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Plötzliche Beschwerden / D-Arzt sagt zuerst keine BG-Folge / Jetzt ist er unsicher / Freie Arztwahl als BG Fall?


Soweit ich verstanden habe, wird ein CT gemacht.

Da fällt mir gerade ein, dass ich immer, wenn ich nach einer OP, für die Zeit im Krankenhaus eine MdE von 100 und für die Zeit zuhause noch 40 bekam. Erst wenn ich wieder zur Schule / Arbeit konnte, war ich wieder bei 20.
Nun bin ich insgesamt 5 Wochen krankgeschrieben aufgrund einer Folge des Arbeitsunfalls. Müsste hier nicht für diesen Zeitraum die MdE angepasst werden?
 
Hallo Schmeichel,

dies wäre ja ein Traum für uns alle.

Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, hast Du eine MdE von 10. Richtig?

Mit einer MdE von 10 erhälst Du auch keine Unfallrente.

Nun liegt es bei korrekter Befundung an Dir einen Verschlechterungsantrag zu stellen, dann gibt es ein GA und eine neue MdE wird festgestellt.

Da Du wohl bislang AU bist 5 Wochen und ich vermute, ggf. auf KK, dann muss es gewandelt werden, damit Du nach er 6. Woche VG erhälst, da dies etwas Höher ist als die Zahlung der KK.

Viele Grüße

Kasandra
 
Mit einer MdE von 10 erhälst Du auch keine Unfallrente.

Nun liegt es bei korrekter Befundung an Dir einen Verschlechterungsantrag zu stellen, dann gibt es ein GA und eine neue MdE wird festgestellt.

Da Du wohl bislang AU bist 5 Wochen und ich vermute, ggf. auf KK, dann muss es gewandelt werden, damit Du nach er 6. Woche VG erhälst, da dies etwas Höher ist als die Zahlung der KK.

Hallo Kassandra,

ich erhalte mit der MdE von 10 durchaus eine Unfallrente. Dies liegt wohl daran, dass ich eine weitere MdE von 30 aufgrund eines anderen Falles habe ebenfalls mit einer Unfallrente.

Ich sehe in meinen Unterlagen stets, dass meine MdE etwas erhöht wurde in der Zeit der Heilung. Die MdE von seinerzeit 20 zb wurde auf 40 erhöht für die Zeit, in der ich vom Schulsport befreit war. Ich werde dies bei der BG mal anmerken und um temporäre Anpassung der MdE bitten.

Die Krankschreibung läuft übrigens nicht über die KK, sondern über die BG. Und ein Antrag auf Verschlechterung werde ich definitiv stellen, sobald das Ergebnis vom CT vorliegt.
 
Hallo Schmeichel,

Du bist nicht mehr Schüler,
und stehst in einem Arbeitsverhältnis,
beziehst dementsprechend Krankengeld,
und dann dementsprechend nach sechs Wochen Verletztengeld.
Deshalb kommt die Staffelung der MDE nicht zum Tragen.
Das ist bei Schülern der Fall, die noch kein Geld verdienen,
oder Du stehst nicht mehr im Arbeitsverhältnis, und bist bereits berentet.
Dann sollte eigentlich wieder eine MDE Staffelung vorgenommen werden.
Krankenhausaufenthalt 100% dann runtergerechnet...
Rehaaufenthalt nochmals 100%.

Gruß
nightwalker
 
Hallo Zusammen,

wenn auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine MdE von 100 steht, dann müsste ggf. Verletztenrente und Verletztengeld ausbezahlt werden, denn MdE hat mit Verletztenrente und nicht mit VG zu tun.
 
Hallo Schmeichel,

die Auskunft von nightwalker ist hier absolut richtig.

Früher als Du noch Schüler warst, wurde die Unfallrente bei einer Verschlimmerung ab dem Verschlimmerungszeitpunkt stufenweise erhöht.
Das gilt aber dann nicht mehr, wenn Du wegen eines Arbeitsverhältnisses Entgeltfortzahlung und dann Verletztengeld erhältst.
Erst nach dem Wegfall des Verletztengeldes kann eine Verschlimmerung der Verletztenrente mit einer Erhöhung der MdE geprüft werden und nicht vorher; siehe auch § 74 Abs. 2 SGB VII.

Viele Grüße
Fender01
 
Aktueller Stand:
Das MRT wurde nun auch gemacht. Der Professor sagt auch, das einzig Gute an diesem Arm ist, dass es ein BG-Fall ist. Seine Diagnose lautet, ohne den Arztbrief gesehen zu haben, schwere Arthrose, Deformierungen und er sieht ebenfalls einige Fragmente, die umherschwirren. (Wegen der Stücke leitet er mich weiter wegen der Möglichkeit einer Arthroskopie). Und er sagt klar, ich werde ein künstliches Gelenk bekommen, aber ich sei mit 40 zu jung und müsste die Schmerzen solange wie möglich aushalten, bis es nicht mehr geht. :oops:

Aber hinsichtlich einer Verschlechterung wird es aber wohl kaum mehr als die bisherige MdE von 10 geben, schätze ich, das Arzt sagte, für dieses katastrophale Röntgenbild ist die Bewegung noch super.

Der Arm lässt sich nicht komplett strecken, die Einschränkung ist vielleicht 10 Grad. Die Beugung geht ein wenig mehr als 90 Grad, ich schätze es auf 110/120 Grad. Die Hand lässt sich nach außen fast soweit drehen wie die rechte Hand, nach innen ist sie sehr deutlich eingeschränkt (bildlich kann man sich so vorstellen, dass ich meine Armbanduhr nicht mehr ansehen kann, an einer Tastatur kann ich definitiv nicht mehr arbeiten mit der linken Hand). Hinzu kommen die chronischen Schmerzen der Arthrose, die oft in den Unterarm ziehen und die Schwellneigung vom Arm.

Diese Frage an einen Anwalt habe ich gelesen
Bewegungseinschränkung im Ellenbogengelenk

Hiernach ist wohl auch die Unterarmbeweglichkeit wichtig, aber eine MdE von 20 nur für einen Ellenbogen? Ich habe eine MdE von 30 für mein chronisches Reizknie mit Arthrose, aber ich muss sagen, der Ellenbogen schlägt das Knie in Sachen Schmerzen um Längen :confused: Ob die Funktionseinschränkung reicht, wage ich zu bezweifeln. Der Antrag auf Verschlechterung ist gestellt.
 
Hallo Schmeichel,

jetzt mit der Diagnose, MRT und Arztbrief sofort einen Antrag auf Verschlechterung bei der BG schriftl. stellen!

Und bedenke, egal wie es Dir geht und wie Du Dich für Deine weitere Behandlung entscheidest, keine BG - keine Versicherung kann Dich zu einer OP (Arthroskopie o. Prothese) nötigen. Denn das wäre Körperverletzung.

Auch wenn es für Dich sehr übel ist, Du kannst den Antrag auf Verschlechterung stellen und erhälst ggf. die MdE von 20%.
Diese erhälst Du dann auch, wenn Du Dich nicht operieren lässt. Es liegt alles in Deiner persönlichen Entscheidung mit operativen Maßnahmen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo,

nun war ich auch beim Spezialisten für Ellenbogen und seine Assistentin hat bei der Gelegenheit die Bewegungseinschränkungen gemessen.
Sie meinte dazu, dass die Beugung bei 110 Grad sei, die Streckung um 5 Grad gemindert sei und die Unterarmdrehbewegung nach innen lediglich 30 betrage im Gegensatz zu rechts 90.
Wortlaut des Oberarztes, es handelt sich um eine Cubitalarthrose und "der Ellenbogen ist dahin".
Dass ich mit links keine Tastatur mehr bedienen könne, sei logisch und die Schmerzen müsse ich noch so lange es geht ertragen, weil ich so jung sei.

Unabhängigkeit vom gesundheitlichen Aspekt, der mir ganz sicher nicht egal ist, aber glaubt Ihr, diese Werte führen zu einer MdE von 20 statt bisher 10? (Antrag auf Verschlechterung ist bereits gestellt)

Es wird doch noch ein MRT gemacht und dann soll ich entscheiden, ob eine Arthroskopie gemacht wird.
 
Neuer Stand: Die BG schreibt, dass sie über die Veranlassung einer erneuten gutachterlichen Untersuchung noch entscheiden werde. Vorher möchte man die Namen der Ärzte, bei denen ich in Behandlung war und bei welcher Krankenkasse ich versichert bin.

Nun ja, das Spiel beginnt.
 
Hallo Schmeichel,

ist aus meiner Sicht kein Problem. Wie Du schon richtig erkannt hast.

Mein persönliches Vorgehen wäre mit den mir vorliegenden Infos, erstmal von der Arthroskopie abstand zu nehmen, damit dann bei Dir der Befund Tag X ohne "Manipulation" durch eine Arthrose vorliegt.

Die Befunde und MRTs + Röntgenbilder hast Du ja auf CD und die überlässt Du auch den Gutachter.

Bedenke auch hier: Du hast Gutachterwahl.

Natürlich verstehe ich auch Deine körperlichen Schmerzen und Deinen Kampf um Deinen Arbeitsplatz.

Das ist da Problem war wir alle haben: Sind wir als BG Fall so geschädigt, dass es arbeitsplatzmäßig eng werden könnte, weil wir das Geld brauchen und durch keine Leistung der BG finanziell abgesichert sind, ist es sehr sehr schwierig. Aber
drauf zielt die BG und das gesamte Sozialsystem.

Kämpfe!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo,

ich habe mal eine Frage zwischendurch.

Also, es ist so, dass ich in der letzten Nacht nicht schlafen konnte aufgrund von Schmerzen, was ok ist, da heute frei war. Aber ich merke, dass der Arm gerade sehr eingeschränkt ist (Beugung und Streckung ist grad sehr wenig möglich) und der Schmerz mich grad kirre macht.
Wenn das morgen früh auch so ist, kann ich mir gar nicht vorstellen, so zu arbeiten. Aber mein Hausarzt hat mal gesagt, dass er bei BG Fällen nicht zuständig ist. Wenn ich nun aufgrund so eines Tages eine AU haben möchte (ich würde sowas niemals ausnutzen!), kann ich mit dem letzten Arztbrief und der Diagnose der schweren Arthrose nicht zum normalen Arzt gehen und darum bitten, mich für den Tag krank zu schreiben?
Ich meine, es ist ja eigentlich keine Arbeitsunfähigkeit, schließlich muss ich damit leben und besser wirds eh nicht. Irgendwie komisch, dafür eine AU haben zu wollen. Ich würde mir so hmm angreifend vorkommen und wenn der Arzt sagt, dass ich doch so arbeiten kann, wie mache ich einem Arzt klar, dass ich nicht geschlafen habe oder einfach mit den Schmerzen nicht 8 Stunden konzentriert am PC sitzen kann?! Bin da echt unsicher, wie macht ihr sowas?
 
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