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Private Unfallversicherung

domina92

Neues Mitglied
Registriert seit
31 Mai 2016
Beiträge
14
Hallo Zusammen,
ich hätte mal eine Frage bezüglich privater Unfallversicherung. Habe nach Unfall und kaputter Hüfte nach 1,5 Jahren eine komplett künstliche Li. Hüfte bekommen. Nach was geht eine Versicherung genau? Ist es nur die Gliedertaxe oder zählt auch die Zeit der Krankheit und andere Faktoren. Mein Versicherer Schreibt:
Invaliditätsleistung aus einer Versicherungssumme von 76.694.00
Li.Bein
Invaliditätsgrad nach Gliedertaxe 70%
In der Funktion dauerhaft beeinträchtigt 2/10 = 14,00% = 10.737,16
Ist dies rechtens für ein künstliches Hüftgelenk, oder lässt die Berechnung zu wünschen Übrig?
Ich weiss das die Versicherungssumme nicht sehr hoch ist, da die Versicherung schon lange läuft und ich verschlafen habe sie anzupassen.
Wäre schön wenn jemand etwas dazu weiß.
Schöne Ostern
Gruss domina
 
Hallo,

Zu privater Unfallversicherung kann ich aus Erfahrung einiges berichten.

Zum ersten ist in Deinem Fall von Bedeutung, das in den Bedingungen
gewisse Punkte festgehalten sind.
Dazu,
Wie lange kann die Invalidität neu bemessen werden (oft/meistens sind das 3
Jahre ab Ereignis)
D.H. Du hast das Recht die Invalidität vor Ablauf der 3 Jahre neu Bemessen
zu lassen! Ich gehe auch davon aus das das Gutachten so erstellt wurde, das
da angeführt ist, das zum jetzigen Zeitpunkt die Invalidität noch nicht endgültig
feststellbar ist.
(Also sind hier die 2/10 noch nicht standhaft)
Weiters würde ich mir auch schon einprägen, das wenn es bei der endgültigen
Bemessung Zweifel an der Höhe gibt noch kein Grund zur Beunruhigung besteht,
denn es ist nach der Frist noch möglich gerichtlich dagegen vorzugehen.

Und gerade bei einer Hüftprothese ist zu bedenken das Diese ein Ablaufdatun hat
und diese ein weiteres Mal getauscht werden muss.
Hier ist auch das Alter von Bedeutung.
Wenn zum Beispiel ein 20 jährige eine neue Hüfte bekommt und Diese ich weiß
nicht wie lange die drinnenbleiben kann, dann ist das doch anders als bei jemanden
der bereits 50 Jahre alt ist.
Hab einmal gehört das man eine Hüfte nur 2x bekommen kann? Ob das stimmt
kann ich auch nicht bestätigen.
Was ich damit sagen wlll ist, das aus meiner Sicht auch wenn innerhalb der
3 Jahresfrist ein Gutachten erstellt wird und auch mit einem Invaliditätsgrad
der annehmbar ist, würde ich das nicht als Endzustand sehen weil vielleicht
in 10/20 Jahren noch eine Verschlechterung eintreten kann.
Ist möglicherweise für den Leser etwas verwirrend, aber ich hoffe doch das
es verständlich ist.

Ich hatte eine Hüftluxation (und noch weitere Verletzungen) 2010, ich habe
betreffend Hüfte 5/20 festgestellt, das sind genau ein Viertel von diesen
70% Beinwert. Habe aber bis heute noch nicht unterschrieben weil im
Gutachten ein Endzustand beschrieben ist.
Hier halte ich seit Jahren daran fest, das sich der Zustand auch verschlechtern
kann, was auch das rechte Sprunggelenk betrifft.
Meiner Meinung nach müsste der Gutachter den Zustand zum Zeitpunkt der
Begutachtung beschreiben und eine mögliche angehend Arthrose? vielleicht anhand
aktueller Röngtenaufnahmen erkennen können.
Im Klartext heißt das für mich, das dicht der jetzige Zustand Hüfte und Sprunggelenk
sehr wohl noch verschlechtern kann.

Grüße

Hrc4Life
 
Guten Morgen Domina,

du hast ja sicher alle Unterlagen deiner Versicherung zur Hand :) und in den Geschäftsbedingungen müsstest du einiges dazu finden. Dort sind alle Grundlegenden Daten für die Angaben der Versicherung hinterlegt.

Das nächste ist das du deinen Arzt fragen solltest, wie dieser deine Einschränkungen einschätzt. Sprich auch die Themen von HRC4life an und ob es bei dir Komplikationen geben kann wegen besonderen Schädigungen. Bei dem Arzt deines Vertrauens bekommst du vielleicht sogar etwas schriftliches warum dieser es anders sieht und mit diesem Schriftstück kannst du dir dann um ca. 220 € (mit Mwst.) eine Erstberatung bei einem Fachanwalt machen lassen. Dieser macht um diesen Preis auch ein Schreiben an die Versicherung, dann weis diese wenigstens das du zu allem bereit bist!

MfG

GSXR


Frohe Ostern
 
Begutachtungen bzw. "keine"

Danke GSXR und HRC4life für eure Ratschläge
Die Einstufung die ich beschrieben habe war nur nach Aktenlage der Versicherung Die ärztliche Begutachtung habe ich am Do. in dem Krankenhaus wo ich wieder zusammengeflickt wurde und 1.5 J. später meine Hüft TeP bekommen habe. Bin einfach nur gespannt wie meine momentanen Einschränkungen berücksichtigt werden. Meiner Erfahrung nach, gehen alle von irgend einer Statistik aus, wo nach so einer OP dann alles wieder gut ist.
HRC, wenn du in deinem Fall davon ausgehst das sich dein Zustand verschlechtern kann und du dich deshalb nicht abfinden lässt, gehst du ja auch davon aus das dein "Ist Zustand" in ein par Jahren anders oder evtl. höher abgefunden wird. Dann müsste die Versicherung eigentlich die Einschränkungen berücksichtigen und nicht nur die Hüftluxation, oder in meinem Fall das künstliche Gelenk.
Meine Beweglichkeit ist noch stark eingeschränkt. Socken anziehen ohne anziehilfe bzw Schuhe binden, bekomme ich nicht hin. Auch längere Strecken gehen, vergiss es. Der Arzt vom Arbeitsamt hat mich übrigens auch nur nach Aktenlage wieder Arbeitsfähig geschrieben. Habe anschließend einen Antrag für die Begutachtung einer Beruflichen Reha gestellt. Ist auch noch nichts gekommen.
Aber allein schon der Fakt das ich gesundgeschrieben wurde ohne das irgend ein Arzt mich zu Gesicht bekommen hat ist eigentlich ein Unding.Deshalb mache ich mir bezüglich der Begutachtung schon ein wenig Gedanken. Ist zwar eine andere Baustelle aber in dem Bogen den ich von der UV ausfüllen soll wird auch gefragt ob, und seit wann ich wieder Arbeitsfähig bin. Was ich realistisch nicht bin, aber nach Aktenlage vom AA schon Wollte auch einen Zeugen mitnehmen, aber um 7.45 hat leider niemand Zeit an diesem Tag.
Gruss domina
 
Hallo,

Ich habe die Höhe der Bewertung der Hüftluxation beschrieben. Im Grunde genommen sind das 25 % des ganzen Beinwertes, den ich im Prinzip auch OK finde.
Nur weiß ich das dies kein Endzustand ist, betrifft auch dass rechte Sprunggelenk.
In meinen Bedingungen geht hervor das die Invalidität bis zu 4 Jahre neu bemessen werden
kann, (diese 4 Jahre sind längst vorüber) darin geht aber nirgends hervor, das jede Verschlechterung auch nach den 4 Jahren nicht berücksichtigt werden kann.
Auf Deutsch heißt das für mich, Begutachtung ist bis max. 4 Jahre nach Unfall möglich, (betreffend Invaliditätshöhe) doch in meinem Fall dürfte da kein "Endzustand" beschrieben
sein. So wie ich das sehe gibt es Invaliditäten die sich auch noch nach Jahren verschlechtern können. Hier müsste das ein Gutachter voraussehen können und z.B. beschreiben das eine Verschlechterung sehr wahrscheinlich ist und z.B. 2/20 dazu geben.

Die errechnete Höhe betreffend Hüfte und Sprunggelenk ist mir nicht zu niedrig (zumindest nicht deutlich zu niedrig), habe aber Bedenken das in absehbarer Zeit die Einschränkungen spürbar höher liegen können.

Aber wenn Du ohnehin noch kein Gutachten hast, und dazu später noch die Möglichkeit hast innerhalb der 3 Jahre "bei mir 4 Jahre" eine neuerliche Begutachtung zu verlangen, ist ja ohnehin noch kein Wert festgelegt.
Trotzdem würde ich mich informieren wie lange diese Hüfte ca. bleiben kann, denn es kann auch sein, das die Hüfte noch einmal gemacht werden muss.

Grüsse

Hrc4Life
 
Begutachtungen bzw. "keine"

Hi HRC4,
da ich in dem Krankenhaus begutachtet werde in dem ich das Hüft TeP bekommen habe, werde ich den Arzt bezüglich der Haltbarkeit und der Wiedererneuerung der HüftTep einmal fragen. Da hast du natürlich Recht, das da noch einiges auf einen zukommt. Bin erst 45 und brauche, wenn ich nach Statistik gehe,(Mann durchsnittsalter glaub ich 78) mit ziemlicher Sicherheit noch ein zweites oder drittes. Wenn ich mir vor Augen halte das ich dann drei oder vielleicht 4 OPs habe und das Risiko trage, ist eine einfache Bewertung der UV, für eine neue Hüfte für mich auch nicht realistisch.
Bin auf jeden Fall gespannt wie auf meine Einschränkungen eingegangen wird und sich die Zukunftsprognosen evtl. auf den neuen Abfindungsvorschlag auswirken wird.
Ich werde am Do. 20.04.17 etwas dazu schreiben
Gruss dominator92
 
Hallo domina,

habe jetzt mal recherchiert, dass Dein Motorradunfall am 28.6.2015 war.

Du schreibst, dass die Hüft-Tep 1,5 Jahre nach dem Unfall eingesetzt wurde,
das war dann demzufolge eventuell im Januar 2017.

Um wieder einigermaßen nach einer Op fit zu werden bedarf es sehr wohl
einige Monate und vielleicht bist Du nur etwas ungeduldig.

Warte jetzt mal die ärztliche Begutachtung ab und das Ergebnis der Bemessung
Deiner Invalidität.

Aus eigner Erfahrung kann ich Dir sagen, dass sich die private Unfallversicherung
mit Sicherheit bis zum Ablauf des 3. Unfalljahres mit der Regulierung Zeit lassen
wird.

Habe auch nach einem Unfall eine Hüft-Tep (2007 am Unfalltag) und die Invalidität
wurde mit 7/20 (24,5 %) von der PUV reguliert.

Egal wie, aber die bei Dir festgestellten 2/10 (14 %) sind auf jeden Fall zu niedrig.

Gruß Meggy
 
Hallo Meggy
danke schon einmal für die Infos, 24,5 Prozent ist schon ein anderes Ergebniss. Wäre auch ungewöhnlich für eine Vers. das, dass erste Angebot ein gutes ist. Die Hüft OP war im November also nicht ganz 1,5 Jahre. Aber die Beweglichkeit war vor der HüftTeP OP durch Athrose und ein sich bildendes Pseudogelenk schon stark eingeschränkt. Also durch den Unfall und der anschließenden zusammenflick OP. Deshalb gehen die Meinungen diesbezüglich weit auseinander. Die Physio ist klar der Meinung das es nicht viel besser wird, eben durch die Unfallbedingte Vorschädigung. Die Reha-Ärzte sagen es wird alles wieder voll funktionsfähig und haben auch auf Geduld verwiesen. Jetzt bin ich eben Gespannt was der Gutachter im KK sagt, dort wurde es ja Operiert.
Gruss domina
 
Na dann...

ist ja schon einiges beantwortet.
Was bei meiner Luxation noch von Bedeutung ist, ist das bei der Luxation auch
Nerven geschädigt wurden und gewisse Bereiche des Beines vorallem Wade ein
spürbar anderes Gefühl zum rechten Bein aufweist.
Im Prinzip ist das nicht so schlimm, aber aus dieser Sicht ist hier eventl. auch
ein verbleibender Schaden zu berücksichtigen.
Bei mir gab es nicht nur ein Gutachten aus der Unfallchirurgie, sondern auch
auf nervenärztlichem Gebiet.
Hier ging es um Gehirnerschütterung (was möglicherweise mehr als eine
Gehirnerschütterung war?) und auch die Gefühlsbeinträchtigung im linken Bein.
Aus dem Gutachten gehen keine bleibenden Schäden hervor.
Auch hier habe ich Bedenken das da gar nichts ist, und stelle mir die Frage
wie eine Nervenschädigung (bei Hüftluxation) bemessen wird.
Und wenn es 3-4 % Invalidität entspricht hätte ich das gerne anerkannt.

Habe aber leider dazu keine Informationen dazu, es ist mir nur bekannt
das diese Art Nervendchädigung auch höher ausfallen könnte und es dabe
schon zu Funktionsbeeinträchtigung führen kann.

Vielleicht hat ja damit jemand Erfahrung?

Grüße

Hrc4Life
 
Gutachten oder Keines

Hallo Zusammen,
habe heute meine Begutachtung im KH im Auftrag für die UV gehabt. 18 Minuten mit Schreibarbeit. Auf meine Frage wie sich die Zukunftsprognosen von einem HüftTeP bzw. die Runderneuerung nach evtl 15-20 Jahren auf die Zahlung der UV auswirken, habe ich nur die Antwort bekommen das man nicht in die Zukunft schauen kann, und das dass Gutachten für das hier und jetzt ist. Auf meine Frage wurde eigentlich nicht wirklich eingegangen. Es wurde nur gemessen und vermessen aber von meinen Einschränkungen und Beschwerden wollte keiner etwas wissen. Was eigentlich das wesentliche sein sollte welche Einschränkungen da sind. Es wurde nur der sichtliche Verlauf dokumentiert.
Nach dieser Erfahrung kann ich den Ratschlag, einen Zeugen mitzunehmen nur bestätigen.
Gruss Domina
 
Moin!

Das wesentliche dabei ist das im Endeffekt die Höhe der Invalidität angeführt wird.
Die Info bezgl. Haltbarkeit der Hüfte muss man sich eben wo anders holen.

In meinem Fall habe ich mir zu diesem Zeitpunkt noch keine Gedanken darüber gemacht,
erst als einige Monate vor der 4 Jahresfrist die Höhe der Invalidität angeführt wurde und ich nur noch zu unterschreiben hatte, begann ich mich damit zu beschäftigen.
Und da forderte ich das Gutachten an, und mir fiel sofort der Beschriebene "Endzustand" auf. Und genau hier liegen seither meine Bedenken, z.b. Arthroserisiko usw. könnte? in einigen Jahren die Invalidität spürbar vielleicht 15% höher liegen?
Klar geht auch aus den Bedingungen hervor, das die Invalidität bis zu 4 Jahre neu bemessen werden kann. Es ist dabei aber nicht gezielt festgehalten, das jede Verschlechterung nicht berücksichtigt werden kann.
Wie ich schon einmal angeführt habe, müsste der Gutachter voraussehen können das eine
Verschlechterung möglich bzw. sehr wahrscheinlich sein wird.
Wie aber schon gesagt ist das mein Weg gewisse Punkte zu bezweifeln.

Grüsse

Hrc4Life
 
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