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PUV lt. Gutachter kein Schaden, was kann ich tun?

Guten Morgen Sandra,

ich kann dir leider nur sagen das der standardisierte ablauf bei einer Puv so ist das die erste Begutachtung 1 Jahr nach dem Unfall und die Abschluß Begutachtung kann 3 Jahre nach dem Unfall erfolgen.

Da bei dir aber nicht klar ist ob eine Schädigung durch den Unfall besteht ist es dünnes Eis (wenn ich es richtig verstanden habe sagt das dein Hausarzt so) und daher ist eine Zweitmeinung ganz ganz wichtig. Am besten bei einem renomierten Facharzt, dafür musst du wohl etwas kämpfen und Arrangieren.

MfG

Gsxr
 
Hallo Sandra ,danke für dein Update , durch die Spiegelung wird sich sicher feststellen lassen ob die Probleme durch den Unfall kommen .Ansonsten wie Gsxr auch schreibt lass ein neues gutachten innerhalb der 3Jahres Frisst machen .Wann wird die Spiegelung gemacht ? Die 3-Jahres Frist läuft ja bald ab wenn ich das richtig im Kopf haben von daher ist Eile geboten .
LG Anna
 
Hallo, hier ein weiteres Update, denn das Drama geht weiter.
Nach Erhalt der Zahlung durch die Versicherung wurde die Akte, lt. Onlineportal, geschlossen.

Am 18.04.18 habe ich dann die ambulante Spiegelung des Sprunggelenks machen lassen und es wird immer schlimmer, denn ich darf mich nun auch noch mit einer Peroneuslähmung rumschlagen.

Bei der Spiegelung wurde eine Auffransung geglättet und ein Ganglion entfernt, sonst fand sich dort nichts. Nach der OP beim Arztgespräch habe ich direkt gesagt, daß mit meinem Fuß etwas nicht stimmt, er taub ist.
Der operierende Arzt kann es sich angeblich nicht erklären wie das passiert sein soll (sagte er wörtlich), solle es aber mal neurologisch abklären lassen. Das geht in diesem Krankenhaus nicht, da keine Neuro vorhanden ist.

Bin dann zu einem anderen Krankenhaus und habe dort eine Nervenmessung machen lassen.
Laut vorläufigem Bericht handelt es ich um eine : N. tibialis-Parese rechts bei Z.n. Arthroskopie des Sprunggelenks,
Beuteilung: ...Diese Symptomatik passt am ehesten zu einer perioperativen Druckläsion des N. fermoralis in der Kniekehle.

Am kommenden Dienstag habe ich nun bei menem Neurologen einen Termin und wollte mir dafür vom Krankenhaus den Abschlussbericht geben lassen. Es kam ein weiterer vorläufiger Bericht mit Diagnose: Am ehesten druckbedingte Läsion des N. peronaeus und N. tibialis rechts
Beurteilung:....Höhergeradige Parese von Fußhebern-, senkern und Peronealmuskeln.

Nun zu meinen Fragen (und ich hoffe ihr könnt wieder helfen)
Kann ich das alles auch noch der Unfallversicherung einreichen und trotzdem eine Begutachtung einfordern?
Oder ist die Akte durch die Zahlung endgültig geschlossen?
Wie verhält es sich nun mit der Lähmung? Die ist ja nicht Folge des Unfalls. Eher ein Behandlungsfehler, oder?

Hilfe, so lang sollte der Text nicht werden aber mein Kopf ist voller Fragen.
Ich freue mich auf eure Hilfe.

LG Sandra
 
hallo Sandra,

Kann ich das alles auch noch der Unfallversicherung einreichen und trotzdem eine Begutachtung einfordern?
Oder ist die Akte durch die Zahlung endgültig geschlossen?

welche vereinbarung wurde denn mit der zahlung getroffen? beruht die zahlung auf einem vergleich oder lediglich auf die vertragliche basis undd feststellung der schädigung?


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

zuerst hat die Versicherung eine Zahlung abgelehnt, Nachdem ich auf eine Begutachtung bestanden habe wurden die Unterlagen angeblich an einen beratenden Facharzt weiter geleitet. Am 11.01.18 wurden die Unterlagen weitergeleitet, am 16.02. hatte ich das Geld schon auf dem Konto.

Der Facharzt hat folgende Beeinträchtigung festgestellt:
dauerhafte Funktionseinschränkung des Fußes 1/15. Festgestellter Gesamtinvaliditätsgrad: 2,67 %

Letzter Absatz:
Sie können den Grad der Invalidität in der nächsten Zeit noch jährlich überprüfen lassen. Dies gilt nach dem Unfall 3 Jahre lang. Sollte sich der Invaliditätsgrad verringern, können wir die zu viel gezahlte Invaliditätsleistung zurückfordern.

Schadentag war der 13.07.2015
Verstehe ich es richtig, dass ich jetzt eine weitere Begutachtung fordern kann?
Wie verhält es sich mit der jetzigen Lähmung nach der Spiegelung? Die ist ja keine Folge des Unfalls,oder?
Würde man dann nach dem Beinwert gehen?

Fraagen über Fragen. Vielen Dank schonmal für weitere Hilfe.

LG Sandra
 
Hallo Sandra,

ich bin kein Experte, insb. nicht für PUV, aber vielleicht liest dies noch einer und antwortet fundierter.

Zur 3-Jahresfrist:
Du kannst bis 3 J. nach Unfall eine Nachbegutachtung verlangen.
Je nach Situation und Vers.bedingungen kannst du evtl. selber einen Gutachter für die Begutachtung vorschlagen, da bin ich nicht sicher.
Da dein Unfall im Juli war, drängt die Zeit, um einen geeigneten GA zu finden.

Die Spiegelung wurde doch wegen der (nicht bestrittenenen) Unfallverletzungen gemacht, wenn ich das richtig verstehe.
Wenn dabei ein weiterer Schaden entstand, müsste man diesen m.W.n. als "mittelbare" Unfallfolge oder mittelbaren Unfallschaden geltend machen können, sofern es Einigkeit darüber gibt, dass a) die Spiegelung wegen des Unfallschaden notwendig war und b) durch die Spiegelung ein bestimmter Schaden entstand.
Ich weiß nicht, ob du diesen Schaden der Versicherung auch wieder melden musst und hoffe, es meldet sich jemand, der dir für dein weiteres Vorgehen Tipps geben kann.

LG
 
Hallo HWS-Schaden,

danke für deine Einschätzung. Wäre für mich logisch, so wie du es geschrieben hast. Aber logisch heißt ja leider nicht immer richtig ;-)

Ich hoffe, dass sich noch mehr Wissende dazu äußern können.

LG Sandra
 
Hallo SandraN,
Wenn der Schaden durch die Behandlung des Unfallschadens entstanden ist, dann ist es ein sogenannter Folgeschaden. Dieser ist in der Regel auch zu entschädigen. Schau aber auch in Deine Versicherungsbedingungen. Ich würde auch schauen, ob Du auch selbst eine Begutachtung beauftragen kannst. Dies steht auch in Deinen Versicherungsbedingungen. Es sollte alles vor Ablauf der 3-Jahresfrist passieren. Es ist also Eile geboten.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

bin gerade, wegen weiterer schlechter Nachrichten, völlig durch den Wind und hoffe du kannst weiter helfen. Alle anderen dürfen natürlich auch helfen.

Habe heute mit meinem Versicherungsbüro gesprochen und die Sachlage geschildert. Die nette Dame sagt direkt ich solle vorbei kommen damit wir das der Unfallversicherung mitteilen (sie fertigen das Schreiben an).
Welche Unterlagen sind erstmal wichtig als Nachweis?
Am 18.04.18 war die Spiegelung des Sprunggelenks.
Ich habe:
- den OP-Bericht und Entlassungsbericht, der Abschlußbericht zur OP kommt erst noch (das Abschlußgespräch war gestern).
Der Arzt kann sich noch immer nicht vorstellen wie es passiert sein soll. Die Lähmung könnte durch den Druck der Blutsperre entstanden sein. Kommt sehr selten vor und ist nach seiner Meinung nach -PECH-. Hab ja den Aufklärungsbogen unterschrieben.
- Bericht der neurologischen Klinik vom 25.04.18
Gestern war ich bei meiner Neurologin die weitere Messungen durchgeführt hat. Lt. ihrer Messung hat sich der Zustand jetzt schon weiter verschlechtert. MRT muss jetzt noch zeitnah vom Oberschenkel gemacht werden. In drei Wochen werden erneut Messungen gemacht um den weiteren Verlauf beurteilen zu können.

Würde es erstmal reichen, wenn meine Neurologin eine erste Einschätzung schreibt? Es werden bestimmt noch weiter Untersuchungen anstehen und das dauert alles seine Zeit. Keine Ahnung ob sie eine Begutachtung macht, kostet dann bestimmt viel.

D.A.S. AUB 2008. Was in den Versicherungsbedingungen steht verstehe ich ich nie so richtig. Habe da nichts gefunden zu Folgeschäden oder Begutachtungen. Und ist bei der 3-Jahresfrist gemeint, dass eine Begutachtung von mir veranlasst (oder durch die Versicherung) bis zum 13.07.18 vorliegen muss? Dann kann die Versicherung sich ja Zeit lassen und die Frist ist dann abgelaufen??

Mein Kopf qualmt. Wer kann Licht ins Dunkel bringen.

LG Sandra
 
Guten Morgen Sandra,

ich nehme mal etwas Wind aus den Segeln. Die PUV beauftragt einen Gutachter zu der Abschluss Begutachtung, diese selbst erfolgt im Normalfall mehrere Monate nach dem eigentlichen 3 Jahrestag.

Du hast die PUV mit der Verschlechterung konfrontiert, bist damit deiner Nachweispflicht nachgekommen.

Nun nichts voreiliges und den Abschlussbericht abwarten. Du selbst kannst Vermögen für Gutachten ausgeben, diese müssen von der PUV aber nicht anerkannt werden!

Die Versicherung wird die Frist nicht ablaufen lassen, diese werden am vorletzten Tag einen Gutachter beauftragen und das dauert dann!

Falls die Versicherung den Termin verstreichen lässt hast du die Möglichkeit gegen deren Entscheidung vor zu gehen Rechtsanwalt > Klage > dann kannst du dich von deiner Ärztin Begutachten lassen (was dann vor Gericht anerkannt werden sollte).

Noch sollte das Kind noch nicht in den Brunnen gefallen sein!

MfG


GSXR
 
Hallo,

eine kurze Zwischeninfo: Schaden wurde nun als Folgeschaden an die Versicherung weiter geleitet. Habe auf Anraten der Dame aus dem Versicherungsbüro den ganzen Ablauf geschildert. Nun mal abwarten...

Werde weiter berichten...
 
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