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Qualifizierter Dienstunfall und mehr

Wie versprochen halte ich euch auf dem Laufenden.
Gegen die Entscheidung der Einstufung zum GdB läuft derzeit das Klageverfahren beim Sozialgericht. Das Versorgungsamt war nicht bereit, den festgestellten GdB zu meinen Gunsten zu ändern.
Gegen den Dienstherrn wird in Kürze ein Klageverfahren wegen Untätigkeit eingeleitet werden.
Der Antrag zur Anerkennung eines qD blieb trotz mehrmaligen Anschreiben des RA bisher unbeantwortet.

Bis bald,

Lurchi1
 
Hallo,

@Lurchi
Hast du den Hinweis von #Bockel beachtet, die Schichtzulage zuerst einzuklagen?
(Musst du ja nur dir beantworten, nicht hier, wenn zu öffentlich.)
Soweit ich es verstanden habe, wird mit der Gewährung der Schichtzulage die Frage geklärt, ob ein DU als qualifiziert gilt.
Zudem ist das Verfahren bzgl. Schichtzulage günstiger, da der Streitwert niedriger ist.

Auch wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, scheint der Weg taktisch klug zu sein.
Wenn dein RA das noch nicht so umgesetzt hat, würde ich dies vor einem Klageverfahren an deiner Stelle nochmal mit Bockel diskutieren und mit dem RA neu durchdenken.

@Bockel
Dein Gutachten / Bescheid zum GdS (MdE) scheint ja in deinem Sinne verlaufen zu sein, das wäre toll. Ich warte auch gespannt ...

LG
 
Moin zusammen,

@Lurchi:
Bei mir haben die Dinge auch ewig gedauert. Ich habe dann aber zwischenzeitlich mal selbst bei dem SB angerufen und nett gefragt ob ich helfen kann um die Angelegenheit zu beschleunigen.
Was bei mir sehr geholfen hat: Ich habe eine Bundestagsabgeordnette meines Wahlkreises über meinen Sachverhalt in Kentnis gesetzt. Dort herschte großes Interesse. Dann ist der Weg nehmlich nicht Opfer, Rechtsanwalt Sachgebiet und zurück. Es ging dann Bundestagsabgeordnette, BMI, Sachbereich, Präsidium, Direktion und zurück. Es hat wunder bewirkt (in meinem Fall).

@HWS
sorry ich dachte ich habe es schon geschrieben. Ja das Gutachten war gut für mich 70 GDS (bei mir steht noch MdE scheint aber keinen zu stören).

z.Zt. ist mein Vorgang beim BMI bezüglich erhötem Unfallruhegehalt. das einfache Unfallruhegehalt wurde schon bewilligt.
Ich denke noch zwei Wochen und ich habe den Bescheid bezüglich §37(2) BeamtVG in den Händen.

LG
Bockel
 
Hallo Bockel,

es freut mich für dich, wenn es nun und weiter so gut läuft.

Mein "ich warte auch gespannt" bezog sich auf das Ergebnis, das ich erwarte, aber es wird noch mind. 5 Wochen dauern. Mal schauen, was zuerst da ist: der Bescheid (Ende des Vorverfahrens) oder der 6. Jahrestag nach Unfall.

LG
 
Hallo.

@ HWS-Schaden:

Der Antrag wurde zugleich gestellt.
Begründet wurde dies mit der Verweigerung der Zahlung des DuZ.

@Bockel:

Ich hoffe die ganze Angelegenheit findet nun endlich, trotz der Umstände die dazu führten, ein glückliches und rasches Ende.
 
er ist da

Moin zusammen, gestern ist der Bescheid angekommen.

"..... einen Dienstunfall gemäß § 37 Abs. 2 Nr.
1 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) erlitten, mithin auch als qualifizierter Dienstunfall
bezeichne...."


"....Folglich wird Ihnen ab dem Tag der Zurruhesetzung erhöhtes Unfallruhegehalt nach o. g.
Vorschrift gewährt....."


und zu guter letzt

"....Daher gewähre ich Ihnen nach § 43 Abs. 1 BeamtVG eine einmalige Unfallentschädigung in
Höhe von XXXXXX €...."

Nach nunmehr über 8 Jahren nach dem Dienstunfall, 4 Gerichtsverfahren, 3 Aufenthalten in der Pychiatrie und vielen vielen fernmündlichen Gesprächen.

Noch ein kurzes Fazit:
In meinem Fall war es von entscheidender Bedeutung das ich immer wieder nett aber auch bestimmt den jeweiligen sachbearbeiter angerufen haben. Sonnst hätte es bestimmt 6-9 Monate länger gedauert.

Gruß an alle
Bockel
 
noch eine Frage

Weiß einer von euch ob man als A8 bei einem qualifiziertem Dienstunfall A10 oder A9 Pension bekommt

Also 80% von A10 oder A9.

Ich konnte leider nichts in der Verwaltungsvorschrift finden.

Gruß
 
Übernächste Besoldungsstufe, im mittleren Dienst mind. A9 , in NRW! Also A 10
 
hallo Bockel,

erstmal herzlichen Glückwunsch qualifizierter Dienstunfall anerkannt. Also da heißt es wirklich- gut Ding braucht Weile - 8Jahre Ausdauer - meine Hochachtung. Da war es ja echt schnell, denn bei mir hat es für nen normalen 10 Jahre gedauert- ha,ha,ha.

nun zum Thema unter: Gewerkschaft der Polizei Abteilung II ko-de
Landesbezirk Nordrhein-Westfalen vom 28.06.2011 zu finden unter:
https://www.gdp.de/gdp/gdpnrw.nsf/id/FBF2E9AE232C9B98C12578870030EA66/$file/Entwicklung%20und%20Berechnung%20der%20Beamtenversorgung.pdf

heißt es Zitat:
"Vorzeitiger Zurruhesetzung nach qualifiziertem Dienstunfall
§ 37 Abs. 1 BeamtVG:
(1) Setzt sich ein Beamter bei Ausübung einer Diensthandlung einer damit verbundenen
besonderen Lebensgefahr aus und erleidet er infolge dieser Gefährdung einen Dienstunfall, so sind bei der Bemessung des Unfallruhegehalts 80 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der übernachsten Besoldungsgruppe zugrunde zu legen, wenn er infolge dieses Dienstunfalls dienstunfähig geworden und in den Ruhestand getreten und im Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand infolge des Dienstunfalls in seiner Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 vom Hundert beschränkt ist." Zitatende

Also Endstufe der ÜBERNÄCHSTEN Besoldungsgruppe - bist du in A8 ist A9 die nächste und A10 die übernächste.

Gruß Teddy
 
Hallo Bockel,

Glückwunsch zu deinem Durchhaltevermögen und dem Ergebnis!
Toll!

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Zitat von Bockel:
"Ich gebe nicht auf, ich will gewinnen."
Diese Einstellung war richtig und der Aufwand über die vielen Jahre hat sich gelohnt.
Herzlichen Glückwunsch!
LG
Eva
 
Glückwunsch

Es ist schön, dass Du es nun geschafft hast, dass man Dir Recht zuspricht! Dazu gratuliere ich Dir von ganzem Herzen

Aus persönlichem Interesse... wie hat man Dich die letzten 8 Jahre besoldet? In Deiner Besoldungsgruppe, inkl. der Abzüge, oder schon als Doenstunfall in der Endstufe Deiner Besoldungsgruppe mot 75%?

Gruß
 
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