Hallo kleine Schnecke,
ja, man lernt nie aus. Ich auch nicht. Daher noch ein erkenntnisreicher Zusatz, der sich mir erst kürzlich erschloss:
Genau genommen:
Es existiert im Sozialrecht keine allgemein anerkannte Definition von Krankheit.
"Sozialrechtliche Auffassung von Krankheit:
Die juristische Auffassung von Krankheit (Sozialgesetzbuch) betont die Abweichung von Normen („regelwidriger Zustand des Körpers, des Geistes oder der Seele“) sowie die Notwendigkeit einer Heilbehandlung."
So der Hrg. Elmar Brähler von "Lexikon der modernen Krankheiten"
https://www.mwv-berlin.de/autoren/unsere-autoren/details/!/autor/elmar-braehler/id/267
in seinem Vortrag:
http://uexkuell-akademie.de/wp-content/uploads/2015/06/Moderne-Krankheiten.pdf
In Wikipedia las ich:
"Nach einer neueren Formulierung wird im deutschen Kranken- und Unfallversicherungswesen unter Krankheit „ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der ärztlicher Behandlung bedarf und/oder Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat“ verstanden (BSGE 35, 10, 12 f.). Dadurch ist der medizinische Krankheitsbegriff nicht deckungsgleich mit dem sozialrechtlichen. ..."
https://de.wikipedia.org/wiki/Krankheit
Mittlerweile verstehe ich, warum meine BG meinte, die Angabe eines Diagnoseschlüssels (ICD oder DSM) sei im Gutachten nicht unbedingt erforderlich. (Erfuhr ich nach der Gutachtenerstellung.) Der Diagnoseschlüsse muss also nicht, kann aber angegeben werden.
Allerdings steht das im Widerspruch zu: "In Deutschland ist die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und ärztlich geleiteten Einrichtungen laut § 295 Abs. 1 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Abrechnung ärztlicher Leistungen) verpflichtet, Diagnosen nach ICD 10 German Modification (GM) zu verschlüsseln."
Bei einem Gutachten sieht das wohl anders aus. Denn dieses ist doch keine vertragsärztliche Leistung?
Den Kern und die Folge dieser o.g. Tatsache zu diskutieren - Das wäre ein weiteres bzw. gesondertes Thema.
PS: Allerdings: Berufskrankheiten sind fest und gesetzlich definierte. (BK-Liste)
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Hier mal was Heiteres: Die generalisierte Heiterkeitsstörung
http://link.springer.com/article/10.1007/PL00009152?no-access=true
Sollte echt im ICD 10 aufgenommen werden. Hatte aber keine Chance.
Gruss von ************