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PVU Wie oft ist Gutachterbesuch im Rahmen 1 GA zumutbar?

maexchen354

Mitglied
Registriert seit
24 Feb. 2016
Beiträge
78
Hallo ihr lieben,

meine Frage steht eigentlich schon oben als überschrift.
Kurze Erklärung:

Mein Mann hatte vor ca 1,5 Jahren einen schweren, unverschuldeten Wegeunfall ( Autounfall)

Er leidet seitdem an einem Kurzdarmsyndrom und schweren Verwachsungen des Darms am Peritoneum, z.T. mit Darmlähmungen ( ausgelöst durch Darmteilresektion)
und hat mit der Lunge Probleme.


die ganzen anderen Kleinigkeiten lasse ich hier mal weg, da nur in den 2 Fachrichtungen ein Gutachten von der PUVin Auftrag gegeben wurde.

Obwohl mein Mann unter Dauerdurchfällen leidet und Probleme mit großen Entfernungen hat, wurden wir nach Hannover in die MHH geschickt ( ca 200km eine Strecke Entfernung). 2x war er im März da. 1x zum pneumologischen GA und 1x zum gastroenterologischen GA.
Dann wollte der GA das er noch 2x nach Hannover kommt, da er Atemtest wegen Laktose und Fruktose bräuchte um auszuschliessen das er da Probleme hat.
Das haben wir in Frage gestellt. Er hat ja erst nach dem Unfall diese Probleme bekommen. Wie soll es da an Laktose oder Fruktose liegen?
Na gut, Versicherung wollte mit dem Proffessor reden. Gestern bekam ich die Nachricht, das die Atemtests nicht benötigt werden und das GA binnen 2 Wochen vorliegt.

HEUTE die Nachricht das der Gutachter sich gemeldet hat, er bräuchte noch viele weitere Untersuchungen wie: Spezielle Stuhluntersuchung und Funktionstests zur Feststellung eines Darmresorptionsproblems
- Sammelstuhl: Stuhlgewicht und Stuhlfettbestimmung
- Stuhlprotokoll (vom Pat. verfasst über 1 Woche; Angaben: Stuhlfrequenz und Konsistenz pro Stuhlgang
- D-Xylose-Test: zur Detektion eines Malabsorptionssyndrom oder Störungen der funktionellen Integrität des Dünndarms
- Bioimpedanz-Messung zur Bestimmung des Körperfett und –wasser-Anteil.
- H2-Atemtest (wenn möglich) zum Ausschluss einer bakteriellen Fehlbesiedlung

Dafür soll er stationär nach Hannover kommen. Er soll sich wieder, wie bei den letzten Malen, Urlaub bzw unbezahlten Urlaub dafür nehmen. Mein Mann hat aber noch keinen festen Arbeitsvertrag. Da kann er sich sowas nicht als erlauben.

Ich finde es sehr unproffessionell von dem Gutachter. Er hat ja einen Gutachtenauftrag bekommen und weiss worum es geht. Warum sagt er nicht gleich das solch ein Gutachten stationär gemacht werden muß?
Abgesehen davon wurden ja Kotproben genommen und 15 Röhren Blut. Was denn noch?

Die Arbeitsstätte meines Mannes ist akut in Gefahr wenn es so weiter geht.

Die Versicherung verweisst natürlich auf die Pflicht der Mitwirkung........

aber mal ehrlich, wie weit geht denn die Mitwirkung

Liebe Grüße
s stinkesaure maexchen
 
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