• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

PlusMinus am 22.04. im ARD und Marktcheck am 28.04. SWR

Ausgang des Verfahren

Hallo Station,

wie ich heute erfahren habe, wurde ein Vergleich geschlossen, wobei der Hamburger Gutachter zwei Drittel der Verfahrenskosten und der SWR nur ein Drittel tragen muss. Also Erfolg auf der ganzen Linie.

Herzliche Grüße vom Rekobär :)
 
Gedächstnisprotokoll

Hallo @,

eigentlich wollte ich hier das Gedächtnisprotokoll eines Beobachters der Verhandlung Hamburger Gutachter gegen den SWR als PDF-Datei hochladen. Geht aber igrenwie nicht.

Herzliche Grüße vom RekoBär:mad:
 
Gedächtnisprotokoll

Hallo @,

da das Hochladen der PDF-Datei nicht geklappt hat, will ich es mal anders versuchen:

"....Es fand in Sachen Hamburger Gutachter./. SWR ein früher erster Termin vor der Kammer 324 O 302/15 am 18.9.2015 statt. Das Gericht führte in die Sach-und Rechtslage ein. Der Hamburger Gutachter präsentierte einen Mitarbeiter als präsenten Zeugen, der seinerzeit den Testmercedes gefahren hatte und der das Foto aufgenommen hatte.
Auf Klägerseite war der Hamburger Gutachter mit Anwältin gekommen. Auf der Beklagtenseite der Redaktionsleiter des SWR mit Rechtsanwalt Fricke. Das Gericht eröffnete dem Kläger, dass es ihm nicht in allen Punkten folgen könne. Nachvollziehbar sei zwar, dass der Kläger sich in seiner Ehre als Sachverständiger verletzt fühle. Nicht nachvollziehbar sei indessen, dass dies durch das Foto und das Logo verursacht worden sein soll. Denn der Name des Hamburger Gutachters sei ja im Beitrag nicht genannt worden. Ein Zuschauer könne keinen Bezug zur Ehre des Hamburger Gutachters herstellen. Der Hamburger Gutachter meinte dazu, dass ein Fachzuschauer das Logo mit dem Namen des Hamburger Gutachters verbinden würde. Die Sendung wirke herabsetzend. Das Gericht meinte, dass wesentliche Streitpunkte schon vorprozessual erledigt worden seien, denn der Sender hatte auf Wunsch des Hamburger Gutachters schon vor Prozessbeginn die Sendung storniert und aus der Mediathek heraus genommen. Diese Punkte seien deshalb heute erledigt. Auf Vorschlag des Gerichts schlossen die Parteien folgenden Vergleich:
I. Die Beklagte verpflichtet sich ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht-jedoch verbindlich- das Foto laut Klageantrag zu 1 sowie das Logo laut Klageantrag zu 2 nicht mehr zu verbreiten und den Beitrag nicht mehr zu senden.
II. Die Beklagte erklärt, dass die Aktivlegitimation hinsichtlich des Fotos nicht mehr bestritten wird.
III. Von den Kosten des Verfahrens trägt der Kläger 2/3 und die Beklagte 1/3. Der Streitwert beträgt 10. 000,00 Euro.
Es gab noch einen Klageantrag zu 3. Dieser lautet:
Wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten, dass in der Sendung gezeigte Gutachten des Klägers weise schwere oder schwerwiegende Fehler auf und sei nicht objektiv und/oder nicht sorgfältig erstellt worden.
Über diesen Klageantrag wurde nicht verhandelt. Er wurde auch nicht Gegenstand des Vergleiches. Die Gründe hierfür konnten der Verhandlung nicht entnommen werden. Die Klageerwiderung ist hier nicht bekannt. Möglicherweise finden sich dort Darlegungen oder Anträge zum Klageantrag zu 3.
E..."

Das funktioniert. Passt.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Video bei Youtube gelöscht

Hallo @,

wie ich gerade feststellen musste, wurde das Video über die SWR-Ausstrahlung bei Youtube gelöscht. Da wurde wohl Youtube erfolgreich unter Druck gesetzt.

Schade.

Herzliche Grüße vom RekoBär :-(
 
Top