Wolle53
Mitgliedschaft beendet
Prognose Entscheidung der BG zum Verletztengeld wer kann helfen?
Hallo,
zur Prognose Entscheidung der BG und dem Ende des
Verletztengeld brauche ich euren Rat.
Also meinen Kampf auf Fortzahlung des Verletztengeld nach 78 Wochen und Erhöhung der Unfallrente gegen die BG, hat diese ja wie bekannt in der 1. Instanz vor dem SG im Mai 2014gewonnen. Für einen Aufhebungsantrag um Erhöhung der Unfallrente sieht es gut aus laut Anwalt und wird diesen auch beim LSG stellen.
Nun möchte ich ja für das Verletztengeld auch Berufung /Aufhebungsantrag stellen, nun meint mein Anwalt, dass dies nicht gut aussieht und ich lieber nicht vor dem LSG klagen soll.
1. Im April 2010 gab es ein Beratungsgespräch mit einem BG Mitarbeiter wo dieser in seinem Bericht geschrieben hatte.
Herr .........geht derzeit nicht davon aus, dass diese Tätigkeit nochmals wettbewerbsfähig verrichten können wird.
2. Hier hatte ein D-Arzt der BG im Frühjahr 2010 folgendes geschrieben:
Ich nehme an, dass auf Grund der Unfallfolgen dieser Beruf in Zukunft nicht mehr wettbewerbsfähig ausgeübt werden kann.
Also ganz klar eine Absprache zwischen 1und 2.
Zur Prognose Entscheidung der BG schreibt diese im Nov. 2011 folgendes;
Begründung:
Nach unseren Feststellungen ist auch durch weitere Maßnahmen der Heilbehandlung mit dem Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit als selbständiger…. auf Grund der Folgen Ihres Unfalls nicht mehr zu rechnen.
Qualifizierte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Umschulung, Berufliche Weiterbildungsmaßnahme) kommen nicht mehr in Betracht.
Soweit ich informiert bin, hat eine Prognose durch die BG sich nur nach medizinischen Befunden zu orientieren und nicht nach meiner Meinung, denn ich bin kein Arzt. Muß da nicht vor dem Bescheid eine medizinische Untersuchung erfolgen, damit die BG diese Prognose überhaupt stellen darf?
Und dann ist es nicht so dass:
Bevor die BG das Verletztengeld einstellt, ein Gutachter feststellen muss, ob ich nie mehr in meinem Beruf arbeiten gehen kann?
Wie soll man wegen einem Verrenkungsbruch nicht mehr arbeiten gehen können?
Hier hat für mich ganz klar das SG ein Fehlurteil gesprochen zur Freude der BG:
Klar bin ich jetzt seit 2009 bis dato arbeitsunfähig geschrieben aber möchte jetzt wieder arbeiten gehen.
Mein D-Arzt hat hier zugestimmt für eine stufenweise Widereingliederung.
Habe ich da Recht und wie kann ich es meinen Anwalt rüberbringen, doch vor dem LSG in Berufung zu gehen.
Hat hier jemand da eine gute Antwort oder weiß eine Formelierung, wie ich doch eine Begründung schreiben kann,
damit das LSG den Bescheid des SG aufhebt oder aber eine neue Klage zulässt.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten sagt
Wolle53
Hallo,
zur Prognose Entscheidung der BG und dem Ende des
Verletztengeld brauche ich euren Rat.
Also meinen Kampf auf Fortzahlung des Verletztengeld nach 78 Wochen und Erhöhung der Unfallrente gegen die BG, hat diese ja wie bekannt in der 1. Instanz vor dem SG im Mai 2014gewonnen. Für einen Aufhebungsantrag um Erhöhung der Unfallrente sieht es gut aus laut Anwalt und wird diesen auch beim LSG stellen.
Nun möchte ich ja für das Verletztengeld auch Berufung /Aufhebungsantrag stellen, nun meint mein Anwalt, dass dies nicht gut aussieht und ich lieber nicht vor dem LSG klagen soll.
1. Im April 2010 gab es ein Beratungsgespräch mit einem BG Mitarbeiter wo dieser in seinem Bericht geschrieben hatte.
Herr .........geht derzeit nicht davon aus, dass diese Tätigkeit nochmals wettbewerbsfähig verrichten können wird.
2. Hier hatte ein D-Arzt der BG im Frühjahr 2010 folgendes geschrieben:
Ich nehme an, dass auf Grund der Unfallfolgen dieser Beruf in Zukunft nicht mehr wettbewerbsfähig ausgeübt werden kann.
Also ganz klar eine Absprache zwischen 1und 2.
Zur Prognose Entscheidung der BG schreibt diese im Nov. 2011 folgendes;
Begründung:
Nach unseren Feststellungen ist auch durch weitere Maßnahmen der Heilbehandlung mit dem Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit als selbständiger…. auf Grund der Folgen Ihres Unfalls nicht mehr zu rechnen.
Qualifizierte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Umschulung, Berufliche Weiterbildungsmaßnahme) kommen nicht mehr in Betracht.
Soweit ich informiert bin, hat eine Prognose durch die BG sich nur nach medizinischen Befunden zu orientieren und nicht nach meiner Meinung, denn ich bin kein Arzt. Muß da nicht vor dem Bescheid eine medizinische Untersuchung erfolgen, damit die BG diese Prognose überhaupt stellen darf?
Und dann ist es nicht so dass:
Bevor die BG das Verletztengeld einstellt, ein Gutachter feststellen muss, ob ich nie mehr in meinem Beruf arbeiten gehen kann?
Wie soll man wegen einem Verrenkungsbruch nicht mehr arbeiten gehen können?
Hier hat für mich ganz klar das SG ein Fehlurteil gesprochen zur Freude der BG:
Klar bin ich jetzt seit 2009 bis dato arbeitsunfähig geschrieben aber möchte jetzt wieder arbeiten gehen.
Mein D-Arzt hat hier zugestimmt für eine stufenweise Widereingliederung.
Habe ich da Recht und wie kann ich es meinen Anwalt rüberbringen, doch vor dem LSG in Berufung zu gehen.
Hat hier jemand da eine gute Antwort oder weiß eine Formelierung, wie ich doch eine Begründung schreiben kann,
damit das LSG den Bescheid des SG aufhebt oder aber eine neue Klage zulässt.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten sagt
Wolle53