hi pijaro
die Versicherung hat nach einem Urteil 4 Wochen Zeit Berufung einzulegen:
Offiziell heißt der Wortlaut: sie stellt einen Antrag auf Berufung
Das Gericht entscheidet dann ob sie den Antrag auf Berufung statt geben und es zur nächsten Instanz kommt oder sie kann auch den Antrag auf Berufung ablehnen, wenn sie keine Aussicht auf Erfolg sieht.
Dem Antrag wird stattgegeben, wenn berechtigte Zweifel bestehen, dass das letzte Urteil fehlerhaft sei, das muss der Antragsteller nachweisen begründen Feststellungen anzweifeln, Gegenargumente, die nicht gewürdigt worden sind untermauern - . Nur einfach so geht es nicht - da müssen schon sehr gute Gründe vorliegen.
Ich habe so das Gefühl, dass die grundsätzlich Widerspruch einlegen, Klage erheben, Berufung beantragen, weil sie ihr Sieb einsetzen um an Zahlungen vorbei zu kommen. Die bauen auf einen "unbeschreiblich langen Atem der Versicherungen" - Manche Richter reagieren darauf aber bereits allergisch - Verzögerungstaktik von Versicherungen kann die Schadenssumme erhöhen. Also muss sich die Versicherung schon was überlegen.
Gerade darin liegt deine Chance: je bedrängter die sind, desto absurder werden die Hirngespinnste, die sie zur Begründung herbeiflunkern.
Also SCHICKSAL ALS CHANCE : mit der DEVISE: mit mir nicht!
Zum Zeitlichen Ablauf waren es bei mir immer über ein ganzes Jahr also:
1. Bescheid Aberkennung Unfallleistungen Okt 2004 - Widerspruch Nov 2004 - Widerspruch abgelehnt Dez 2004, Klage erhoben Dez 2004 - VG Urteil Dez 2005, gleich 14 Monate
2. Antrag auf Berufung am VGH Jan 2006 (Begründung binnen 4 Wo nachgereicht Feb2006) Antrag auf Berufung VGH stattgegeben März 2007 - gleich 14 Monate
3. neues Gutachten Nov 2007 - erstellt Dez 2007 - Anmerkungen zum Gutachten abgegeben Jan 2008 - Antwort Gegenseite März 2008 - gleich 12 Monate
4. Anhörung vor Gericht mit Gutachter Apr 2009 - Urteil Datumsgleich Apr 2009. 13 Monate
Jeder Schritt mindestens ein ganzes Jahr!
Also hoffe etwas zur Klärung beizutragen.
LG Teddy