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Opferentschädigung, Berufsschadensausgleich

Antwort.

Hallo.

Wenn ich wie festgestellt wurde meine Arbeit wegen der PTBS nicht mehr ausführen kann müßte meine BG Rente höher ausfallen?
Ich hab ja 4 Monate zwischendurch gearbeitet bis ich im September mit ner später festgesellten Somatisierung des Traumas nicht mehr arbeiten kann.
Gutachten wurde Anfang Mai im Rahmen der REha von der BG gestellt.
Hab aber BSV WS Schäden Reitzblase und Kniegelenkarthrose was zulasten der KV geht und zur RV wegen Rente.
Das wird dann wohl geteilt da der Gutachter zu mir meinte das es schwierig wird das Schmerzsyndrom sowie der BSV und die Kniee OP dazu kommt.Das ist alles nach den Trauma akut geworden.
Die SB der BG wird sich mit mir zusammen setzen wenn das GA da ist.Ist ihr und die Beurteilung mitausschlag gebend für die UR.
Wieviel wird man mir prozentual auf die PTBS geben da auch ein Folgeschaden entstanden ist. Vom VA hab ich Anfangs 30% erhalten.
Wielange braucht die BG wenn das Gutachten da ist ?

LG SONJA
 
In der Tat stellt sich das jetzt recht anders dar, manchmal verkürzt man beim Schreiben, weil man ja selbst den Hintergrund kennt, der andere aber nicht - und so hatte ich nur deine kurzen Worte... - jetzt versteh ich dich besser:)

LG
Meli

Ja, da hast du Recht. Man verkürzt, und ist aufgeregt beim Schreiben. Aber finde es toll, daß du mich verstehst.
 
Hallo Sonja, hast du schon Antrag auf Erhöhung der Grundrente wegen berufl. besonderes Betroffen sein gestellt?
Das sind 10 Prozent mehr dann...oder meinst du allg. dass dein BSA höher ausfallen müsste?
Es wird wenn man arbeitet immer der Differenzbetrag bezahlt, ergo hat man vor dem Schaden 400 Euro mehr gehabt, dann muss der BSA dies ausgleichen...und wie gesagt dann gibt es noch diese berufl. Betroffensein und das beantragt man zu BSA und Ausgleichsrente.
Hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.
 
So, Antrag BSA etc. liegt nun vor. Bin gespannt, wie lange alles dauert...Zeit denke spricht für mich...
Mal sehen ob Jahre, oder ob es "nur" Monate dauert. :)
 
antwort

Hallo Süssegaby.
Erstmal hab ich noch den Rentenantrag nicht gemacht sollte ich machen wenn das Gutachten bei der BG ist dann stellen die es zur Verfügung.
Ich hab beim OEG nen Antrag laufen den ich gleich nach den Überfall gestellt hab. Noch erhalte ich VR und wenn das Gutachten da ist wird über die % der Unfallrente verhandelt.
Wo beantragt man den BSA ?Rente bekomme ich knapp 400 Euro und dann die UR von der BG und OEG weiß ich nicht richtig für was die zahlen.
Ich hab 1300 Euro netto ca gehabt werde dann wohl ein größeren Schaden wie 10% haben.
Im Moment ist ja noch nichts entschieden alles wartet aufs Gutachten.Meinst du das ich übernächste Woche den Rentenantrag machen soll oder ich nehme alles mit in die Klinik hab am 26.7. meine Knie OP und dann AHB ,vielleicht helfen die mich bei den Sozialdienst.
Hab echt kein Kopf bin im Urlaub aber alles nervt,brauchen besseres WEtter.

LG SONJA
 
Hallo Sonni1956,

Zitat: ...Wo beantragt man den BSA ?...

Bei dem Amt, von dem auch Dein Antrag nach dem OEG bearbeitet wird!


Grüße von
Ingeborg!
 
Antwort

Hey INgeborg.

Vielen Dank dann hatte ich es doch kapiert das das OEG zum BSA ist.Das wird bei uns beim VA bearbeitet und die Unterlagen gehen auch dahin wenn ich was zum VA schicke.


LG SONJA
 
Hallo,

muss man jeden Antrag für sich stellen?
Wann sollte man den Antrag stellen?
Muss man erst eine Grundrente haben.

Den Antrag ans OLG habe ich gestellt und es läuft noch.
Aber anerkannt bin ich als Opfer aber unter 25%
Danke Teufelchen
 
Gibt es neue Gesetze bei Berufsschadensausgleich?

Folgende Situation:
Jemand bekommt seit Jahren vom Jobcenter
Ausgleichsrente, BSA und Grundrente, bekommt ab sofort die Ausgleichsrente auf H4 angerechnet.:(
Ich bin grad sprachlos, es gibt angeblich ein neues Gesetz....
Wer kann mir bitte helfen, ich bräuchte da dringend Hilfe...
Ich weiß nix von einem neuen Gesetz aber wenn der SB des JC das nun sagt, wird es so sein, oder?
Denn bisher wurde Ausgleichsrente nicht an H4 angerechnet, denn dafür gibt es Paragraf...
Gerne auch per PN, wenn jemand Brauchbares hat.
Sollte das so sein, dass die AR nun an alle Sozialleist. angerechnet wird, dann brauche ich nicht mehr zu klagen....da freut sich doch nur das Sozialamt, oder? :rolleyes:
Ich hoffe ja noch ins geheim, dass ich dann von der HLU weg bin, wenn ich BSA etc..bekomme...
 
Vielleicht hilft es ja :)

Anrechnung der Verletztenrente auf Hartz IV-Leistungen - BVerfG vom 16.03.2011 - Az. 1 BvR 591/08, 1 BvR 593/08
http://www.mahnerfolg.de/urteile/index.php/anrechnung-der-verletztenrente-auf-hartz-iv-leistungen/
Zitat von Urteil des BVerfG vom 16.03.2011 Aktenz.: 1 BvR 591/08:
Bundesverfassungsgerichts kann eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung in voller Höhe einkommensmindernd auf Hartz IV-Leistungen angerechnet werden.

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Schmerzensgeld darf nicht auf Hartz-IV / ALG2 angerechnet werden!
http://www.sozialleistungen24.de/al...-nicht-auf-alg-2-hartz-iv-angerechnet-werden/
Zitat von Az: B 14/7b AS 6/07 R:
Das Bundessozialgericht Kassel urteilte das eine Anrechnung von Schmerzensgeld auf Hartz-IV / ALG2 eine besondere Härte darstellen würde.


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Schmerzensgeld ist im Rahmen der Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht als Vermögen einzusetzen.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/06/schmerzensgeld-ist-im-rahmen-der.html
Zitat von Bundesverwaltungsgericht Beschluss vom 26.05.2011 - 5 B 26.11:
Zinsen aus Schmerzensgeld bleiben bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) geschützt, denn zwischen dem Schmerzensgeld selbst und den aus ihm erzielten Zinsen besteht ein untrennbarer Zusammenhang .
 
Hallo, es hilft leider nicht.:(
Hier geht es um OEG Ausgeichsrente.
Grundrente ist geschützt und BSA wird angerechnet, aber
Ausgleichsrente wurde bisher nicht angerechnet.
Warum angeblich das nun passiert....
Aber es ist wohl derzeit nur in einem Berliner Jobcenter passiert.

Vielleicht hilft es ja :)
Anrechnung der Verletztenrente auf Hartz IV-Leistungen - BVerfG vom 16.03.2011 - Az. 1 BvR 591/08, 1 BvR 593/08
http://www.mahnerfolg.de/urteile/index.php/anrechnung-der-verletztenrente-auf-hartz-iv-leistungen/
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Habe das gelesen und das würde für mich bed. dass die Ausgleichsrente nicht angerechnet werden, denn hier steht:

Eine Verletztenrente genießt nicht die Privilegierung von Schmerzensgeld, das nicht der Deckung des Lebensunterhalts dient, sondern ausschließlich den immateriellen Schaden ausgleicht und insbesondere die unfallbedingten Erschwernisse, Nachteile und Leiden ausgleichen soll.
Die Ausgleichsrente ist ja genau für die Nachteile und Leiden da oder etwa nicht :confused:

Habe gerade gelesen, dass AR auch zur Deckung d. Lebensunterhalts dient....
Dann frage ich mich, warum das erst jetzt angerechnet wird?
Wegen eines Urteils? :(
Ich würde AR und Verletztenrente nicht als das Gleiche ansehen und klagen.....denn wenn es dann eindeutige Urteile über Ausgleichsrente gibt, dann kann man das akzeptieren...solange aber der BVG § besteht, denke hat dieser Vorrang...
Mich würde interessieren, bei wem noch AR angerechnet wird..
Mich verwirrt das ganze etwas...
Meine Frage wäre: Wie sieht es mit HLU sprich Grundsicherung aus?
Anrechenbar schon immer oder nicht?
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Also ich würde mal vorsichtig behaupten das wenn du schon Klage eingereicht hast und urplötzlich ein neues Gesetz erscheint, das neue Gesetz nicht angewandt werden darf.

Sprich dafür mal lieber mit deinem Anwalt darüber, der kann dir da glaub ich mehr sagen.
 
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