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Psychologische Gutachten

Zitat:
"Als problematisch erweist sich weiter, dass normierte Messverfahren für psychische und psychosomatische Erkrankungen häufig falsch angewandt werden. Psychologische Testergebnisse ohne Überprüfung der Kooperationsbereitschaft können nicht unbesehen als Störungsnachweis oder "Objektivierung" von Störungen angesehen werden."

Hallo oohpss kannst du mir die Quelle zu diesem Zitat senden ? Das könnte für mich evt.
positiv verwertbar sein - danke und Gruss
 
Die Begründung: Wiederholt sich wie in 1.Instanz - Dem Gerichtsgutachter wird angelastet - Fehlende Beschwerdevalidierungstests, fehlende Fachdiagnose.
Der Berufungstermin ist in 2 Monaten - beide sind vorgeladen.


Keine zwingende Notwendigkeit zur Durchführung förmlicher Validierungstests bei behaupteten psychischen Beeinträchtigungen (hier: Angsterkrankung mit depressiver Symptomatik sowie einer phobischen Komponente)
LG Bochum
1. Unterschiede der Rechtsmaterien des Schwerbehindertenrechts und des Versicherungsvertragsrechts schließen es nicht aus, tatsächliche Feststellungen, die in Verfahren innerhalb eines dieser Rechtsgebiete getroffen wurden, in anderen Verfahren des anderen Rechtsgebietes vorgenommen werden, zu berücksichtigen (vgl. Rixecker in: Beckmann/Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl. 2009, § 46 Rn. 7).
2. Ein Verstoß gegen versicherungsvertragliche Obliegenheiten mit der Folge, dass der Versicherer von seiner Leistungspflicht aus der Berufsunfähigkeitsversicherung befreit wäre, liegt vor, wenn es dem Versicherten möglich wäre, unter einer zumutbaren Willensanstrengung die Folgen seiner Erkrankung derart zu kompensieren, dass sich ein Berufsunfähigkeitsgrad unterhalb der Anspruchsschwelle von 50 % ergeben hätte.
3. Auch eine ausführliche psychiatrische Exploration mit Untersuchung des Versicherungsnehmers stellt eine wissenschaftlich fundierte Validierungsmethode war.
4. Die Durchführung förmlicher Validierungstests werden nach aktuellem Diskussionsstand in der medizinischen Fachöffentlichkeit keineswegs einheitlich als zwingender Qualitätsstandard für psychologische Begutachtungen im Rahmen versicherungsrechtlicher Fragestellungen betrachtet. Vielmehr steht die Aussagekraft solcher Tests im Hinblick auf ihre Objektivität im Streit (vgl. insbesondere Dreßing auf dem 2. Kongress für Versicherungsmedizin und Begutachtung vom 02.12.2009 in Frankfurt, VersMed 2010, 45, der ausdrücklich feststellt, dass die Durchführung derartiger Tests kein Gütekriterium für ein Gutachten ist).


Gruß Pijaro
 
Hallo Pijaro,
könntest Du mir etwas schriftliches an die Hand geben, was aufzeigt, dass die generali den Stevens als Gegengutachter angagiert hat ? das wäre für meinen aktuellen Fall sehr hilfreich.
gerne an meine email Adresse: fgasesoria@gmx.de

Danke & Gruß
 
Hallo Frenchman,

dir zur Info, der Beitrag von "pijaro" ist nun doch schon fast zwei Jahre alt!
Wiederum ist der User noch aktiv! (11.05.2014 19:36)

Ansonsten zu den Beschwerdenvalidierungstests (BVT):

Frage: wurde die Geschichte bei euch vom Messias von TÜ auch ausgetestet:rolleyes:

Info:
Gesetzliche Unfallversicherungen und private Haftpflichtversicherungen fordern zunehmend die obligate Anwendung neuropsychologischer Beschwerdenvalidierungstests (BVT) und werden in dieser Haltung von herangezogenen Beratungsärzten und Psychologen unterstützt. Dabei wird den Versicherungen und den Gerichten suggeriert:eek:, dass damit objektive wissenschaftliche Methoden zur Feststellung von Simulation und Aggravation zur Verfügung stünden.

Quelle:
http://www.dgppn.de/publikationen/s...lungnahmen-2011/article/141/zur-anwendun.html

Hierbei hat die Stellungsnahme auch z. B. Prof. Dr. med. Klaus Foerster
TÜ mitverfasst!

(Foerster war doch mehr oder weniger der Dr. Vater von Stevens)

http://www.medizin.uni-tuebingen.de...he+Psychiatrie+und+Psychotherapie-p-3021.html

Grüße

Siegfried21
 
Hallo Pijaro,
Danke für Deine email - war jetzt schon sehr sehr hilfreich :)
Geradezu perfekt für mich, dass Deine damalige gegnerische Anwaltskanzlei auch die jetztige meine gegnerische Anwaltskanzlei ist.
habe Dir nochmal ein email gesendet in der ich noch eine Frage an Dich habe.
Freue mich jetzt schon von Dir zu hören
Gruß
Frenchman
 
Hallo Pijaro,
Danke für Deine email - war jetzt schon sehr sehr hilfreich :)
Geradezu perfekt für mich, dass Deine damalige gegnerische Anwaltskanzlei auch die jetztige meine gegnerische Anwaltskanzlei ist.
habe Dir nochmal ein email gesendet in der ich noch eine Frage an Dich habe.
Freue mich jetzt schon von Dir zu hören
Gruß
Frenchman

Hallo ,
Email ist raus .
Hoffe es ist noch perfekter und Euer Wochenende ist :D

Gruß
Pijaro
 
Hallo an Alle,
aktueller Stand der Dinge:
da in Bezug auf die vorliegende Zusammenarbeit zwischen Stevens und Generali hier im Forum und auch anderswo einiges aufgetaucht ist, was erst einmal zusammengetragen werden muss hat mein Rechtsanwalt einen Monat Fristverlängerung zur Abgabe unserer Stellungnahme beim Oberlandesgericht - Richter Rixecker - eingeholt.
Sollte daher noch jemand hier im Forum Kontakt zu Stevens im Zusammenhang mit Generali oder einer derer Tochtergesellschaften ( Aachen Münchener, Cosmos, Advocard, Central ) gehabt haben wäre es super, wenn Ihr mir die diesbezüglichen Daten ( Gericht, Ort, Datum, Aktenzeichen, Stevens als Gutachter, Berater für die Gesellschaft, etc ) zukommen lassen würdet.
Jetzt schon vielen Dank für Eure Meldungen

Gruß aus Spanien

Frenchman
 
@ frenchman:

bin von S für Continentale begutachtet worden. Trotz immer noch andauernder PTBS wurde die bisher nicht anerkannt. Für Deinen RA interessant?

LG Spice
 
Hallo Frank,

mich würde interessieren, bei welchem Richter Deine Klage entschieden wurde.

Ich klage auch seit über einem Jahr gegen die WWK. Ist ein ähnlicher Fall wie Deiner. Meine Verhandlung wird wohl erst nächstes Jahr sein (meint der Anwalt). Außerdem meint er, dass "unser" Richter nicht so dolle ist. Daher bin ich gespannt, welchen Richter Du hattest.

Würde mich sehr freuen, wenn Du Dich meldest. Entweder übers Forum oder gern auch direkt per mail: emeraud@web.de

Liebe Grüße, Simone

p.s. kann leider nicht Dein Profil aufrufen, sonst hätt ich Dir eine PN geschickt. Hoffe, Du siehst meine Nachricht auch so.
 
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