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Petitionen - Gesetzesänderung

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,224
Ort
Bayrisch-Schwaben
Hallo @,

heute möchte ich mal aufzeigen, dass es manchmal sinnvoll ist, sich mit Petitionen und Gesetzen auseinander zu setzen.

Meine Petition vom 22.09.2011
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den § 202 Versicherungsvertragsgesetz insofern zu ändern,
dass auch dem Versicherten direkt eine Auskunftspflicht bzw. die Einsichtnahme der Unterlagen gewährt wird.

Im Bundesgesetzblatt (I 932 ff.) vom 30.04.2013 wurde das „Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften“
vom 24.04.2013 verkündet, das im Wesentlichen am 01.05.2013 in Kraft getreten ist.

Und § 202 VVG wurde unter der Überschrift
„Auskunftspflicht des Versicherers; Schadensermittlungskosten“ wie folgt gefasst:
„Der Versicherer ist verpflichtet, auf Verlangen des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person
Auskunft über und Einsicht in Gutachten oder Stellungnahmen zu geben, die er bei der Prüfung seiner Leistungspflicht
über die Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung eingeholt hat.
Wenn der Auskunft an oder der Einsicht durch den Versicherungsnehmer oder die versicherte Person
erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Gründe entgegenstehen, kann nur verlangt werden,
einem benannten Arzt oder Rechtsanwalt Auskunft oder Einsicht zu geben.
Der Anspruch kann nur von der jeweils betroffenen Person oder ihrem gesetzlichen Vertreter geltend gemacht werden.
Hat der Versicherungsnehmer das Gutachten oder die Stellungnahme auf Veranlassung des Versicherers eingeholt,
hat der Versicherer die entstandenen Kosten zu erstatten.“

Das Gesetz finden Sie im BGBl. I 2013 Nr. 20 unter
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl
 
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