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Qualifizierter Dienstunfall und mehr

Bockel

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
3 Mai 2011
Beiträge
217
Moin

Von mir mal wieder etwas neues.

Ich mach hier mal ein neues Thema auf zum Dienstunfall.

Also war im Dienst angegriffen wird (in meinem Fall körperlich) der hat einen qualifizierten Dienstunfall erlitten. Es ist egal was der Dienstherr sagt (schreibt). Bei mir wurde es ersteinmal abgelehnt. Mitderweile hat das OVG entschieden das es sich um einen Dienstunfall nach §37 (2) handelt.
Bei mir war es so, dass im Strafverfahren gegen den Schädiger geurteilt wurde, er hat billigend in kauf genommen, mich zu verletzen.

das reicht aus das der Angriff gegen mich rechtswidrig war.

Zur Zeit klage ich auf Weiterzahlung DUZ und Schichtzulage (1. Instanz) Recht bekommen.
das OVG läst jetzt prüfen ob meine PTBS eine Dienstunfallfolge ist. Der Dienstherr hatte dies anerkannt und um ein Berufungsverfahren zu erlangen "vergessen". Bei mir wird viel auf Zeit gespielt von seiten des Dienstherrn. Ich könnte ja sterben oder aufgeben (beides werde ich nicht tun)

Morgen schreibe ich zu meinem Fall noch einiges dazu.
Gruß Bockel.
 
2ter teil

Moin moin aus dem bitterkaltem Norden.

zu gestern:
jetzt soll ich zur erneuten amtsärztlichen Untersuchung (die erste war Anfang 2012).
Hierzu soll ich über 500 km Fahrt auf mich nehmen (ich wäre froh wenn ich 100 km ohne Probleme überstehe). Hier aber einen ganz lieben Dank an "Mitch" im §3 (1) Nr3a Verwaltungsverfahrensgesetz steht einiges über Amtshilfe und daraus resultierende Fahrzeit.
Zu Diesem Thema hab ich meine Richterin am OVG angerufen, diese war sehr nett und hat dies sofort notiert.

Desweiteren habe ich über meinen Anwalt Unfallausgleich beantragt. Hierzu muß der MdE festgestellt werden. Ende 2012 wurde dies getan, bis auf die Antwort meines Dienstherrn das der Antrag eingegangen ist hat sich aber nichts getan.
Auch das habe ich der Richterin fernmündlich mitgeteilt und darum gebeten, dass bei der amtsärztlichen Untersuchung die MdE gleich mit untersucht wird.
Auch hier war die Richterin sehr hilfsbereit und hat "zugesagt" dies an das nächste Schreiben an meinen Dienstherrn nicht zuvergessen.

Das soll es heute gewesen sein. Wenn ich mich aufraffen kann werde ich die Tage noch einiges hier mitteilen.

Ein schönes Wochenende
Gruß Bockel
 
Hallo Bockel,

deine beiden Beiträge sind etwas verwirrend, wenn nicht sogar schwer verständlich.

Ich mutmaße mal daraus, dass du während deiner Dienstausübung von einer Person angegriffen und in der weiteren Folge verletzt wurdest. Ich geh weiterhin davon aus, dass hierzu eine Strafanzeige von dir veranlasst wurde.

Wenn ja - ist diese Person wegen dieser strafbaren Handlung bereits verurteilt worden? Auch hier mutmaße ich mal aus deiner Schilderung, da das Gericht einen rechtswidrigen Angriff in dem Ablauf sah, das das bereits erfolgt ist.

Du schreibst, dass beim OVG dieser Hergang als Dienstunfall eingestuft wurde und dein Dienstherr sich diesem Urteil zu beugen hat. - Oder gibt es hierzu eine Revision?

Bist Du um die Anerkennung der Unfallfolgen mit Deinem Dienstherren im Rechtsstreit?

Wenn das so ist, obliegt es doch dem Gericht nunmehr fest zu stellen, welche Folgen vorliegen. Da verwundert es mich, dass du aufgefordert wirst eine neuerliche amtsärztliche Untersuchung über dich ergehen zu lassen.
Grundsätzlich ist dein Dienstherr im Recht, wenn er Untersuchungen veranlasst, um deine Dienstfähigkeit feststellen zu wollen. Jedoch ist hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu waren.

Schau mal hierzu: http://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/df013rs2.htm

Es erscheint mir jedoch sehr fragwürdig, wie sich dein Dienstherr hier verhält. Letztlich will er selbst eine Klärung - wieso die Klärung außerhalb der Gerichtsbarkeit? Oder geht es hier letztlich darum grundsätzlich deine Dienstfähigkeit zu prüfen mit der Folge einer vorzeitigen Pensionierung?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Bundesland, in dem du wohnst ein Ausmaß von 500 km (!) hat. Wohin soll dann also diese Reise gehen. Oder bist du Bundesbeamter (-bediensteter)?

Hast Du einen Rechtsanwalt und was sagt er dazu?

Zu PtBS kann ich Dir folgendes empfehlen:

http://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/du140300.htm


Gruß Beilitz
 
Moin Beilitz

1. ich versuche mich hier immer etwas kurz zu halten. Leider leidet dadurch ab und an die Verständlichkeit.

Jetzt zu Deinen Fragen:
Ja es wurde eine Strafanzeige gegen den Täter gefertigt und ich habe einen Antrag auf "Adhäsionsverfahren" gestellt.

Der Täter wurde verurteilt.



Das VG hat mir in meiner Klage Recht gegeben und zwar ging es um Weiterzahlung DUZ und Schichtzulage (Das soll heißen, dass hier ein qualifizierter Dienstunfall anerkannt wurde. Sonnst gibt es nicht die Weiterzahlung).

Leider hat mein Arbeitgeber Berufung beantrag, diese wurde zugelassen und jetzt liegt der Vorgang beim OVG.
Hier geht es jetzt darum festzustellen ob ich immer noch wegen des Dienstunfalls Dienstunfähig bin.



Mein Dienstherr hat die Körperschäden und die PTBS als Dienstunfallfolge anerkannt. Hier brachte ich nicht zu Klagen.



Ja der Bund ist mein Dienstherr.



Mein Rechtsanwalt sagt abwarten und ein Schritt nach dem Anderen.



Danke Dir für die beiden links.

Gruß
Bockel
 
Hallo Bockel,

aus Deinen vorangegangenen Beiträgen und der Beantwortung meiner Fragen erschließt sich mir noch nicht wirklich, welches Anliegen/Fragen/Bedenken sich daraus ergeben.

Oder dienten Deine Beiträge lediglich zu INFO?

Wenn bei Dir weiterhin eine Dienstunfähigkeit vor liegt und das gerichtlich geprüft werden soll, dann ist der Amtsarzt raus aus dem Rennen.
Das wäre m.E. die vordringliche Klärung über den RA. Immerhin sind ja 500 km kein Pappenstiel. Mal abgesehen davon, dass du noch nicht mal weißt, ob es dir nach der Untersuchung auch soweit gesundheitlich geht, wieder die Heimreise an zu treten.

Na da bin ich bestimmt ein Sonnenkind, dass ich mich mit diesen Dingen nicht mehr auseinander setzen muss. - Ich hoffe und wünsche für Dich, dass du den qualif. DU mit all seinen Vorzügen durchgeboxt bekommst. Letztlich ist das eine Absicherung für eine Zukunft.

Ich wünsch Dir alles gute....

Beilitz
 
Moin moin Du,

Ja mein Post diente nur zur Info wie es laufen kann, ohne Wertung.

Ich werde weiter berichten wie mein Verfahren ausgeht.

Danke für die Wünsche.

Gruß Bockel
 
Hallo,

ich habe ebenfalls einen Dienstunfall erlitten (Widerstand). Dieser ist vom Dienstherrn (Bund) bereits anerkannt. Meine Frage wäre nun bekomme ich DUZ und Schichtzulage weiter und wie läuft das mit dem Unfallausgleich wenn man über 6 Monate krank ist? Da soll es doch rückwirkend um die 130,-- € geben pro Monat oder liege ich da völlig falsch? Über Ratschläge, Tips usw wäre ich dankbar
 
Hallo Desaster,

willkommen hier im Forum.

Zu Deiner Frage.

Welchen Status hat Dein DU?
Handelt es sich um einen schriftlich bestätigten qualifizierten Dienstunfall?
Wenn ja - dann hast Du Anspruch auf Fortzahlung von DUZ und Schichtzulage.

Das mit dem Unfallausgleich musst Du beantragen.
Voraussetzung hierfür ist eine MdE von mindestens 25%.
Sprich mit Deinen Ärzten, wie die das einschätzen.
Du wirst mit hoher Wahrscheinlichkeit eine amtsärztlichen Untersuchung über Dich ergehen lassen müssen, um die MdE fest zu stellen.
Es sei denn Du bist derzeit wegen des DU krank geschrieben.
Beachte! Unfallausgleich wird erst gezahlt bei einer dauerhaften Beeinträchtigung von mindestens 6 Monaten.

Solltest Du weitere Fragen haben, so lass es mich wissen.

Gruß Beilitz
 
eine Frage zwischendurch

Moin und hallo,

Es sei denn Du bist derzeit wegen des DU krank geschrieben.

schreibst Du Beilitz wie ist es zu verstehen bezüglich der Amtzärztlichen Untersuchung.

@Desaster

Ein Widerstand ist sehr oft (fast 100%) ein qualifizierter Dienstunfall.
Der Bund lehnt dies jedoch zu fast immer ab.

130 EURO wo hast du das her?

http://www.beamtenversorgungsrecht.de/ratgeber_beamtenversorgung_kapitel_5

hier sollte es die untere Tabelle sein.

Ansonsten ist Beilitz nichts hinzuzufügen.

Gruß
 
Hallo,

ich weiß nicht so wirklich, ob das als Frage an mich gerichtet ist?

schreibst Du Beilitz wie ist es zu verstehen bezüglich der Amtzärztlichen Untersuchung.

Um die Höhe der MdE feststellen zu können, wird sich der Dienstherr an einen Mediziner wenden, der dieses im Verlauf einer Begutachtung feststellen soll. Damit das mit geringsten Aufwendungen geschieht, wendet sich der Dienstherr in der Regel an den Amtsarzt bzw. wenn vorhanden an den Polizeiärztlichen Dienst.

Es ist nach meinen Erfahrungen sehr wertvoll, wenn man im Vorfeld mit seinen eigenen Ärzten darüber spricht und erfragt, wie sie den Grad der MdE einschätzen. So hat man bereits einen Richtwert, den man natürlich dem Amtsarzt nicht gleich unter die Nase reiben sollte.

Auf der von Dir erwähnten Seite habe ich eben gelesen, dass die Voraussetzungen für einen Unfallausgleich um 5% angehoben wurden. Mein Wissensstand lag bei 25%. Nun sind es wohl offensichtlich schon 30%, was letztlich zu Kostenersparnissen in den Amtstuben führt und für den Betroffenen eine größere Hürde bedeutet Ansprüche geltend zu machen.

Schönes WE und beste Grüße
Beilitz
 
Hallo,

kann mir mal bitte jemand erklären was ein:

qualifizierter Dienstunfall ist:confused:

Wie kann man sich hier qualifizieren:confused:

Gruß
Kaesi
 
Hallo Kaesi,

um Deine Frage zu beantworten, muss man wissen, dass ein Dienstunfall genau so zu definieren ist, wie allgemein ein Unfall bzw. Arbeitsunfall.

Im Beamtenrecht gibt es neben dem Dienstunfall auch deren Qualifizierung. Also eine weitere Steigerung bzw. höhere Einstufung des Unfalles. Das ist insofern wichtig, weil es in deren Folge auch um die Höhe von Versorgungsbezügen bzw. finanzielle Ausgleiche geht. (um das mal ganz allgemein verständlich zu erklären.)

Die Qualifizierung setzt ein Hinzutreten einer besonderen Lebensgefahr voraus.

Beispiel:
Ein Polizist verfolgt einen flüchtigen Täter. Der Täter versteckt sich vor ihm und tritt plötzlich von hinten, ohne dass es der Polizist bemerkt, an den Polizisten heran und schlägt ihn nieder. Dabei verletzt sich der Polizist so schwer, dass er seinen Dienst nur noch eingeschränkt oder nicht mehr ausüben kann.

Hier wäre mit einfachen Worten die Qualifizierung des Ereignisses erklärt. Es muss ein rechtswidriger Angriff gegen den Polizisten vorliegen und die auf den Polizisten ausgehende Gefahr muss überraschend und für den Polizisten unvorhersehbar sein.

Das Bundesverwaltungsgericht hat es so definiert:

Der Begriff des rechtswidrigen Angriffs im Sinne von § 37 Abs. 2 Nr. 1 BeamtVG setzt voraus, dass der Angreifer den Beamten wegen dieser Eigenschaft oder der dienstlichen Tätigkeit objektiv in die Gefahr einer Schädigung bringt.

Ein qualifizierter Dienstunfall wird nur sehr selten anerkannt.
Das liegt einerseits an sehr engen und vorgegebenen Kriterien und die obersten Dienstbehörden wehren sich kategorisch regelmäßig um die Anerkennung eines solchen Unfalles.
Letztlich geht es um nicht unerhebliche finanzielle Unterstützungen durch den Dienstherren. Ein erhöhtes Unfallruhegehalt, Unfallausgleich, Fortzahlung von Zulagen, stattlichen Zuschüssen in 5stelligen Bereichen.
Zuschüssen für die Bewältigung des Alltag bei körperlicher Behinderung usw.
Verstirbt der Beamte sogar an den Folgen des Unfalles gehen sämtliche Fürsorgeansprüche an den/die Witwe(r) bzw. Kinder über.

Mehr dazu würde zu weit führen und über die Beantwortung Deiner Frage hinaus gehen.

Ich hoffe Dir bei der Beantwortung geholfen zu haben.
Sollte noch etwas unklar sein...frage einfach....

Gruß Beilitz
 
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