• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

PTBS bei der Feuerwehr

hinni24

Neues Mitglied
Registriert seit
4 Mai 2015
Beiträge
8
Hallo zusammen,

ich bin während meiner Tätigkeit im Rettungsdienst bei der BF Bremerhaven, mit einem Messer angegriffen wurden. Durch beherztes eingreifen meines Kollegen, konnte eine schwerere Verletzung oder auch mein Tod verhindert werden.
Ich habe einige fragen, in der Hoffnung das man sie mir hier beantworten kann:
1. Erfolgte nach dem anerkannten Dienstunfall, eine automatische Einstufung nach MDE ? Wenn ja, in welcher Höhe?
2. Hat jemand von euch Erfahrung mit der Einstufung einer GDB nach der Bad Pyrmonter Tabelle? Wenn ja, gab es Einschränkungen für den Einsatzdienst?
3. Es gibt ja nach Beamtenversorgungsgesetz verschiedene Gelder die beantragt werden können. Kann mir jemand genau sagen welche das sind?
Gehört habe ich von Dienstunfallgeld bei anerkanntem Dienstunfall.

Liebe Grüße
Hinni24
 
Hallo Hinni,
willkommen hier im Forum.

Wie lange liegt dein Dienstunfall zurück und wie war der Verlauf mit der DU-Anerkennung, welche Folgen stehen im Bescheid als Folgen des DU?

Du hast die Rubrik "Beamtenrechtliche ..." bereits gefunden und im letzten Thread etwas geschrieben. In dem Thread stehen für dich wichtige Infos.
In der Rubrik findest du auch die Infos zum Unfallausgleich, der bei MdE/GdS ab 25 gezahlt wird - nicht automatisch, sd auf Antrag, sofern 6 Monate nach Dienstunfall entsprechende MdE besteht. Soweit zur deiner 3. Frage.

Zur 1. Frage: Die Anerkennung eines Dienstunfalls dauert normalerweise keine 6 Monate. Ob eine MdE vorliegt, kann frühestens nach 6 Monaten geprüft werden. Damit ist unwahrscheinlich, dass mit der Dienstunfallanerkennung gleichzeitig eine MdE bescheinigt wird, zumal dazu der Amtsarzt (oder entsprechende Stelle) beauftragt wird.

In der Beamten-Rubrik findest du m.W. auch einen Beitrag zur Pyrmonter Tabelle. Oben gibt es eine Suchfunktion, wenn du "in Beiträgen" suchst, müsstest du fündig werden. In dem Thread, in dem du bereits geschrieben hast, antwortete ein User auch dazu.

Die hilfreiche Seite von bertling hast du selber in dem anderen Thread gelinkt, eine der wenigen hilfreichen Infoquellen für Beamte. Im Forum beamtentalk könntest du auch versuchen, ob du Antworten findest.

Ich hoffe, wegen der Unfallfolgen bist du in bester Behandlung!

Alles Gute, liebe Grüße
HWS-Schaden
 
Hallo Hinni,

ich habe dir mal Links rausgesucht. Vielleicht hilft dir das weiter:
http://www.beamten-magazin.de/beamtenversorgungsgesetz_paragraf_35
http://www.beamten-magazin.de/unfallfuersorge_beamten_magazin
http://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/dienstunfall.htm

1. Erfolgte nach dem anerkannten Dienstunfall, eine automatische Einstufung nach MDE ? Wenn ja, in welcher Höhe?
Wurde denn mal ein amtsärztliches Gutachten erstellt? Nur hier kann festgestellt werden, ob eine Erwerbsminderung besteht und in welcher Höhe.

3. Es gibt ja nach Beamtenversorgungsgesetz verschiedene Gelder die beantragt werden können. Kann mir jemand genau sagen welche das sind?
Gehört habe ich von Dienstunfallgeld bei anerkanntem Dienstunfall.
Lies dich doch einfach mal durch die entsprechenden Gesetze durch. Siehe oben die Links.

Wann ist der Dienstunfall überhaupt passiert? Und was wurde bisher gegen die PTBS unternommen?

Gruß
Sheep
 
Hallo Hinni,

als 1. würde ich den Wohnort + PLZ entfernen ;)

mfg Sturm
 
Die Begründung, warum noch keine Anerkennung von meinem Amtsarzt bezüglich meines Dienstunfall erfolgte ist: das er meinen Stationären Aufenthalt abwarten möchte.

Der Dienstunfall selbst war 2010, eine Dienstunfallanzeige wurde geschrieben, und die Traumatisierung erfolgte dann im letzten Jahr.
Danke für die links, ich werde mich da mal durch forsten.
 
Hallo hinni24,

"Sturm" hat dir Empfohlen deine PLZ und den Namen aus deinem Kontakt zu entfernen! Nicht alle Forumsmitglieder sind Betroffene, sondern kommen aus der anderen Ecke / Seite!
Big Brother is watching you!
Immer aufpassen!
 
Hallo Hinni,

wenn der DU 2010 war und 2010 auch die Dienstunfallanzeige erfolgte, dann müsstest du doch längst eine Dienstunfallanerkennung erhalten haben.
Wenn ja, was stand da als Folge (nach Erstbehandlung) drin?

Dass die Spätfolgen und MdE noch nicht abschließend anerkannt sind, ist bei mir (DU 2011, auch wegen Abwartens der Behandlung) auch so.

Ich habe dich jetzt so verstanden, dass die PTBS erst verspätet auftrat od erkannt wurde.

In deinem Profil sehe ich, dass du bereits in 1. Instanz vor Gericht bist.
Ich gehe darum davon aus, dass es einen Bescheid gab, gegen den du im Vorverfahren Widerspruch eingelegt hat, der abgelehnt wurde.

Hast du / dein RA Einsicht in die Akte genommen?
Liegen dir alle Behandlung/Artberichte und Befunde vor?

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo HWS- Schaden,
mein DU von 2010 wurde vorläufig nicht anerkannt, weil ich keinen Körperlichen schaden davon getragen hatte. Nach Rücksprache mit dem Entscheider, wurde mit gesagt, das meine DU- Anzeige zur Seite gelegt wird, falls eine Traumatisierung erfolgen sollte. Die Traumatisierung erfolgte dann 2014, und ist ausschließlich auf das Ereignis von 2010 zurückzuführen. Dies ist mir während meines stationären Aufenthalt bescheinigt wurden.
Jetzt warte ich halt nur noch auf eine endgültige Entscheidung seitens des Amtsarzt.
Naja, ich denke das ne PTBS die ganze Zeit da war, aber ich es nicht wahr haben wollte. Bis zu dem Tag, als ich dann getriggert wurden bin und alles wieder hoch kam!

Das mit dem Gericht habe ich wohl falsch verstanden. Mein Angreifer, ist 2011 verurteilt wurden!
Ich selber musste noch keinen RA einschalten, denke aber das dieses wohl notwendig sein wird bei komplizierten Rechtslage.

Liebe Grüße
hinni24
 
Hallo Sheep,
danke für die Info.
nach Therapeutischer Erstbehandlung, bin ich nun seit knapp 6 wochen in stationärer Behandlung.
 
Hallo Hinni,
nun ist es klarer, danke.

Wenn du noch keinen RA gefunden und Zeit dafür hast, würde ich sie nutzen, um dich umzuschauen. Wenn du eine RSV (Rechtschutzversicherung) hast, vergib nicht vorschnell das Mandat. Man kann einen Beratungstermin vereinbaren (kostet 50 - ?€) und so erst einmal einen Eindruck gewinnen. Achte darauf, dass sich der RA mit PTBS auskennt, wäre gut, wenn er auch etwas vom Beamtenrecht versteht.

Das Ganze kann sich noch hinziehen. Dann wäre eine Art Tagebuch nicht schlecht, denn im Lauf der Zeit vergisst man Details, die Erinnerungen verschwimmen etc.
Du bist in Behandlung, das ist (hoffentlich) gut. Die kontinuierliche ärztliche (nicht nur psychotherapeutische) Dokumentation ist ratsam.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo HWS- Schaden,

eine Dokumentation seitens meines HA erfolgt ja jedesmal wenn ich bei ihm bin um meine Krankmeldung zu verlängern.
Und sie Option sich einen RA zu nehmen, die habe ich im Hinterkopf. Ich wollte jetzt nur nochmal abwarten was bei dem nächsten Gespräch mit dem Amtsarzt rauskommt.
Danke für den Tipp, das der RA sich auch mit PTBS auskennt. Denke so einen zu finden wird schon schwer genug!

Liebe Grüße
hinni
 
Top