Moin moin mal wieder,
Endlich ist es soweit. Ich hatte im Dezember 2014 mein Gerichtsverfahren vor dem OVG bezüglich weiterzahlung DUZ/ Schichtzulage.
Hier habe ich RECHT bekommen. zu fast 100% soll heißen:
Ich bekomme schicht und DuZ zulagen bis einschließlich 03.2012. Die Begründung war sinngemäß. Im März wurde ich Amtsärztlich untersuch hier wurde die Dienstunfähigkeit festgestellt.
Duz und Schichtzulage wird leider nur "..... bis zur Vorrübergehenden Dienstunfähigkeit bezahlt..."
mit dem Juli Gehalt 2015 habe ich dann endlich die Nachzahlung bekommen (Dienstunfall 03.2009)
Das AZ des Urteils:
VG: 1Bf 221/12
OVG: 8K 955/11
Ganz liebe Grüße an alle
Bockel
Endlich ist es soweit. Ich hatte im Dezember 2014 mein Gerichtsverfahren vor dem OVG bezüglich weiterzahlung DUZ/ Schichtzulage.
Hier habe ich RECHT bekommen. zu fast 100% soll heißen:
Ich bekomme schicht und DuZ zulagen bis einschließlich 03.2012. Die Begründung war sinngemäß. Im März wurde ich Amtsärztlich untersuch hier wurde die Dienstunfähigkeit festgestellt.
Duz und Schichtzulage wird leider nur "..... bis zur Vorrübergehenden Dienstunfähigkeit bezahlt..."
mit dem Juli Gehalt 2015 habe ich dann endlich die Nachzahlung bekommen (Dienstunfall 03.2009)
Das AZ des Urteils:
VG: 1Bf 221/12
OVG: 8K 955/11
Ganz liebe Grüße an alle
Bockel