber ebenfalls Mängel vor. Dem wollen die aus dem Wege gehen.
Aber wie war es bei Dir?
Wann hast du den ersten Antrag gestellt? Da du schreibst, dass du schon nach § 10a entschädigt worden bist.
Wie bist du entschädigt worden? Und was steht bei Dir noch aus?

Liebe Grüße beiself
 
OpenPetition

Hallo Marcela,
es läuft eine OpenPetion bei der Bundesregierung zum § 10a OEG

LG beiself
 
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