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Opferentschädigung, Berufsschadensausgleich

Ich habe auch chronisch PTBS und kann weder in meinem Beruf arbeiten, noch einen anderen und habe Berufsschadensausgl. und Ausgleichsrente beantragt.
BSA erhältst du nur, wenn du aufgrund deines Überfalls eben finanziell auch Einbußen hattest.
Und wenn du nicht mehr in der Lage bist in deinem Beruf zu arbeiten muss es einen Weg geben dass du eine Umschulung etc. über das VA machen kannst.
Aber dazu musst dich beraten lassen.
Habe erst heute wieder mir anhören dürfen, dass das VA eine beratende Funktion auch hat.
.
 
danke für die Antwort
hab auch PTBS seit 97 - 1. Rentenantrag damals abgelehnt. Wurde mit der Zeit aber immer schlimmer anstatt besser - daher jetzt Rente.
Einerseits zwar Rente unbefristet - andererseits von VA nur GDB 20 % Gibts das ?

GdS und GdB werden nach gleichen Grundsätzen bemessen. Beide Begriffe unterscheiden sich lediglich dadurch, dass der GdS nur auf die Schädigungsfolgen (also kausal) und der GdB auf alle Gesundheitsstörungen unabhängig von ihrer Ursache (also final) bezogen ist.
Hat aber ein Sozialversicherungsträger oder ein Gericht einen GdS festgestellt, wird auf Grundlage dieser Feststellung auch immer mind. ein GdB dieser Höhe zuerkannt. Es bedarf dann keiner erneuten Feststellung eines GdB.
Die DRV ist doch ein Sozialversicherungsträger und hat doch durch die Verrentung schon einen GDS festgeslellt - also ich blick da nicht durch

Es gibt nichts, was es nicht gibt,... ;)

Ich habe GdB v. 100 % (wg. PTBS) - aber GdS von 0 % (PTBS wg. Straftat) Obwohl beides nach den gleichen versorg.mediz. Richtlinien begutachtet wurde,...

Der eine GdB-Gutachter sagte 100 %, der andere (OEG) sagte da ist nix, aber auch rein gar nix = 0 % GdS :eek:

Grüße
Marcela
 
Hallo Süssegaby.


Finanzielle hab ich natürlich allein schon das ich wesendlich weniger Geld erhalten hab und auch jetzt bekomme.
Ich darf aber nicht mehr in meinen Beruf arbeiten durch die extreme Belastung ,deshalb soll ich ja Unfallrente erhalten. Neumschulung oder was anderes kann ich nicht wegen der Psyche,Konzentrotionsschwäche Ängste usw....
Hab ja damals wegen körperlichen Beschwerden was leichteres gesucht.
Seit dem Überfall sind die körperlichen Beschwerden erst richtig ausgebrochen hab ja auch ein Chronisches Schmerzsyndrom entwickelt,wird aber nicht als Folgeschaden über die Bg anerkannt. Mal sehen gegen Nachmittag kommt ja die Rehaberaterin dann hab ich das Gutachten auch.
Ich muß also auch normal in Rente gehen und kann keine Weiterbildung machen.Erhalte ich nur Ausgleichrente oder BSA wenn ich noch was machen kann ?
LG SONJA
 
Hallo Sonja,
was bedeutet "wenn ich noch etwas machen kann"?
EM Rente bekommt man nur wenn man keine 3 Std/Tag mehr arbeiten kann
und das unabhängig davon, ob man Geschädigter ist oder nicht.
Beim Thema BSA und AR sieht es anders aus:
AR erhält man nur:
Ausgleichsrente (§ 32 BVG) Ausgleichsrente erhalten Schwerbeschädigte; sie hängt ihrer Höhe nach vom GdS und dem sonstigen Einkommen des Beschädigten ab, wobei Beschädigte mit einem GdS um 50 und 60 sowie Beschädigte mit einem GdS um 70 und 80 jeweils gleichgestellt sind. Die Ausgleichsrente ist für den Fall gedacht, dass der Schwerbeschädigte seinen Lebensunterhalt nicht durch Arbeit oder andere Einkünfte sicherstellen kann. Deshalb setzt der Anspruch auf Ausgleichsrente voraus, dass der Beschädigte in Folge seines Gesundheitszustandes, hohen Alters oder aus einem von ihm nicht zu vertretenden sonstigen Grund eine zumutbare Tätigkeit nicht oder nur in beschränktem Maße oder nur mit überdurchschnittlichem Kräfteaufwand ausüben kann. Grundsätzlich wird jegliches Einkommen auf die Ausgleichsrente angerechnet, wobei die Einzelheiten in der Ausgleichsrentenverordnung geregelt sind.
BSA:
Berufsschadensausgleich (§ 30 Abs. 3 - 16 BVG) Weil sich gezeigt hatte, dass trotz aller Bemühungen um eine berufliche Förderung viele Beschädigte entweder überhaupt nicht mehr in den Arbeitsprozess eingegliedert werden konnten oder lediglich berufliche Positionen erreichten, die nicht dem entsprachen, was sie vor der Schädigung bereits erreicht hatten bzw. ohne die Schädigung mutmaßlich erreicht hätten, wurde 1960 der Berufsschadensausgleich eingeführt.
Der Berufsschadensausgleich hat seitdem immer wieder Änderungen erfahren und wurde bewusst nicht in Anlehnung an Grundsätze des bürgerlich-rechtlichen Schadenersatzes ausgestaltet. Der Anspruch auf Berufsschadensausgleich stellt vielmehr ein eigenes Rechtsinstitut dar, welches kein Vorbild in anderen Gesetzen oder früheren Versorgungsgesetzen hat und berufliche Schäden in pauschalierter Weise entschädigen soll.
Grundvoraussetzung ist zunächst ein schädigungsbedingter Einkommensverlust, der in der Regel im Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Bruttoeinkommen aus gegenwärtiger oder früherer Tätigkeit und dem höheren Einkommen, das der Beschädigte ohne die Schädigung wahrscheinlich erzielt hätte (sog. Vergleichseinkommen ) zu sehen ist. Die Vergleichseinkommen werden aus dem Durchschnittseinkommen der verschiedenen Berufs- und Wirtschaftsgruppen errechnet bzw. für die einzelnen Berufs- und Wirtschaftsgruppen vom Statistischen Bundesamt ermittelt oder den Besoldungs- und Vergütungstabellen für den öffentlichen Dienst entnommen und sind jeweils vom Zeitpunkt der Rentenanpassung maßgebend.
Von diesem Vergleichseinkommen, das spätestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres auf 75 v.H. zu kürzen und als fiktives Bruttoeinkommen des einzelnen Beschädigten zu sehen ist, werden dessen derzeitiges Bruttoeinkommen und die Ausgleichsrente abgezogen. Von dem sich so ergebenden Einkommensverlust werden derzeit 42,5 v.H. als Brutto-Berufsschadensausgleich gezahlt. Vergleichsweise ist auch eine Nettoberechnung möglich; die günstigere Leistung wird bewilligt. Für Neufälle ab dem Jahr 2008 ist nur noch die Nettoberechnung zulässig.
Einzelheiten zum Berufsschadensausgleich können der Berufsschadensausgleichsverordnung entnommen werden. Eine umfassende Darlegung der sehr schwierigen und komplexen Materie - es gibt auch noch den sog. Renten-Berufsschadensausgleich, den Nachschadens-Berufsschadensausgleich und den Haushaltsführungs-Berufsschadensausgleich - würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen.

Ich habe das mal kopiert, da dies recht gut erklärt wird.
Ich bekomme derzeit HLU nach § 27a BVG bis geklärt ist, ob ich BSA und AR erhalte, so steht
es im Bewilligungsbescheid.
Ich bekomme unabhängig davon EM Rente aber laut der DRV eben nur aufgrund von PTBS.
Sollte die EM Rente irgend wann wegfallen wäre ich gespannt was dann passiert mit der Ausgleichsrente.
Denn so viel ich verstanden habe kann man jemanden der EM Rente erhält in keine Umschulung stecken.
Ich gehe schwer davon aus, warum mir die EM Rente das letzte Mal ohne Widerspruchsverfahren sofort bewilligt wurde,
weil ich damals frisch die 30 GdS anerkannt bekam vom VA.
Denn hätte die DRV nicht gesagt meine EM Rente sei wegen Schädigung, käme ich heute nicht in den Genuss der "besseren Sozialhilfe" nach § 27a BVG
Denn ich bekomme definitiv höhere Sätze (Anerkennung von Schulden/Kreditraten beim Auto etc.)
Mehrbedarf wegen Merkzeichen G von 17% (wobei ich das beim örtl. Träger auch schon bekam)
Na ja und meine Haushaltshilfe die ich bezahlt bekomme, hätte ich auch nicht, wenn nicht anerkannt wäre, dass ich
aufgrund von PTBS meinen HH nicht alleine führen kann;
Man sieht es hängt alles irgendwie miteinander zusammen, obwohl die EM Rente eine ganz eigene Stelle Institution ist;
 
@Sonni1956
War der Überfall privat? Ja das war er, mein 18. Geburtstag.
Für welche Diagnose hast du die 40% Rente von OEG erhalten und wie lange hats gedauert bis sie es Feststellten. Es wurden 10% auf körperlich Schäden (sensibilitätsstörungen im Gesicht und in der Narbengegend) und 30 % auf PTBS gegeben. Soweit ich verstanden hab ist die Rente vom OEG ja sone Art Ausgleich weil man ja den Schaden hatte und Eingeschrängt ist.
Der Überfall ist 14 Jahre her und du hast ne PTBS hast 40% erhalten und kannst in den Beruf Arbeiten? Ja, ich kann bzw muss. Was soll ich auch sonst machen und er macht mir ja auch eigentlich Spaß. Bis auf die "Nebenwirkungen". Wie beschrieben.
Hast du noch nen anderen Schaden und GdB beim VA beantragt. Nein, ich weiß nicht, was ich noch für Möglichkeiten habe. Ich habe nur drauf bestanden, dass die Höhe der Schäden höher anerkannt wird, was abgelehnt wurde. Das war aber vor, ich glaube, vor 5 Jahren..
Wielange warst du damals AU und was machts du für Therapien ? Ich war 4 Wochen oder so AU. Ich war dann in Therapie, allerdings wegen einer anderen Sache, wo das beiläufig mit behandelt wurde. Ich bin nicht so der Typ, der gerne Schwächen zu gibt und zum Therapeuten geht. Was mir anscheinend zum Nachteil gereicht wird.

Du hast es ja auch nicht gerade leicht!

Weitere Infos unter: http://www.unfallopfer.de/forum/newreply.php?do=newreply&noquote=1&p=169709#ixzz1YuEAXq8I
 
Antwort.

Hallo.
CHRISSCH

Was hast du denn noch für Nebenwirkungen ,wurde das auf Dauer genehmigt und ohne Nachprüfung?
Süssegaby

Beim VA wurde ja die PTBS mit 30% angerechnet das andere weniger.
Also um was vom OEG zubekommen wäre es gut wenn die Rv sagt das ich wegen der Schädigungsfolgen nicht mehr arbeitsfähig bin.Ob die RV sich ein eigendes Bild macht kann ich ja noch hoffen.
Ich darf ja wegen der Restsyntome nicht mehr in der Spielhaalle Arbeiten wegen körperlichen Sachen durfte ich laut Medizinischen Dienst vom AA nur eingescgränkt arbeiten deshalb blieb mir nur die Spielhalle sonst hätte ich vorher schon di EMR beantragen müssen. Das Schmerzsyndrom soll ja vom Trauma her kommen.Ich kann nicht verstehen warum ich nichts an UR erhalte.Wäre der Überfall nicht gewesen würde ich dort noch Arbeiten.
Beim Trauma ist es doch so das es später erst zu Beschwerden kommen kann durch Alptraüme wurde mit das erst bewußt was ich verdrängt hatte.
Ich müßte doch was schriftliches erhalten dann kann ich doch erst Wiederspruch einlegen.
Oder muß ich den Wiederspruch gegen das Gutachten machen ? Das Gutachten wurde ja in Der Reha gemacht reicht eines oder kann ich noch eines fordern.MIr wurden keine Gutachter vorgeschlagen nur schriftlich mitgeteilt das ich zum Ende Begutachtet werde.
Auf alle Fälle werd ich mich mit meinen Psychologen und den BG Arzt auseinandersetzen.
Ist doch blöd wenn ich die EMR erhalte und über die BG ne Berufsfindung mache ich darf doch nur unter 3 Stunden Arbeiten.Wenn ich was finde was mir Spaß machtund ich zum späteren Zeitpunkt schaffe ,aber ich muß mehr Arbeiten wird mir die EMR gestrichen.
Wie ist es wenn ich kein VG mehr erhalte und die Rente noch nicht durch ist könnte ich mich doch AU über die KK melden. ALG 1 würde ich auch noch erhalten .
Ich stehe noch im Arbeitsverhältnis eigentlich muß der Arbeitsvertrag doch aufgelöst werden da ich die Arbeit nicht mehr machen kann.Ich würde aber gern die Entscheidung des VA abwarten ob es mit den 50% klapptwegen der zusätzlichen Urlaubstage.
Schön wäre es wenn die Firma mich stundenweise was anderes anbietet.

LG SONJA
 
Hallole Sonni1956,

Wenn dein Verletztengeld endet und die Rente noch nicht durch ist, musst du dich arbeitslos melden. Der med. Dienst wird dann dein Rest-Leistungsvermögen prüfen. Liegt dies unter 3 Std. täglich, so wird dein ALG 1 nach § 125 gezahlt. Dies bedeudet, du bekommst dann ALG 1 bis über deinen Rentenantrag entschieden ist.

Deinen Arbeitsvertrag darfst du auf keinen Fall kündigen. Wenn du EMR bekommen solltest, so wird diese meistens nur befristet gezahlt. In dieser Zeit bleibt dein Arbeitsverhältnis bestehen - es ruht nur.

Erst wenn du die Rente unbefristet bekommst, erlöscht dein Arbeitsverhältnis.

Viele liebe Grüßlein
Würmlie
 
Kann mir jemand einen Gutachter für PTBS empfehlen
Bin für jeden Tip sehr dankbar...

VLG
Elvis64
 
Gutachtersuche PTBS - Traumatologe

Hallo Meli,
oh sorry habe leider vergessen so einiges anzugeben.

Suche im Raum Mannheim, Frankfurt , Heidelberg , Mainz einen Gutachter/in
Traumatologe/in spezialisiert auf PTBS.
Meine Rechtsanwältin hat den Gutachter DR. Prof. Demisch wegen Befangenheit bei Gericht jetzt abgelehnt.
Daher möchten wir/ich dem Gericht einen Traumatologen/in vorschlagen.
Um einen Gutachter/in vorzuschlagen benötige ich dringendst deine/ eure Mithilfe.

Ich werde den Entwurf hier Gutachter-Ablehnung wegen Befangenheit in Kürze einstellen.

Danke für deine /eure Hilfe...

VLG
Elvis64
 
Rente beantragt:

Hallo Uschreiber.

Auch wenn feststeht das ich meine Arbeit nicht mehr machen kann und die mich nicht unter 3 Stunden einstellen können immer noch den Arbeitsvertrag aufrecht erhalten.
Ich darf laut Entlassungsbericht der letzten AHB nur noch unter 3 Stunden arbeiten und keineswegs im alten Beruf oder ähnliches .
Selbst im Gutachten von der BG steht das ich die Arbeit nicht mehr machen darf .Da jetzt ja die unfallunabhängigen Krankheiten im Vordergrund stehen bekomm ich noch Psychologische Hilfe von der BG da die somatoforme Schmerzstöhrung auf das Trauma zurück zuführen ist.Wenn ich fit bin würde ich über die BG ne Berufsorentierung erhalten .Das wird schwierig mit 55 und meinen Einschränkungen und was ist wenn ich die EMR erhalte

LG SONJA
 
Hallole

hm, dass mit dem bestehendem Arbeitsvertrag hat eigentlich nichts damit zu tun, dass du nur noch unter drei Stunden arbeiten kannst.

Es hängt mit der Genehmigung der Erwerbsminderungsrente zusammen:

- Wenn du die Ewerbsminderungsrente befristet bekommst, dann ruht dein Arbeitsverhältnis.

- Wenn du die Erwerbsminderungsrente unbefristet bekommst, dann erlöscht dein Arbeitsverhältnis automatisch.

Hoffe, dass es korrekt ist, was ich dir jetzt geschrieben habe - sonst liebe Forumsmitleser, bitte korregieren :confused:

Bin in der gleichen Situation wie du und mir wurde es von der DRV so erklärt.


Viele liebe Grüßlein
Würmlie
 
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