Hallo,
der Totalschaden des Privat-Pkw wurde nur zum Teil reguliert, für den Betrag (nur etwas mehr als die Hälfte vom Gutachtenwert) konnte aufgrund der finanzellen Situation kein anderes, vergleichbares Fahrzeug angeschafft werden (weil ausserdem auch Arztkosten ausgelegt werden mussten u.a.) - so musste für lange Zeit der Firmentransporter für private Fahrten herhalten.
Nun verweigert der Anwalt, die dadurch entstandenen Mehrkosten, welche sogar einen höheren Einkommenssteuerbetrag bewirkt haben (!), bei der Gegnerversicherung einzufordern.
Argument: Diese hätte ja reguliert und ich hätte mir davon schließlich Ersatz kaufen können. Das war aber um die Weihnachtszeit letztes Jahr praktisch nicht möglich, es gab auf dem Kfz-Markt für das Geld kein fahrfähigen Pkw zu kaufen. Nur Schrott. Ich bin sogar hunderte Kilometer gefahren, nur um immer wieder enttäuscht heim zu fahren...
Die finanzielle Situation (kein Dispo, kein Kleinkredit) wurde von meiner Bank bestätigt, das geringe Einkommen liegt dem Anwalt durch Einkommensbescheid vor.
Er sagt: nicht das Problem der Versicherung, wenn ich zu wenig Geld habe.
Kann mir jemand Argumentationshilfe geben?
Der Anwalt ist eher pro Versicherung eingestellt und die Fachrichtung Verkehrsrecht ist nicht wirklich zu spüren.
Deswegen möchte ich mich hier entsprechend informieren - für ein Jura-Studium ist es nun leider etwas zu spät...
Gruss,
bull-it
der Totalschaden des Privat-Pkw wurde nur zum Teil reguliert, für den Betrag (nur etwas mehr als die Hälfte vom Gutachtenwert) konnte aufgrund der finanzellen Situation kein anderes, vergleichbares Fahrzeug angeschafft werden (weil ausserdem auch Arztkosten ausgelegt werden mussten u.a.) - so musste für lange Zeit der Firmentransporter für private Fahrten herhalten.
Nun verweigert der Anwalt, die dadurch entstandenen Mehrkosten, welche sogar einen höheren Einkommenssteuerbetrag bewirkt haben (!), bei der Gegnerversicherung einzufordern.
Argument: Diese hätte ja reguliert und ich hätte mir davon schließlich Ersatz kaufen können. Das war aber um die Weihnachtszeit letztes Jahr praktisch nicht möglich, es gab auf dem Kfz-Markt für das Geld kein fahrfähigen Pkw zu kaufen. Nur Schrott. Ich bin sogar hunderte Kilometer gefahren, nur um immer wieder enttäuscht heim zu fahren...
Die finanzielle Situation (kein Dispo, kein Kleinkredit) wurde von meiner Bank bestätigt, das geringe Einkommen liegt dem Anwalt durch Einkommensbescheid vor.
Er sagt: nicht das Problem der Versicherung, wenn ich zu wenig Geld habe.
Kann mir jemand Argumentationshilfe geben?
Der Anwalt ist eher pro Versicherung eingestellt und die Fachrichtung Verkehrsrecht ist nicht wirklich zu spüren.
Deswegen möchte ich mich hier entsprechend informieren - für ein Jura-Studium ist es nun leider etwas zu spät...
Gruss,
bull-it