Hallo,
in der Hoffnung, dass mir hier jemand weiter helfen kann:
Als meine Tochter die private BU-Versicherung abgeschlossen hat hatte sie Hashimoto-Thyreoiditis. Um die Hormone auszugleichen nahm sie jeden Tag eine geringe Dosis von diesen in Tablettenform.
Man hat diese mal durch Zufall bei ihr festgestellt und gesundheitliche Beschwerden oder Einschränkungen haben nie bei ihr bestanden. Die Auskunft des Arztes war damals, dass das viele hätten und es in dem Sinne keine Krankheit sei und es auch keinen Grund gäbe jemanden deshalb krank zu schreiben. Leuchtete uns ein, da ja keine gesundheitlichen Beschwerden vorhanden waren. Außerdem hat man diese bei mir auch festgestellt und ich hatte ebenfalls nie Beschwerden damit und habe auch nie deshalb irgendwelche Tabletten einnehmen müssen.
Meine Tochter ist mittlerweile durch einen Unfall berufsunfähig und die Versicherung versucht ihr jetzt arglistige Täuschung zu unterstellen, weil sie diese Erkrankung (?) bei Abschluss des Vertrages nicht angegeben hat, um aus dem Vertrag raus zu kommen.
Kann mir hier jemand sagen, ob und seit wann Hashimoto als (chronische) Erkrankung anerkannt ist? Ist sie überhaupt anerkannt? Uns war damals leider nicht bewusst, dass man diese hätte angeben müssen. Selbst der Versicherungsvertreter, den wir, so weit ich mich erinnern kann, befragt hatten, meinte, man bräuchte diese nicht angeben, Beschwerden seien ja keine vorhanden.
Und kann jemand mit der Aussage:
wenn keine Einschränkung der Lebensqualität im Einzelfall vorliegt, dann keine chronische Krankheit nach § 2 I - II SGB V
etwas anfangen? Ich würde mich freuen wenn mir hier jemand weiter helfen könnte.
Vielen Dank und viele Grüße
duckyduck
in der Hoffnung, dass mir hier jemand weiter helfen kann:
Als meine Tochter die private BU-Versicherung abgeschlossen hat hatte sie Hashimoto-Thyreoiditis. Um die Hormone auszugleichen nahm sie jeden Tag eine geringe Dosis von diesen in Tablettenform.
Man hat diese mal durch Zufall bei ihr festgestellt und gesundheitliche Beschwerden oder Einschränkungen haben nie bei ihr bestanden. Die Auskunft des Arztes war damals, dass das viele hätten und es in dem Sinne keine Krankheit sei und es auch keinen Grund gäbe jemanden deshalb krank zu schreiben. Leuchtete uns ein, da ja keine gesundheitlichen Beschwerden vorhanden waren. Außerdem hat man diese bei mir auch festgestellt und ich hatte ebenfalls nie Beschwerden damit und habe auch nie deshalb irgendwelche Tabletten einnehmen müssen.
Meine Tochter ist mittlerweile durch einen Unfall berufsunfähig und die Versicherung versucht ihr jetzt arglistige Täuschung zu unterstellen, weil sie diese Erkrankung (?) bei Abschluss des Vertrages nicht angegeben hat, um aus dem Vertrag raus zu kommen.
Kann mir hier jemand sagen, ob und seit wann Hashimoto als (chronische) Erkrankung anerkannt ist? Ist sie überhaupt anerkannt? Uns war damals leider nicht bewusst, dass man diese hätte angeben müssen. Selbst der Versicherungsvertreter, den wir, so weit ich mich erinnern kann, befragt hatten, meinte, man bräuchte diese nicht angeben, Beschwerden seien ja keine vorhanden.
Und kann jemand mit der Aussage:
wenn keine Einschränkung der Lebensqualität im Einzelfall vorliegt, dann keine chronische Krankheit nach § 2 I - II SGB V
etwas anfangen? Ich würde mich freuen wenn mir hier jemand weiter helfen könnte.
Vielen Dank und viele Grüße
duckyduck