Hallo Sonja,
was bedeutet "wenn ich noch etwas machen kann"?
EM Rente bekommt man nur wenn man keine 3 Std/Tag mehr arbeiten kann
und das unabhängig davon, ob man Geschädigter ist oder nicht.
Beim Thema BSA und AR sieht es anders aus:
AR erhält man nur:
Ausgleichsrente (§ 32 BVG) Ausgleichsrente erhalten Schwerbeschädigte; sie hängt ihrer Höhe nach vom GdS und dem sonstigen Einkommen des Beschädigten ab, wobei Beschädigte mit einem GdS um 50 und 60 sowie Beschädigte mit einem GdS um 70 und 80 jeweils gleichgestellt sind. Die Ausgleichsrente ist für den Fall gedacht, dass der Schwerbeschädigte seinen Lebensunterhalt nicht durch Arbeit oder andere Einkünfte sicherstellen kann. Deshalb setzt der Anspruch auf Ausgleichsrente voraus, dass der Beschädigte in Folge seines Gesundheitszustandes, hohen Alters oder aus einem von ihm nicht zu vertretenden sonstigen Grund eine zumutbare Tätigkeit nicht oder nur in beschränktem Maße oder nur mit überdurchschnittlichem Kräfteaufwand ausüben kann. Grundsätzlich wird jegliches Einkommen auf die Ausgleichsrente angerechnet, wobei die Einzelheiten in der Ausgleichsrentenverordnung geregelt sind.
BSA:
Berufsschadensausgleich (§ 30 Abs. 3 - 16 BVG) Weil sich gezeigt hatte, dass trotz aller Bemühungen um eine berufliche Förderung viele Beschädigte entweder überhaupt nicht mehr in den Arbeitsprozess eingegliedert werden konnten oder lediglich berufliche Positionen erreichten, die nicht dem entsprachen, was sie vor der Schädigung bereits erreicht hatten bzw. ohne die Schädigung mutmaßlich erreicht hätten, wurde 1960 der Berufsschadensausgleich eingeführt.
Der Berufsschadensausgleich hat seitdem immer wieder Änderungen erfahren und wurde bewusst nicht in Anlehnung an Grundsätze des bürgerlich-rechtlichen Schadenersatzes ausgestaltet. Der Anspruch auf Berufsschadensausgleich stellt vielmehr ein eigenes Rechtsinstitut dar, welches kein Vorbild in anderen Gesetzen oder früheren Versorgungsgesetzen hat und berufliche Schäden in pauschalierter Weise entschädigen soll.
Grundvoraussetzung ist zunächst ein schädigungsbedingter Einkommensverlust, der in der Regel im Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Bruttoeinkommen aus gegenwärtiger oder früherer Tätigkeit und dem höheren Einkommen, das der Beschädigte ohne die Schädigung wahrscheinlich erzielt hätte (sog. Vergleichseinkommen ) zu sehen ist. Die Vergleichseinkommen werden aus dem Durchschnittseinkommen der verschiedenen Berufs- und Wirtschaftsgruppen errechnet bzw. für die einzelnen Berufs- und Wirtschaftsgruppen vom Statistischen Bundesamt ermittelt oder den Besoldungs- und Vergütungstabellen für den öffentlichen Dienst entnommen und sind jeweils vom Zeitpunkt der Rentenanpassung maßgebend.
Von diesem Vergleichseinkommen, das spätestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres auf 75 v.H. zu kürzen und als fiktives Bruttoeinkommen des einzelnen Beschädigten zu sehen ist, werden dessen derzeitiges Bruttoeinkommen und die Ausgleichsrente abgezogen. Von dem sich so ergebenden Einkommensverlust werden derzeit 42,5 v.H. als Brutto-Berufsschadensausgleich gezahlt. Vergleichsweise ist auch eine Nettoberechnung möglich; die günstigere Leistung wird bewilligt. Für Neufälle ab dem Jahr 2008 ist nur noch die Nettoberechnung zulässig.
Einzelheiten zum Berufsschadensausgleich können der Berufsschadensausgleichsverordnung entnommen werden. Eine umfassende Darlegung der sehr schwierigen und komplexen Materie - es gibt auch noch den sog. Renten-Berufsschadensausgleich, den Nachschadens-Berufsschadensausgleich und den Haushaltsführungs-Berufsschadensausgleich - würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen.
Ich habe das mal kopiert, da dies recht gut erklärt wird.
Ich bekomme derzeit HLU nach § 27a BVG bis geklärt ist, ob ich BSA und AR erhalte, so steht
es im Bewilligungsbescheid.
Ich bekomme unabhängig davon EM Rente aber laut der DRV eben nur aufgrund von PTBS.
Sollte die EM Rente irgend wann wegfallen wäre ich gespannt was dann passiert mit der Ausgleichsrente.
Denn so viel ich verstanden habe kann man jemanden der EM Rente erhält in keine Umschulung stecken.
Ich gehe schwer davon aus, warum mir die EM Rente das letzte Mal ohne Widerspruchsverfahren sofort bewilligt wurde,
weil ich damals frisch die 30 GdS anerkannt bekam vom VA.
Denn hätte die DRV nicht gesagt meine EM Rente sei wegen Schädigung, käme ich heute nicht in den Genuss der "besseren Sozialhilfe" nach § 27a BVG
Denn ich bekomme definitiv höhere Sätze (Anerkennung von Schulden/Kreditraten beim Auto etc.)
Mehrbedarf wegen Merkzeichen G von 17% (wobei ich das beim örtl. Träger auch schon bekam)
Na ja und meine Haushaltshilfe die ich bezahlt bekomme, hätte ich auch nicht, wenn nicht anerkannt wäre, dass ich
aufgrund von PTBS meinen HH nicht alleine führen kann;
Man sieht es hängt alles irgendwie miteinander zusammen, obwohl die EM Rente eine ganz eigene Stelle Institution ist;