Hallo Marcela,Hallo,
es kommt darauf an, was dir anerkannt wird.
Werden alle Taten anerkannt v. 1964-2004 bekommst du das normale OEG mit Berufsschad.ausgleich.
Werden nur die Taten vor 1976 anerkannt bekommst du keinen Berufssch.ausgleich.
Bei mir war es so, dass die Taten nach 1976 nicht anerkannt wurden, daher OEG nach 10a.
Wg. der Taten nach 76 werde ich nochmal neu klagen müssen.
Grüße
Marcela
PS: Was meint dein Anwalt dazu?
hallo beiself,
die wollen viel - die Nichtzahlenwollenden - lassen mal Versuchsballone steigen und testen aus, ob du dich damit abspeisen lässt.
was willst du - was ist dein RECHT - was kannst du geltend machen.
Suche die Widersprüche heraus - lass es vom Anwalt in Fachchinesisch übersetzen und schalte deine Dauerschallplatte ein: Ich will..., ich habe das Recht auf..., ich lehne ihr Ansinnen ab, weil... und hau denen mit anwaltlicher Hilfe die passenden Paragraphen um die Ohren.
Versuchen können sie es ja mal - aber damit durchkommen? KÄMPFE, denn die warten nur darauf, dass du dich mit deren Brotkrümel zufrieden gibst. Was hast du zu verlieren - schlimmer kann es doch nicht werden. Was kostet es dich: Zeit und Energie und Nerven.
Sende dir viel Mut, Ausdauer und Kraft
LG Teddy
Hallo beiself,
habe heute einen Anruf von meinem RA bekommen, dass es wohl eine neue Verordnung/Beschluß gibt, dass ich nun das normale OEG bekomme, da wohl das OEG nach 10a umgewandelt wird.
Mein RA meinte, ich bekäme nun einen neuen Bescheid incl. Ausgl.rente u. BSA?
Weißt du zufällig Näheres darüber? Dann wäre es bei dir ja auch egal, wann die Taten waren? Versteh nur Bahnhof
Grüße
Marcela
Hallo Marcela,
es läuft eine OpenPetion bei der Bundesregierung zum § 10a OEG
LG beiself
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