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private BU-Versicherung unterstellt arglistige Täuschung bei Abschluss

oh cool Marina, vielen Dank.

Ich denke, das hilft schon mal sehr.

vg duckyduck
 
Hallo duckyduck, willkommen im Forum.

Ich kann keine Expertentipps geben.
Was ich tun würde: Wenn der Hausarzt, der das Hashimoto einschätzte und behandelte, noch "greifbar" ist, würde ich ihn darum bitten, euch schriftlich seine ärztliche Einschätzung zu geben, dass diese Hormonstörung behandelt keinen Krankheitswert darstellt. Wenn er darüberhinaus noch bescheinigt, dass er dies deiner Tochter so übermittelt hat, wäre das ein Zusatz-Plus.

Diese Einschätzung könnte im weiteren Verlauf zusätzlich hilfreich werden, sollte m.E.n. also gesichert werden, sofern / solange noch möglich. Wann du sie ins "Spiel" bringst, ist dann eine weitere Überlegung.

LG
 
Hallo Duckyduck

Bei einem Vergleich wird von dem Betrag für die Zeit in der Zukunft eine Abzinsung vorgenommen und eine gewisse Sterbe Wahrscheinlichkeit abgezogen.

In der frühen Phase, mit den Risiken auf deiner Seite wird der Vergleich zwischen 10 und 20 % liegen, wovon du noch die anteiligen Verfahrenskosten zu tragen hast.

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Der Mandant, der dem Anwalt eine Prozessführung überträgt, darf darauf vertrauen, dass der Fachmann dieser gewachsen ist. Der Anwalt hat hierbei grundsätzlich jeden Rechtsirrtum zu vertreten. Der Anwalt muss die einschlägigen aktuellen Gesetze beherrschen und sich diejenigen Rechtskenntnisse verschaffen, die für die Beurteilung des betreffenden Rechtsfalles notwendig sind. Hierbei sind einschlägige Fachzeitschriften und aktuelle Kommentare zur Informationsgewinnung hinzuzuziehen.

Diese Pflichten bestehen vor allem hinsichtlich der rechtlichen Beratung des Mandanten, aber auch in der Vertretung. Diese Beratung und Vertretung beruht auf den Angaben des Mandanten zum Sachverhalt. Die Ermittlung des Sachverhalts ist grundsätzlich nicht Aufgabe des Anwalts. Allerdings besteht eine Informationsbeschaffungspflicht des Anwalts. Er muss daher mittels geeigneter Fragestellung den Sachverhalt für die Prüfung der Rechtslage aufbereiten. Wenn sich Widersprüche in der Darstellung des Sachverhalts oder im Vergleich zu schriftlichen Unterlagen etc. ergeben, muss der Anwalt versuchen, den Sachverhalt weiter aufzuklären. Sodann muss der Anwalt den Mandanten umfassend und erschöpfend rechtlich informieren. Die Kenntnis der aktuellen Gesetzeslage und der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist Pflicht. Der Anwalt muss analysieren, ob und wie das gewünschte Ziel seines Mandanten erreichbar ist. Vor voraussehbaren und vermeidbaren Nachteilen hat der Anwalt den Mandanten zu bewahren.

Du solltest deinem Anwalt auf die Füsse treten und dich umfassend Beraten lassen nach seinen vorgenannten Pflichten.

MFG Marima
 
Hallo duckyduck,

ich schliesse mich der Einschätzung von "Marima" voll und ganz an was einen möglichen Vergleich anbelangt. Deshalb halte ich aber von Vergleichen persönlich nicht viel.

Wir (meine Frau) sind möglicherweise in naher Zukunft in einer ähnlichen Situation, die zu einem Vergleich führen könnte. Da es aber bei meiner Frau nur noch um eine Rechtsfrage und derer Auslegung bedarf in einem "schwebenden" BU-Vertrag, hab ich meiner Frau geraten vor dem Landgericht nicht zu einem Vergleich zu tendieren, sondern Sie soll auf einer Gerichtsentscheidung bestehen. Die dann möglicherweise zu einer gefestigten Rechtsprechung führen kann. Schwebender Vertrag deshalb: - Vertragsende abgelaufen - aber noch nicht die "streitige" Leistungsbezugsdauer.

Gruss
kbi1989
 
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