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Psychiatrisches und Neurologisches Zusammenhangsgutachten

Zitronenkuchen

Neues Mitglied
Registriert seit
19 Okt. 2017
Beiträge
12
Ort
Duisburg
Hallo,
nach einem sog. Zusammenhanggutachten, bei der Neuropsychologie (kognitive Beeinträchtigungen) festgestellt wurden, verwies der Neuropsychologe auf das psychiatrische Gutachten. Dort wurde eine sog. Schadensanlage festgestellt, welche in der Familiengeschichte begründet liegt. Damit wäre die Berufsgenossenschaft nach meinem Arbeitsunfall "aus dem Schneider". Hat jemand Erfahrungen mit dieser Konstellation und kann mir einen Tipp geben, wie ich die sog. Schadensanlage wiederlege, - was ja praktisch fast aussichtslos erscheint, da, und das ist meine persönliche Meinung, jeder durch seine Kindheit usw. geprägt wurde. Und ausge-
gerechnet nach einer Schädel-Hirn-Verletzung soll das jetzt "entscheidend" sein? Brauche dringend Tipps für mein weitere Vorgehen!!! Vielen Dank.
 
hallo Zitronenkuchen,

lege auf jeden Fall Widerspruch gegen die Gutachten ein.

Wie hat der Psychiat. sein Ergebnis/Diagnose: "sog. Schadensanlage" begründet und nachgewiesen bei Dir? Natürlich brauchst du es nicht hier zu nennen, wenn du es nicht willst.

Ich denke nur, es wäre hilfreich, um evtl. hier gezielte Tipps geben zu können.

Lg. Rolandi
 
hallo,

die anschlussfrage: wurde die sog. Schadensanlage begründet, gibt es tatsächlich entsprechende hinweise, die dem sachvertändigen vorlagen und wären sie in einklang mit dem jetzigen zustand zu bringen?
welche gründe gibt er für den ausschluss der aktuellen schädigung und nur die alleinige veranlassung durch die sog. Schadensanlage an? woher hat er den hinweis auf die sog. Schadensanlage?

es kann auch hilfreich sein, den zustand und die veränderung vor dem unfall im vergleich nach dem unfall zu belegen, zb durch angehörige, bekannte, arbeitskollegen etc.


gruss

Sekundant
 
Hallo,

kannst du genau sagen, was mit "Schadensanlage" gemeint ist? Kann es eine genetische Anlage sein - dann müsste ja ein solche Untersuchung gemacht worden sein? Oder ist damit eine psychische Beeinträchtigung gemeint, die du angeblich wegen deiner Familienkonstellation haben solltest?

Dann müsste diese "sog. Schadenslage", egal ob genetisch oder durch familiäre Umstände bestimmt, schon vor dem Unfall dagewesen und aufgefallen sein - ich gehe deshalb mal davon aus, dass das nicht so war?

Dann solltest du dir von deinen bisher behandelnden Ärzten auch dementsprechende Atteste ausstellen lassen, dass diese Auffälligkeiten vor dem Unfall nicht bestanden haben. Mit diesen Unterlagen kannst du bzw. dein Anwalt (wenn du einen hast) gegen das Gutachten Widerspruch einlegen und der Gutachter soll genau begründen, weshalb nach einem Schädel-Hirn-Trauma diese "sog. Schadenslage" aufgetreten ist und vorher nicht.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,
vielen Dank für die Antwort. Nach o. g. Gutachten, kam jetzt das nächste Gutachten, ein Herr aus Gelsenkirchen.
Der hat dem Gutachten mit "Schadensanlage" wieder sprochen und jetzt behauptet er, ich hätte gar nix - krass
gesagt "ich möchte eine Versorgung"!!!! Unverschämtheit!!!.
Ich arbeite mit Mühe und Not 4 Stunden, mit etlichen Fehlern, über welche meine Kolleginnen und Kollegen im Moment
noch hinwegsehen, allerdings weiß ich auch nicht, ob man mich überhaupt in diese Fall übernimmt. Das Ganze, um ja
nicht in Hartz 4 zu geraten. Aber viel besser stehe ich jetzt auch nicht da. Es ist mal dringend an der Zeit, das sich im
ganzen System etwas ändert. Wer kontrolliert eigentlich die Gutachter? KEINER. Als Patient ist man völlig ausgeliefert,
das ärgert mich sehr. Jetzt stehe ich wieder wie am Anfang da. Ein Neurologe lehnt sich bei vorherigen an, keiner will
den Kreis verlassen. Über meinen Neurologen hat man geschrieben, er sei ja nicht einmal ein "Arzt". Was kann man tun?
 
Hallo Zitronenkuchen,

Dumm gelaufen. Hast du den Gutachten widersprochen?

Hast du beim Versorgungsamt einen "Grad der Behinderung" beantragt? Falls nicht, bitte umgehend nachholen! Du reichst einfach deine ganzen medizinischen Unterlagen zusammen mit einem formlosen Antrag beim zuständigen Versorgungsamt ein. Wenn du 30 GdB oder mehr erhältst, bekommst du beim Arbeitsamt einen sog. Nachteilsausgleich und bist nicht mehr so leicht kündbar:

LWL - Nachteilsausgleiche im Berufsleben - LWL-Inklusionsamt Arbeit

Außerdem nimm einmal Rücksprache bei der Beratung der Hannelore-Kohl-Stiftung. Dort können sie dir sicher mit Fachwissen weiterhelfen.

Hannelore-Kohl-Stiftung: Beratungsteam

Falls noch nicht geschehen, kannst du dann auch mit diesem Fachwissen gegen die Gutachten vorgehen und ihnen wiedersprechen. Vielleicht hilft dir drin behandelnder Neurologe.

https://www.awmf.org/uploads/tx_szl...Schaedelhirntrauma_SHT_Erwachsene_2016-06.pdf Hz

Hast du schon eine Reha gemacht? Was steht im Entlassungsbrief? Falls noch nicht, Versuche, einen Rehaplatz in den Schmiederkliniken zu bekommen und dort eine Reha zu machen.

Ich wünsche dir alles Gute,

Rudinchen
 
Hallo,
sorry, ich meine im vorerigen Beitrag "mein Neuropsychologe" sei kein Arzt. Ich bezahle viele Geld für meine Genesung und bin
unter dem Harz 4 Satz, aber ich finde sonst auch keinen weiteren Ansatz für eine Vorgehensweise.

Hallo Rudinchen,
vielen Dank für Deine Nachricht. Ich habe 30 % Schwerbehinderung beantragt und Widerspruch eingelegt, jetzt 40 %.
Dagegen habe ich erneut aufgrund einer Untersuchung meines jetzt behandelnden Neuropsychologen und seines Rates
eingelegt. War beim Gutachten in Recklinghausen. Ergebnis: Jetzt ist es keine "Schadensanlage" (also familiär bzw. in der
Kindheit) sondern ich bin ich Simulant, ich habe gar nix!!! Also jeder Psychologe versucht irgendwie etwas zu schreiben,
aber leider immer zum Nachteil. Die Einzigen, die alle in ihren Berichten eine einheitliche Linie haben sind drei Neuropsycho-
logen, die mich begutachtet haben. Das Problem ist, die anderen Ärzte und das Gericht nimmt sich dieser Linie an, sagen, Neuropsychologen sind keine Ärzte und sie könnten die Befunde nicht nachvollziehen usw.. Ist klar! Jeder Neurologe schickt mich zum Psychologen/Psychiater,
aber kein will mich zum Neuropsychologen schicken. Da sind die Befunde eindeutig auf meiner Seite. Das ist genau die Problematik.
Vielleicht hast Du auch noch eine Idee dazu, bin über jeden Hinweis sehr dankbar. Ich muss irgendwie diesen "Kreislauf" durchbrechen....
 
Hallo Zitronenkuchen,

versuch einmal über deine Krankenkasse einen Ausdruck zu erhalten, wann Du wegen was AU warst. Die könne das einige Jahre zurückverfolgen.

Vielleicht kann Dir auch Dein Hausarzt helfen, wenn Du schon länger bei ihm bist. Der müsste Dich ja eigentlich am besten kennen, und wenn, dann hast Du bestimmt von ihm eine Überweisung zum Facharzt erhalten. Das kann er Dir dann in einem Attest bestätigen.

Eventuell wäre es auch sinnvoll, sich eine Zweitmeinung über Deinen Gesundheitszustand bei einem weiteren Facharzt einzuholen.

Ich weiß, das alles ist mehr als mühsam. Aber leider gibt es keine Gerechtigkeit.

Ich wünsche Dir alles Gute und viel Erfolg.

Herzliche Grüße

Lilie13
 
Hallo Rudinchen,
habe vergessen, im stehe schon seit Monaten im Kontakt mit der Hannelore Kohl Stiftung. Dort habe ich auch schon einige Tipps erhalten,
vielleicht werde ich da noch einmal vorstellig. Ich versuche, alle Möglichkeiten zu prüfen.
 
Hallo Zitronenkuchen,

bitte differenziere nach Fachärtzen!

Also nehme die für Dich günstigen Gutachten heraus und verweise auf die Facharztqualifikationen.

Ich kenne dies aus dem Fall z. B. der Internisten. Da wurde von der Gegenseite immer nur "internistisch" behauptet, was z. B. FA (Facharzt) f. Kardiologie, Gastroenterologie, Diabetologie etc. nicht wirklich umfasst.

Ist eine Strategie alles in der Fachdisziplin zu zereissen!!! Die Ärzte und Gutachter mies zu machen!

Also, hänge Dich rein, was die fachärztlichen Qualifikationen der Ärzte angeht. Erfährst Du über Internet und bei den Ärzten direkt, denn die lassen sich ihre fachärztliche Ausbildung (3 zusätzliche Jahre und Ablegen von Prüfungen) nun sicherlich nicht absprechen!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo,

Mir ist noch eine Idee gekommen: vielleicht kannst du einen Arzt suchen, der Neurologe ist und mit einem Neuropsychologen zusammenarbeitet (z.B. in einer Uniklinik) oder Neurologe und Neuropsychologe ist. Wenn du von dort ein Gutachten machen lassen würdest bzw. einen Arztbericht hättest, wäre der Facharzt mit abgedeckt, oder?!

https://www.gnp.de/behandlerlisteiele

Vielleicht kann dir da die Hannelore Kohl Stiftung auch weiterhelfen.

Viele Grüße,

Rudinchen
 
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