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Psychologische Gutachten

Hallo Emeraude,
herzlich wilkommen im Forum. Bei welchem Gericht bist du denn mit deiner Klage.?

LG an alle
 
Hallo rthenrw,

bei dem gleichen wie pijaro - Landgericht I in München.

Hast Du auch in diesem Bereich ein "Baustelle"?

LG, Simone
 
Hi zusammen,

habe wg KT mit dem imb in Frankfurt zu kämpfen.
Ist schon sehr interessant, dass sich unsere Eindrücke alle sehr ähneln.
 
Hallo Frank,

mich würde interessieren, bei welchem Richter Deine Klage entschieden wurde.

Ich klage auch seit über einem Jahr gegen die WWK. Ist ein ähnlicher Fall wie Deiner. Meine Verhandlung wird wohl erst nächstes Jahr sein (meint der Anwalt). Außerdem meint er, dass "unser" Richter nicht so dolle ist. Daher bin ich gespannt, welchen Richter Du hattest.

Würde mich sehr freuen, wenn Du Dich meldest. Entweder übers Forum oder gern auch direkt per mail: emeraud@web.de

Liebe Grüße, Simone

p.s. kann leider nicht Dein Profil aufrufen, sonst hätt ich Dir eine PN geschickt. Hoffe, Du siehst meine Nachricht auch so.

Hallo,
spät gelesen . Richterin Kusmann .
LG
Frank
 
Hallo @,

ich drücke euch allen die Daumen, dass Ihr Erfolg habt!
 
Hallo alle,

es ist doch wirklich unfassbar, dass diese Leute immer noch ihr Unwesen treiben. Bin vor etwa einem Monat von Prof. Lehmann begutachtet worden. Ich konnte noch gerade so verhindern das diese in meiner Schutzzone zu Hause stattfindet. Genau das gleiche Vorgehen: Intelligenz- und Konzentrationstests in Düsseldorf, etliche Fragebögen nach Hause mitgegeben, zweiter Termin in Düsseldof nach Auswertung. Dazu hat er sich die komplette Therapiedokumentation von meiner Therapeutin geben lassen. Ich weiß gar nicht, ob das rechtlich zulässig ist, da die Gespräche im Vertrauen stattfanden und er mir vorher in der Belehrung gesagt hat, ich solle nur in Bezug auf meine BU antworten, da alle andere ihn als Gutachter nichts anginge.
Das Ende vom Lied ist, dass er mich der Lüge, Testverfälschung, Rentenneurose und etliche anderer Vorwürfe bezichtigte.
Ich hätte zusammen mit meiner Therapeutin die BU herbeigeführt und aufrechterhalten, zudem hätte ich durch die Rente einen Krankheitsgewinn und würde deswegen nichts oder bewusst das Falsche zu meiner Gesundung tun. Das ist schlichtweg falsch!
Zudem hat er mich während der Begutachtung ständig unterbrochen und angeschrien, wenn ich nicht in seinem Sinne geantwortet habe. In seinem Gutachten hat er mich und die Terapieunterlagen aus dem Zusammenhang gerissen und teilweise falsch zitiert.
Von der DRV wurde ich zu einer Arbeitserprobung geschickt, zwecks Umschulung, die ich aus gesundheitlichen Gründen abbrechen musste. Die DRV hat mich darauf sogar erwebsunfähig geschrieben.
Auch bei mir handelt es sich um eine evtl. berufsbedingte Angststörung mit wiederkehrenden Depressionen in Belastungssituationen. Das ganze seit 6 Jahren.
Habe in einer Woche Termin beim Anwalt, mal gucken was der dazu sagt. Immerhin scheinen diese Gutachter ja für diese Gutachten bekannt zu sein. Ich kann nicht verstehen, warum solchen Menschen nicht das Handwerk gelegt wird, besonders da Prof. Lehmann schon in extrem fortgeschrittenem Alter ist.

Einen schönen Abend noch allen.
 
Hallo Dito, willkommen im Forum.

Hattest du deiner Therapeutin eine Schweigepflichtentbindung ggü. dem Gutachter gegeben?
Ohne ein Einverständnis deinerseits hätte sie ihm nichts geben dürfen.

Wahrscheinlich nützt es dir nicht mehr viel, aber vielleicht liest diesen Thread jemand, dessen Begutachtung erst kurze Zeit zurückliegt und der ähnliche Erfahrungen gemacht hat wie du wie, nämlich dass der Gutachter unterbrochen, geschrieen oder sonstwie eingeschüchtert hat:
Solche Erlebnisse eines nicht korrekten Begutachtungsverlaufs zeitnah nach der Begutachtung schriftlich festhalten und dem Auftraggeber des Gutachtens (z.B. BG, BU-Versicherung, ...) nachweisbar zur Kenntnis geben - wenn vorhanden über den RA.

Ich bin Laie, habe aber mal gelesen, dass es nicht mehr so hilfreich ist, so eine "Beschwerde" einzureichen, wenn das Ergebns der Begutachtung bereits feststeht.

LG
 
Danke für die schnelle Antwort.

Ja, ich habe die Schweigepflichtentbindung unterschrieben, weil ich dachte, ich müsste das wegen der "Mitwirkungspflicht". Dachte eigentlich aber nicht, dass das die ganzen Unterlagen betrifft. Ich denke, wenn sie gewusst hätte, was daraus resultiert, hätte sie es auch nicht getan.

Tja hinterher ist man immer schlauer, auch in Bezug auf den Verlauf der Begutachtung. Hatte mir eh schon vorgenommen vom nächsten Termin eine Aufnahme zu machen, damit ich Beweise habe. Leider wird man von Gutachten zu Gutachten immer mißtrauischer.

LG
 
Hallo

Eine (Ton)Aufnahme, der nicht zugestimmt wurde, kann als Beweismittel so nicht genutzt werden. Du kannst sie aber nutzen, um ein Gedächtnisprotokoll zu erstellen (und ggf. einzureichen).
Man kann vor der Begutachtung natürlich fragen, ob einer Aufnahme zugestimmt wird.
Auf jeden Fall kann man eine Begleitperson (Beistand) mitnehmen; diese vorher ankündigen und nicht abwimmeln lassen. Die Begleitperson darf nichts sagen, sich aber Notizen machen.

LG
 
Hallo,

das mit dem Einverständnis für die Tonaufnahme ist klar. Wenn der Gutachter nichts zu verstecken hat wird er dem auch zustimmen, sonst kann ich ihn auch noch ablehnen.

Ich hatte an beiden Terminen eine Begleitung dabei, weil ich es alleine nichts bis zum Gutachter geschafft hätte, und sie wurden beide sehr bestimmt nach der Belehrung des Raumes verwiesen, weil ihre Anwesenheit die Begutachtung stören würden. Jetzt weiß ich auch warum. Das nächste Mal nehme ich den Anwalt mit!

LG
 
Hallo Dito,

du musst nur "den ********** in der Hose haben" und dem Weißkittel das GA verweigern mit den richtigen Paragraphen und Urteilen.

Solange Du es und alle weiteren nicht habt und umsetzt lauf ihr auf einen Verlust hinzu.

Alle Urteile und Paragraphen wurden hier bereit veröffentlicht. Warum habt ihr alle "schiss in der Hosen"???

Devot???

Was denkt ihr, was soll euch passieren? Ihr verbessert doch eure Lage nicht, eher im Gegenteil!

Viele Grüße
Kasandra
 
Hallo Dito1,

ja, jetzt hast du es noch s. g. "jungfräulich" erfahren dürfen, wie-wo- der Hase gerade in BUZ Angelegenheiten so läuft.
Die BUZ Zahlungen können den Versicherer viel Geld kosten, gerade in psychischen Angelegenheiten, weil diese sehr stark zugenommen haben.

Eine Begutachtung bei einem Vitamin B-Parteigutachter der Versicherung, mit einer adäquate Begleitperson
(aber nicht nicht der aggressive Ehemann und die Tratschende Nachbarin ect.) ist sein gutes Recht und keine
Mitwirkungspflichtverletzung.

In erster Linie sind die Prof. Dr. Klufenmichel Parteigutachter, der Versicherer dafür getrimmt, Ansprüche abzulehnen.
Dafür bekommen sie Vitamin B €€€€ bzw. weitere Aufträge.


komplette Therapiedokumentation von meiner Therapeutin geben lassen

Entschuldige dass.............war-ist schon ein wenig naiv:oops::rolleyes:

Das Ende vom Lied ist, dass er mich der Lüge, Testverfälschung, Rentenneurose und etliche anderer Vorwürfe bezichtigte.

Ja, jetzt weißt du wie es läuft im Karton und hast neue Krankheiten bekommen:
Simulations-Aggravationsverhalten-Verdeutlichungstendenz

Habe in einer Woche Termin beim Anwalt, mal gucken was der dazu sagt.

Jaua, das hätte schon vorher geschehen müssen, gerade in BUZ Angelegenheiten ist es wichtig, dass die Versicherung weiß....
es steht ein Anwalt dahinter ;)

Frage...... hast du auch ein gescheiten beh. Neuro/Psychiater?

Grüße
 
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