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private BU-Versicherung unterstellt arglistige Täuschung bei Abschluss

duckyduck

Mitglied
Registriert seit
6 Aug. 2017
Beiträge
50
Hallo,

in der Hoffnung, dass mir hier jemand weiter helfen kann:

Als meine Tochter die private BU-Versicherung abgeschlossen hat hatte sie Hashimoto-Thyreoiditis. Um die Hormone auszugleichen nahm sie jeden Tag eine geringe Dosis von diesen in Tablettenform.

Man hat diese mal durch Zufall bei ihr festgestellt und gesundheitliche Beschwerden oder Einschränkungen haben nie bei ihr bestanden. Die Auskunft des Arztes war damals, dass das viele hätten und es in dem Sinne keine Krankheit sei und es auch keinen Grund gäbe jemanden deshalb krank zu schreiben. Leuchtete uns ein, da ja keine gesundheitlichen Beschwerden vorhanden waren. Außerdem hat man diese bei mir auch festgestellt und ich hatte ebenfalls nie Beschwerden damit und habe auch nie deshalb irgendwelche Tabletten einnehmen müssen.

Meine Tochter ist mittlerweile durch einen Unfall berufsunfähig und die Versicherung versucht ihr jetzt arglistige Täuschung zu unterstellen, weil sie diese Erkrankung (?) bei Abschluss des Vertrages nicht angegeben hat, um aus dem Vertrag raus zu kommen.

Kann mir hier jemand sagen, ob und seit wann Hashimoto als (chronische) Erkrankung anerkannt ist? Ist sie überhaupt anerkannt? Uns war damals leider nicht bewusst, dass man diese hätte angeben müssen. Selbst der Versicherungsvertreter, den wir, so weit ich mich erinnern kann, befragt hatten, meinte, man bräuchte diese nicht angeben, Beschwerden seien ja keine vorhanden.

Und kann jemand mit der Aussage:

wenn keine Einschränkung der Lebensqualität im Einzelfall vorliegt, dann keine chronische Krankheit nach § 2 I - II SGB V

etwas anfangen? Ich würde mich freuen wenn mir hier jemand weiter helfen könnte.

Vielen Dank und viele Grüße
duckyduck
 
Hallo duckyduck!

Konkret kann ich zwar hier nicht weiterhelfen, aber da ich selbst mit meiner PUV einen
Schadensfall habe, habe ich etwas Erfahrung damit.

Meiner Meinung nach ist hier einmal von Bedeutung, das es einen Unfall gibt der anhand
der Bestimmungen in die Leistungspflicht der Versicherung fällt.
Dies scheint ja absolut so zu sein.
Dazu sind bei diesem Ereignis die gesundheitlichen Schäden in einem Ausmaß entstanden
das Berufsunfähigkeit vorliegt.
Diese Verletzungen/bleibenden Schäden werden kaum abzustreiten sein, lediglich die Höhe
der Invalidität und dazu die Berufsunfähigkeit kann da immer etwas variieren.

Einmal die Vorstellung das man diese unscheinbare Krankheit damals angeführt hätte,
würde Diese zwar aufscheinen und der Versicherungsvertrag wäre trotzdem entstanden.
Oder man könnte behaupten, das bei Angabe dieser Krankheit der Versicherungsvertrag
nicht unter diesen Bedingungen entstanden wäre. (Ist aber sehr unwahrscheinlich)

Ich würde hier herinnen noch etwas abwarten welche Hinweise noch kommen, und wichtig
einen Schriftverkehr mit der Versicherung führen.
In diesem Schriftverkehr eben gut formuliert (und vielleicht kommt da noch ein Hinweis)
argumentieren.



Grüsse


Hrc4Life
 
arglistische Täuschung

Hallo duckyduck,

hierzu folgendes bei Unterstellung arglistischer Täuschung durch den Versicherer:

Wenn der Versicherungsvertreter den Gesundheitsfragen ausfüllt…

Der Nachweis einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder einer arglistigen Täuschung seitens des Antragstellers obliegt dem Versicherer. Der Nachweis falscher Angaben des Versicherungsnehmers lässt sich nach der Auge- und Ohr-Rechtsprechung, wenn der Agent das Formular ausgefüllt hat, allein mit dessen Inhalt nicht erbringen, sofern der Versicherungsnehmer substantiiert behauptet, die Fragen des Agenten mündlich richtig beantwortet zu haben. In diesem Fall muss, wie das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem aktuellen Urteil betont, der Versicherer beweisen, dass der Versicherungsnehmer diesen mündlich nicht zutreffend unterrichtet hat. Denn was dem Agenten in Bezug auf die Antragstellung gesagt und vorgelegt wird, ist dem Versicherer gesagt und vorgelegt worden (§§ 43 Nr. 1 VVG a.F., 166 Abs. 1 BGB), auch wenn der Versicherungsagent es nicht in das Formular aufgenommen hat. Dass gilt auch insoweit, als der Versicherungsnehmer ergänzende Angaben unterlässt, weil der Agent ihn über die in den schriftlichen Antrag aufzunehmenden Tatsachen falsch unterrichtet. Beweisen muss der Versicherer auch, dass der Agent die angeblich falsch beantworteten Fragen überhaupt gestellt hat.

Also nicht über den Tisch ziehen lassen. Alter Trick der BU-Versicherer.

Viel Glück!

Gruss
kbi1989
 
Hallo, duckyduck

mir ist nicht ganz klar warum Hashimoto Thyreoiditis keine Erkrankung sein soll.

Hashimoto Thyreoiditis ist eine autoimmun verursachte Schilddrüsenentzündung. Sie wird auch als chronisch lymphozytäre Thyreoiditis oder autoimmune Thyreoiditis bezeichnet. Häufig ist der ganze Körper betroffen. Die Krankheit verläuft individuell sehr unterschiedlich.

Die Hashimoto-Thyreoiditis als Autoimmunprozess ist derzeit nicht heilbar und wird auch nicht ursächlich behandelt. Wenn die Schilddrüse aufgrund der chronischen Entzündung nicht mehr ausreichend Schilddrüsenhormone herstellen kann, muss die Unterfunktion durch (einschleichende) Substitution therapiert werden

Allerdings wird die Erkrankung nicht ursächlich für die behauptete Berufsunfähigkeit sein. Dieses dürfte entscheidend sein.

Du solltest auch nicht mehrt selber mit der Versicherung Kontakt aufnehmen, du wirst dich nur in Widersprüche verwickeln, die Versicherung wird nicht freiwillig zahlen, es wird wohl um eine hohe Summe gehen. Die Versicherung hat viel Zeit.

Hat deine Tochter eine Rechtsschutzversicherung, es wird teuer und kann Jahre dauern.

Ist es sicher, dass deine Tochter im vertraglichem Sinne Berufsunfähig ist.

MFG Marima
 
oh ihr seid klasse, vielen, vielen Dank für eure Antworten, sie helfen mir sehr.

1. @ oerni: meine email-Adresse lautet: duckylyduck@outlook.de

2. @ Hrc4life: und wie die das abstreiten können, trotz vieler Dokumente die wir eingereicht haben. Wir sind übrigens schon im Klageverfahren und die Verhandlung ist schon nächsten Monat. Jetzt geht es darum den "tollen Vorwürfen" der Gegenseite etwas entgegen zu setzen. Leider war uns damals nicht bewusst, dass die das Ganze so genau nehmen würden. Wir hätten damals eine anonyme Versicherungsanfrage machen sollen aber diese wurde meiner Tochter nicht angeboten. Meiner Ansicht nach wurde das auch alles besprochen beim Abschluss der Versicherung.

3. @ kbi1989: vielen, vielen Dank, ich werde dies unserem RA weiter geben. Hilft ungemein.

4. @ Marima: Natürlich ist die Hashimoto eine Erkrankung - das weiss ich heute, damals (vor mehr als 10 Jahren) sagte unser Hausarzt, dass das viele hätten und man diese als Erkrankung nicht anerkennen würde (Ist ja eigentlich auch nur eine Störung im Hormonhaushalt) und man deshalb auch nicht krank geschrieben werden würde. Wir haben das so hin genommen und uns weiter keine Gedanken drüber gemacht. Ich brauchte keine Medikamente und meine Tochter hatte keinerlei Probleme damit. Hat sie auch bis heute nicht. Sie ist, dank unseres Hausarztes, super eingestellt und hat dadurch keinerlei gesundheitliche Einschränkungen. Somit war´s für uns eine "hormonelle Störung", aber keine Erkrankung in DEM Sinne.
Nachdem die auf den Antrag meiner Tochter prompt mit "arglistiger Täuschung" reagiert haben, haben wir das ziemlich schnell einem RA übergeben. Leider ist die Sache noch etwas komplizierter und ich fand es ziemlich mies, dass sie gleich so reagiert haben.

VG duckyduck
 
Hallo duckyduck

Auf welche Gerichtsentscheidungen beruft sich dein RA in seien Schriftsätzen?

Kauf oder leih dir das das Standardwerk von Kai-Uwe Neuhaus 3. Auflage 2014. Das Buch zur Berufsunfähigkeitsversicherung basiert auf dem neuen VVG und enthält eine umfassende Aufbereitung der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie der damit verbundenen Diskussionen. Mit dem Buch arbeiten auch Versicherungen, Rechtsanwälte und Gerichte bis hin zum BGH.

In einem Gerichtsverfahren hat man Vorzutragen und Beweis anzubieten, über das nötige Wissen zu verfügen nennt man Chancengleichheit.

Ich habe meinen Prozess gewonnen, weil ich plötzlich Wissen hatte. Wissen ist Macht und gibt Sicherheit.

MFG Marima
 
Hallo Marima,

ich weiss noch nicht, auf welche Gerichtsentscheidungen er sich berufen wird, z.Z. bin ich dabei ihm zuzuarbeiten und das Schriftstück von der Gegenseite "auseinander" zu nehmen.

Ich werde alles dran setzen dieses Buch iwi in die Hand zu bekommen. Leider ist der Preis ziemlich heftig aber ich muss mal gucken ob ich es mir nicht irgendwo evtl. ausleihen kann.

Vielen, vielen Dank für diesen Tip, ich hätte dieses Buch niemals allein gefunden.

Wie gesagt, ihr seid echt alle klasse und ich bedanke mich ganz, ganz herzlich für eure Hilfe. Ohne euch wäre ich gnadenlos verloren mit dieser ganzen Geschichte.

nochmals danke Marina
vg duckyduck
 
@ kbi1989

ich habe da noch eine Frage:

Gilt das auch für einen Vermittler von einem Finanzoptimierer wie z.B. dem AWD? Oder hat das nur Gültigkeit für die eigenen Versicherungsvertreter?

Der Vertrag wurde damals nämlich von einem Vertreter des AWD abgeschlossen.

Danke
vg duckyduck
 
arglistische Täuschung

Hallo duckyduck,

also wenn das so ist, hab Ihr vielleicht schlechte Karten. Versicherungsmakler sind von dieser Augen- und Ohr-Rechtsprechung ausgeschlossen.

Dennoch würde ich die Sache nicht so schwarz sehen, denn in jedem Fall muss zunächst das, was der Versicherer behauptet, er auch beweisen. So gesehen ist eure Ausgangsposition doch nicht so schlecht.

Es liegt jetzt an eurem Anwalt, wie versiert er im privaten Versicherungsrecht ist? Er muss eine zielgerichtete Strategie entwickeln, wie er solchen unsubstantiierten Behauptungen des Versicherers entgegentreten muss.

In jedem Fall würde ich an eurer Stelle jetzt prüfen - ob es der Makler selber war - der den Vertrag abgeschlossen hat, oder ein Angestellter. Wobei auch hier zu prüfen ist, ist die Anstellung eine Festanstellung und eher eine nebenbei - eine geringfügige Beschäftung - in diesem Fall ist die Rechtsposition keine freiberufliche Beschäftigung - wie als Makler. Und somit greift die Augen- u. Ohr-Rechtsprechung wieder. Duckyduck, verstehtst Du was ich meine?

Gruss
kbi1989
 
Hallo kbi1989

ja, ich denke, ich weiss, was du meinst. Ich glaube aber, dass dieser Typ damals selbstständig war und auf eigene Verantwortung durch die Lande für den AWD gezogen ist. Wir hatten eigentlich die Schnauze voll von dem Verein aber der schaffte es uns dann doch noch einmal zu überzeugen - leider.

Schlimm ist, dass er meiner Tochter eine Unfallversicherung verkauft hat als sie schon Flugbegleiterin war mit der Klausel, dass Flugpersonal aus dem Vertrag ausgeschlossen ist. Als Berufsangabe steht aber Flugbegleiterin drin - macht iwi keinen Sinn. Schon gar nicht weil sie schon eine normale Unfallversicherung hatte. Als er dann den Unfall melden sollte behauptete er, dass dies kein Unfall gewesen sei laut Definition eines Unfalles. Ich habe ihn mindestens zwei Mal darauf angesprochen bei zwei verschiedenen Besuchen und weiss noch, dass wir ellenlang darüber diskutiert haben ob dies ein Unfall ist oder nicht. Im Juli ist dann ein Fall gerichtlich anerkannt worden, dass es sich hier tatsächlich um einen Unfall handelt und ich habe ihn angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten. Bis heute aber nichts von ihm gehört. Ich bin am Überlegen ob ich ihn wegen Schadenersatz verklagen soll, aber uns stehen noch mindestens zwei weitere Prozesse bevor und dieser tolle Anwalt der meine Tochter um 5000,- € erleichtert hat und dafür zwei oder drei Telefonate geführt hat steht auch noch an. Langsam wird das Ganze zur Lebensaufgabe. Meinen Lebensabend hatte ich mir eigentlich anders vorgestellt...

Mal schauen, Hashimoto gehört eigentlich zu den Bagatellerkrankungen und meine Tochter hat die Fragen bei Abschluss nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Sie hat sich nicht krank gefühlt und dies eben auch so mitgeteilt. Wer hat schon alles auf dem Schirm wenn er danach gefragt wird. Man kann da nur antworten was man noch im Gedächtnis hat und jeder Schnupfen gehört da einfach nicht dazu.

Ich kann nur hoffen, dass der Anwalt versiert genug ist sich da eine Strategie zurecht zu legen, kann es aber letztendlich nicht beurteilen.

Sollte es zu einem Vergleich kommen, bei welcher Summe könnte/sollte man da einlenken? Ich weiss nicht, was meiner Tochter noch alles bevor steht, denn Toxine hören ja nicht einfach auf zu wirken. Kann durchaus sein, dass da noch Einiges auf sie zukommt und sie bräuchte somit ein kleines finanzielles Polster um nicht ganz unter zu gehen. Andererseits will ich aber auch nicht riskieren, dass sie alles verliert weil wir nicht rechtzeitig eingelenkt haben.

Kannst du mir dazu was sagen?

danke
vg duckyduck
 
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