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Qualifizierter Dienstunfall und mehr

Vielen Dank Beilitz,
für die ausführliche nette Erklärung, nun habe ich es verstanden:).

Lieben Gruß
Kaesi
 
Hallo Beilitz,

es handelt sich um einen schriftlich bestätigten Dienstunfall. Auf meine Nachfrage in der für mich zuständigen Direktion wurde mir gesagt das die Prüfung ob es sich um einen qualifizierten Dienstunfall handelt erst nach der PDU erfolgt Ich dachte es wird auch ein Unfallausgleich und DUZ sowie Schichtzulage gezahlt bei einem normalem Dienstunfall. Unfallausgleich natürlich erst nach 6 Monaten Krankheit, dachte ich? ich bin noch immer im Krankenstand. Die MdE wird meines Wissens auch erst nach Beendigung der Krankheit festgestellt, oder? Bei dem Unfallausgleich von 130,-- € war ich mir nicht sicher aber lt deiner Tabelle ist es etwas weniger.
 
Hallo Desaster,

wieso soll eine MdE erst nach dem Ende einer Erkrankung festgestellt werden?

Deren Sinn erschließt sich mir nicht.

Nach 6 monatiger Erkrankung können die Ärzte Dir sagen, ob ein chronifizierter Zustand eingetreten ist.
Bereits früher können Ärzte den Heilungsverlauf bestimmen bei strukturellen Verletzungen.
Sind Organe in Folge eines DU verletzt worden, so dass z.B. eine Niere, die Milz entfernt werden mussten, so sind die Ärzte auch hier in der Lage hilfreiche Aussagen über die MdE zu machen.

Warum soll die Prüfung eines Dienstunfalles erst zum Zeitpunkt der Prüfung einer PDU erfolgen? Letztlich wird mit der Bestimmung der MdE festgestellt, ob die Voraussetzungen für einen Unfallausgleich vorliegen.
Diesen Unfallausgleich kann ich bereits nach 6 Monaten beantragen (unter Voraussetzung eines DU an § 37) wenn ich z.B. in Folge dieses Unfalles ununterbrochen deswegen krank geschrieben war.
Gleichen Anspruch habe ich, wenn ich in Folge des DU nur noch modifiziert eingesetzt werden kann auf Grund körperlicher/psychischer Beeinträchtigungen.

Beim Unfallausglich, welcher von Dir beantragt werden muss, ist die Höhe der Zahlung abhängig von der Höhe der MdE.

Wenn Du also solche Ansprüche geltend machen möchtest, dann solltest Du letztlich noch einmal mit Deinen behandelnden Ärzten sprechen und, wenn die Voraussetzungen für Deine Ansprüche gerechtfertigt sind aktiv werden.

Ich kenne Deine Verletzungen nicht und sie sind für das Thema auf sekundär. Du solltest auch die Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenantrag mit Deinen Ärzten besprechen.

Letztlich wäre es in Deinem Fall besser, wenn Du Dich von einem RA helfen lässt. Ich kann Die aus Erfahrung sagen, dass so etwas schnell nach hinten los gehen kann und man dann keine Chance der Berichtigung hat.

In diesem Sinne einen
schönen Sonntag
Beilitz
 
So wurde mir das von der zuständigen Sachbearbeiterin in der Direktion erklärt! Wobei ich immer davon ausgehe, das das was von der Direktion kommt nicht unbedingt korrekt ist! Das mit dem Unfallausgleich war ja meine Frage. Also ist es so das man dies nach ununterbrochener mind. 6 Monatiger Krankheit beantragen kann Und es spielt dabei auch keine Rolle ob es sich um einen qualifizierten DU handelt oder nicht. Wie steht es denn da mit Weiterzahlung DUZ und Schichtzulage? Wo muß ich den Unfallausgleich beantragen?
 
Hallo Desaster,

zu Deinem letzten Beitrag:
  1. Ich bin kein Anwalt - sämtliche von mir geschriebenen Beiträge stellen meine persönliche Meinung dar.
  2. Es handelt sich lediglich um eigene Erfahrungen, die nicht grundsätzlich bei einer anderen Person zutreffend sein können.
  3. Wäre es in Deinem Fall ratsam, wenn Du Dich mal ausführlich mir dem Beamtenrecht und dort mit dem BeamtVG auseinander setzt. Hier findest Du bereits eine Vielzahl Antworten auf Deine Fragen.
  4. Setze Dich mit Deinem Personalrat in Verbindung, die können Dir in vielen Fragen weiter helfen.
Schade, dass Du meine Ausführungen bisher nicht ausführlich gelesen hast bzw. nicht verstanden hast.

Deine Ansprüche...DUZ....Schichtzulage...Unfallausgleich...werden nur gezahlt bei Vorliegen eines Dienstunfalles nach § 37 BeamtVG. Was heißt...nur wenn ein qualifizierter DU vorliegt.

Ich weiß nicht, wie es bei Bundesbeamten geregelt ist. Es wird sicherlich eine sachbearbeitende Dienststelle/Abteilung geben, die sich mit Dienstunfälle befasst. Dorthin würde ich mich mit allen Fragen um die Versorgungsansprüche wenden. Wenn man dort nicht zuständig ist, können man Dir in jedem Fall mitteilen, wohin Du Dich wenden musst.

Zuvor kann ich Dir nur dringend anraten:
  • rede mit Deinem Anwalt darüber
  • beziehe Deine behandelnden Ärzte mit ein
und mach die im BeamtVG fit....

Nicht jede Erklärung, die vom Dienstherren bzw. deren Mitarbeiter kommt ist eine Mitteilung, die Dir unbedingt gutes will/tut...

Letztlich befindest Du Dich in einem Klageverfahren, wo nach Deiner Darstellung geklärte werden soll, ob Du DUZ und Schichtzulage erhältst. Weitere Auskünfte und Verfahrensabläufe, wie die Antragsstellung von Unfallausgleich kann Dir abschließend nur Dein Anwalt beantworten. Es gibt neben dem Bund 16 Bundesländer und somit 17 unterschiedliche Verfahrensabläufe...

Schönen Sonntag Abend noch
Beilitz
 
Vielen Dank Beilitz für deine ausführlichen Erklärungen. Ich werde deinen Ratschlag annehmen.
 
Hallo Desaster,

es freut mich, dass Du Dich mit dem BeamtVG auseinander setzt
und
ja - ich gebe Dir recht, dass Unfallausgleich nicht abhängig ist vom qualifizierten DU.

Da lag bei mir mit der Aufzählung ein Fehler vor.

Bitte achte darauf, dass Du Dir von Deinen Ärzten ein Schriftstück beschaffst, worin enthalten ist, wie hoch Sie die MdE (lt. §31 Bundesversorgungsgesetz mindestens 30%)aus ihrer fachlichen Sicht einschätzen und es an Hand Deiner Verletzungen/Erkrankungen begründen.

Dieses würde ich dann bei der dafür zuständigen Stelle einreichen.

Es könnte als Szenario passieren, dass Du zu einem Amtsarzt geschickt wirst, der die Höhe der MdE feststellen soll. Dem solltest Du auch nachkommen.

Alles weitere wird die Zeit zeigen....

Gruß Beilitz
 
Hallo,

ich habe in den Gutachten die für die Unfallkasse erstellt wurden 30% stehen, leider erhalte ich keinen Unfallausgleich, denn die Unfallkasse erkennt ihre eigenen Gutachten nicht an. Vom Amtsarzt bin ich erstmal kaput geschrieben worden.
Leider hat der Amtsarzt nichts von % geschrieben.
Nachdem von dem OVG/BVG gegen die Unfallkasse ein Urteil gesprochen wurde, die 30% sind auf 20% gekürzt worden, dass diese die Behandlung bezahlen muss, lässt diese wieder neue Gutachten erstellen.

Gruß
netzguru
 
Hallo Netzguru,

bei Dir scheint wohl das eingetreten zu sein, wie es innerhalb von Behörden Tag ein Tag aus mit stetig sich verbessernder Raffinesse und Perfidität alles unternommen wird, um der eigenen Fürsorgeverantwortung ggü. seinen Bediensteten zu umgehen.

Aus eigenem Erleben und dem Wissen von etlichen Betroffenen, geht es nicht darum der Alimentationsverantwortung nach zu kommen. Das wäre zu einfach. Es geht darum, um jeden Preis Geld zu sparen, damit man es an anderer Stelle für wahnwitzige Projekte, die entweder keiner braucht oder für ständig wachsende Ausgaben vorhanden sein sollten.

Gesetze/Verordnungen werden umgangen. Mit jedem neuen Fall finden Lernprozesse statt, wie man es noch besser machen kann und der eigentlich Betroffene, der nun wirklich Hilfe und Unterstützung benötigt, bleibt auf der Strecke.
Dabei ist es innerhalb der Behörde einfacher auf Zurückliegendes zu greifen. In ihrem Sumpf von perfiden Strategien müssen sie nicht langwierig und zeitraubend recherchieren. Dort wird nur auf vorhandene Urteile gegriffen - und so den einen oder anderen begangenen Fehler/Ablauf für das Zukünftige zu vermieden.

Wir - die Betroffenen haben keine Basis, keine Erfahrungen, worauf wir zurück greifen können. Auch die hinzu gezogenen Anwälte haben nicht immer das erforderliche Hintergrundwissen.

Seit dem ich erleben musste, wie innerhalb einer Behörde, die dazu geschaffen wurde, das Recht von uns allen zu schützen - das Recht mit Füßen tritt - ist mir der Glaube an Gerechtigkeit verloren gegangen. Und wie insgesamt mit dem Recht umgegangen wird, finden sich in unzähligen Beiträgen hier im Forum.

Während meiner Ausbildung (liegt schon einige Jahrzehnte zurück - schmunzel) hat mal ein Richter gesagt...Jeder hat so viel Recht, wie er Gewalt hat... hatte ich damals noch nicht wirklich verstanden. Heute ist mir deren Bedeutung mehr als deutliche geworden. Zumal ich mich Mitten in dieser Rechtsgewalt befinde.

Für mich ist dieses Forum über die Jahre eine wertvolle Stütze geworden. Ich weiß, dass ich mit meinem Dilemma nicht alleine bin.

Hab einen schönen Tag
Beilitz
 
Hallo

§ 34 Pflegekosten und Hilflosigkeitszuschlag

(1) Ist der Verletzte infolge des Dienstunfalles so hilflos, dass er nicht ohne fremde Wartung und Pflegeauskommen kann, ...

gefunde im Internet

Gedanken sind frei.

Gruß
netzguru
 
Hallo zusammrn,

wer kommt für den Unfallausgleich auf der Dienstherr oder die Unfallkasse.
Im Gesetz finde nichts.

MfG
netzguru
 
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