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Prognose Entscheidung der BG zum Verletztengeld wer kann helfen?

Wolle53

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
11 Mai 2014
Beiträge
1,129
Ort
Niedersachsen
Prognose Entscheidung der BG zum Verletztengeld wer kann helfen?
Hallo,

zur Prognose Entscheidung der BG und dem Ende des
Verletztengeld brauche ich euren Rat.



Also meinen Kampf auf Fortzahlung des Verletztengeld nach 78 Wochen und Erhöhung der Unfallrente gegen die BG, hat diese ja wie bekannt in der 1. Instanz vor dem SG im Mai 2014gewonnen. Für einen Aufhebungsantrag um Erhöhung der Unfallrente sieht es gut aus laut Anwalt und wird diesen auch beim LSG stellen.
Nun möchte ich ja für das Verletztengeld auch Berufung /Aufhebungsantrag stellen, nun meint mein Anwalt, dass dies nicht gut aussieht und ich lieber nicht vor dem LSG klagen soll.

1. Im April 2010 gab es ein Beratungsgespräch mit einem BG Mitarbeiter wo dieser in seinem Bericht geschrieben hatte.
Herr .........geht derzeit nicht davon aus, dass diese Tätigkeit nochmals wettbewerbsfähig verrichten können wird.
2. Hier hatte ein D-Arzt der BG im Frühjahr 2010 folgendes geschrieben:
Ich nehme an, dass auf Grund der Unfallfolgen dieser Beruf in Zukunft nicht mehr wettbewerbsfähig ausgeübt werden kann.

Also ganz klar eine Absprache zwischen 1und 2.

Zur Prognose Entscheidung der BG schreibt diese im Nov. 2011 folgendes;
Begründung:
Nach unseren Feststellungen ist auch durch weitere Maßnahmen der Heilbehandlung mit dem Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit als selbständiger…. auf Grund der Folgen Ihres Unfalls nicht mehr zu rechnen.
Qualifizierte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Umschulung, Berufliche Weiterbildungsmaßnahme) kommen nicht mehr in Betracht.

Soweit ich informiert bin, hat eine Prognose durch die BG sich nur nach medizinischen Befunden zu orientieren und nicht nach meiner Meinung, denn ich bin kein Arzt. Muß da nicht vor dem Bescheid eine medizinische Untersuchung erfolgen, damit die BG diese Prognose überhaupt stellen darf?

Und dann ist es nicht so dass:

Bevor die BG das Verletztengeld einstellt, ein Gutachter feststellen muss, ob ich nie mehr in meinem Beruf arbeiten gehen kann?

Wie soll man wegen einem Verrenkungsbruch nicht mehr arbeiten gehen können?

Hier hat für mich ganz klar das SG ein Fehlurteil gesprochen zur Freude der BG:

Klar bin ich jetzt seit 2009 bis dato arbeitsunfähig geschrieben aber möchte jetzt wieder arbeiten gehen.
Mein D-Arzt hat hier zugestimmt für eine stufenweise Widereingliederung.

Habe ich da Recht und wie kann ich es meinen Anwalt rüberbringen, doch vor dem LSG in Berufung zu gehen.

Hat hier jemand da eine gute Antwort oder weiß eine Formelierung, wie ich doch eine Begründung schreiben kann,
damit das LSG den Bescheid des SG aufhebt oder aber eine neue Klage zulässt.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten sagt

Wolle53
 
Hallo Wolle,

war das Schreiben der BG denn ein Verwaltungsakt, also mit Rechtsmittelbelehrung? Wenn ja, könnte dein Anwalt recht haben, dass es nach derzeitiger Rechtsprechung schwierig wird. Erst kürzlich hat das LSG Baden-Württemberg entschieden, dass die Prognoseentscheidung nicht zu begründen ist, s. http://www.rehadat-hilfsmittel.de/d...xt&suche=index.html?suchbegriffe=KRANKENGELD*

Andererseits scheint diese Frage noch nicht vor dem BSG geklärt zu sein. Solange du nichts zu verlieren hast, sollte man ggf auch diesen - wenn auch sicher langen und beschwerlichen - Weg mit bedenken. Gerade beim Verletztengeld geht es ja um einiges...

Gruß
Joker
 
Hallo Joker,

vielen Dank für deine hilfreiche Antwort.
ja mit Rechtsmittelbelehrung und per Einschreiben geschickt.

Dennoch werde ich alles versuchen und auch kämpfen.

Wie ich schon berichtet hatte, kann ein Verrenkungsbruch nicht dazu führen, dass ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Ja bei dem Verletztengeld geht es alleine schon um 4 Jahre Nachzahlung. Ich bin immer noch der Meinung für eine solche Prognose Entscheidung hat die BG bevor Sie diese trifft ganz klar ein medizinisches Gutachten/ Untersuchung einzuleiten.
Der lange Weg zur Gerechtigkeit hat schon genug Kraft gekostet und dann ist es auch noch von den Gerichten her sehr sehr lange bis überhaupt mal ein Termin zur mündlichen Verhandlung steht.

Danke für deine Antwort und ich wünsche ein schönes Wochenende.

Gruß
Wolle
 
Hallo,:)

hat hier von euch jemand zu dem Thema Prognose Entscheidung der BG wegen Einstellung des Verletztemgeld nach 78 Wochen selber
Erfahrungen gesammelt oder kennt Gerichtsurteile die mir weiter helfen könnten.

Ich bin immer noch der Meinung, dass bevor es zur Einstellung des Verletztengeld kommt, die BG ein Gutachten in Auftrag geben müßte, um Gewissheit zu haben, dass man nicht mehr arbeitsfähig werden kann.
Beziehungsweise das man den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr wettbewerbsfähig ausüben kann.
Obwohl ich das so nicht akzeptieren werde, denn aus welchem Grund kann ich nicht mehr meine selbständige Tätigkeit nach einem Verrenkungsbruch ausüben. Hier geht es doch nur darum das V- Geld nicht mehr über die 78 Wochen zahlen zu müssen. Da hat für mich das SG ganz klar ein Fehlurteil gesprochen. Hier bin ich dabei um ein Aufhebungsantrag vor dem LSG zu stellen. Nur mein AW meint reicht so nicht, um Erfolg zu haben müßte ich dies beweisen, dass die BG falsch gehandelt hätte.
Wir müssen kämpfen um Gerechtigkeit und nicht aufgeben.

Gruß
Wolle53
 
Hallo frank,

vielen Dank hilft schon weiter, lese mich ein und bin dankbar für jeden Hinweis und Tip.

Schönen Sonntag wünsche ich noch.

Wolle53
 
BG und Ihre unbegründete Prognose Entscheidung


Hallo an alle,

da ich in wegen der Prognose Entscheidung der BG immer noch nicht so die rechtlichen Voraussetzungen zur Begründung für die Einstellung des Verletztengeld nach 78 Wochen weiß, werde ich euch mal einige Punkte aufzählen. Vielleicht hat da der eine oder andere für mich den Durchblick.

1. Darf die BG meinen behandelten D-Arzt dessen Einschätzung zur weiteren arbeitsunfähigkeit als Prognose Entscheidung nehmen?
Meine Meinung dazu;
Da ich zu dieser Praxis-Klinik über die BG ab mitte 2009 hingeschickt wurde und auch heute noch bin, sage ich nein die BG darf es nicht!

2. Welche Gutachten oder Zwischenberichte darf die BG vor der Einstellung des V- geld dafür verwenden?
Meine Meinung dazu;
Die BG hat bezüglich Ihrer Prognose Entscheidung ca. 3 Monate vorher dafür ein Gutachter zu benennen, der dies überprüft und der BG bestätigt ob das V- geld eingestellt werden kann oder ob weitergezahlt werden muß!

3. Darf meine persönliche Meinung zur weiteren arbeitsunfähigkeit und zu den Aussichten, ob ich wieder in meiner vor dem Unfall ausgeübten selbständigen Tätigkeit arbeiten gehen kann, in die Prognose Entscheidung der BG einfließen?

Meine Meinung dazu;
Nein, dies ist meine freie Entscheidung und kann nicht zur Prognose Entscheidung gewertet werden. Weder von der BG noch von dem SG.!

4. Zur Prognose Entscheidung muß die BG da nicht eine genaue Begründung darlegen?

Hier hatte die BG nur geschrieben;
Nach unseren Feststellungen ist mit einer Arbeitsfähigkeit nicht mehr zu rechnen.
Qualifizierende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Umschulung, Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen) kommen nicht mehr in Betracht.


Meine Meinung dazu;

Diese kurze Begründung reicht so nicht aus und kann nicht zur Einstellung des V- geldes führen!

Der aktuelle Stand ist der, dass ich mich jetzt in einer Wiedereingliederung an August 2014 befinde und die BG nun endlich nach über 3 Wochen geschrieben hat, dass sich der Reha-Berater melden wird.

Achso für die jenigen die nicht so recht den Stand der Dinge wissen, habe vor dem SG den 1. Prozess gegen die BG verloren, nun läuft vor dem LSG
ein Aufhebungs - Antrag durch meinen Anwalt.

Ich würde mich sehr freuen, wenn da viele gute Antworten von euch kommen.

Viele Grüße
Wolle53
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Wolle,

mangels Erfahrung in der Materie kann ich dir nur empfehlen die einschlägigen Urteilsdatenbanken, wie z.B. http://www.openjur.de, http://www.sozialgerichtsbarkeit.de zu nutzen . Ich würde bei der Suche das Wort Prognoseentscheidung auch zusammen schreiben und nicht getrennt und ggf noch mit dem § 46 SGB VII bei der Suche kombinieren.

Was mich allerdings stutzig macht: Wiedereingliederung und Ablehnung von Teilhabeleistungen passen aus meiner Sicht nicht zusammen. Darüber schon mal mit dem Anwalt gesprochen? Vielleicht ist das ja ein Angriffspunkt.

Ansonsten wird es sicherlich schwer werden - wie immer mit der BG... Dennoch viel Erfolg

Gruß
Joker
 
Hallo Joker,

vielen Dank für deine Hilfe.

Was mich allerdings stutzig macht: Wiedereingliederung und Ablehnung von Teilhabeleistungen passen aus meiner Sicht nicht zusammen.
Da stimme ich dir voll zu, hier sehe ich auch einen Anhaltspunkt, dass die BG der Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist.
Bezüglich der Prognoseentscheidung frage ich mich natürlich, warum hat die BG nicht vor Einstellung des V- geldes ein Gutachten fertigen lassen und wieso muß da keine aussagefähige Begründung erfolgen.
Ja der Kampf ist nicht nur schwer auch die eigene Verfassung leidet doch stark darunter.
Was sagt uns das wieder, wir müssen kämpfen um Gerechtigkeit zu bekommen.

Gruß
Wolle
 
Hallo Wolle,

ich befürchte, dass kein Gutachten für die Prognoseentscheidung benötigt wird. Laut diversen Urteilen handelt es sich dabei um eine Entscheidung der Verwaltung, die getroffen werden muss. Ob jetzt die Verwaltung ihre Erkenntnisse auf Basis eines Telefonats mit dem D-Arzt, dem Beratungsarzt oder wie auch immer trifft dürfte den Gerichten relativ egal sein - leider! Ebenso dürfte den Gerichten egal sein, ob die Prognose richtig ist. Frei nach dem Motto "Irren ist menschlich", gerade bei einer Prognose.

Auch habe ich bislang negative Erfahrungen mit solchen Vorwürfen wie Verletzung von Sorgfaltspflichten, Auskunfts- und Beratungspflichten gemacht. Damit kommst du nicht weit. Was aber bislang meistens gezogen hat ist die Darlegung von widersprüchlichem Verwaltungshandeln, dafür hatte das Gericht bislang immer ein offenes Ohr.

Aber auch bei mir ist das Ende noch offen, insofern keine Garantie

Gruß
Joker
 
Hallo Wolle,

da wir beide in ähnlicher Situation sind, kann ich Dir nur die Daumen drücken, damit Du
das bekommst was Dir zusteht.

Meine BG wird sicherlich auch irgend wann mal auf die Idee kommen, das VG nicht mehr zu zahlen.
Allerdings habe ich nach Anerkennung der BK einen Antrag auf Leistung auf Teilhabe gestellt und auch erhalten.

Die Aussagen meines SB und dessen Vorgesetzten sehen mich ja noch arbeitsfähig, in
Beschäftigung oder weiterhin Selbständig.

Wurdest Du denn mit allen geeigneten Mitteln - wie es der Gesetzgeber fordert, behandelt?
Auch nach Jahren müssen Behandlungen und med. Reha übernommen werden.
 
Hallo oerni,

ja da sieht es nun so aus, dass die BG meine Wiedereingliederung abgelehnt hat.
Zwar vorerst nach langem hin und her, erst mal durch den Reha - Berater der BG am Telefon eine Absage.
Ich bat diesen Herrn um eine schriftliche Stellungnahme auch schon wieder 14 Tage her und keine Antwort.
Mein neuer AW ist noch im Urlaub muß also warten was er dazu sagt.
Also heißt es mal wieder wir müsssen kämpfen, wer nicht kämpft hat schon verloren.

Viele Grüße
Wolle
 
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