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Rückstufung GdB/GdS ohne weiteres möglich?

Hallo Espresso,

ich kann dir keine rechtssichere Antwort geben. Dennoch denke ich, deine verständliche Besorgnis ist unbegründet. Dir wurden 50GdB bzw. 60GdB unbefristet zugestanden. Der medizin. Dienst hat die Dauerhaftigkeit damit bestätigt und wird, was die Beauftragung weiterer Begutachtungen zu diesen Schäden betrifft, auch Kriterien der Wirtschaftlichkeit seiner Arbeit einzuhalten haben.
Ich verstehe es so, dass es allein um die 10GdB mehr geht (70 statt 60) und dass der medizin. Dienst nicht als sicher einschätzt, dass diese Funktionsstörungen in ihrer Auswirkung dauerhaft verbleiben. In zwei Jahren wird dann dieser Pkt. überprüft, so meine Vermutung. Darum immer alles dokumentieren, was anfällt, Arztpraxis aufsuchen etc.

Dies ist meine laienhafte Einschätzung und es gibt keine Gewähr, dass sie stimmt!

LG
 
Hallo Espresso,

kann mich meinen Vorrednern in ihrer Auffassung nur anschließen. Wenngleich ich mir juristisch allerdings auch unsicher bin, ob die Katastrophe nicht dennoch eintreten könnte. Allerdings lautet mein persönlicher Eindruck mit dem Versorgungsamt: was einmal für mehr als 10 Jahre abgenickt wurde, gilt als unbefristet. Und was unbefristet ist, wird nicht mehr angetastet.

Gerade nachdem du ja momentan mehrere Baustellen hast: bitte mach dir insbesondere bei langjährig anerkannten Dingen nicht zu sehr einen Kopf. Sooo schnell wird da auch nichts wieder aberkannt. Sonst wären ja die vielen Nachprüfungen, die unsereins durchlaufen musste sehr schnell obsolet. Ich weiß zwar nicht, wie lange dieser der Zustand noch andauert, aber (noch) scheinen wir einen gewissen Bestandsschutz zu "genießen" bzw. es ist anerkannt, dass wir unsere Einschränkungen aushalten, ohne auf die Barrikaden zu gehen.

Gruß
Joker
 
Hallo Esspresso,

soweit meine Informationen - ist ein "verschlechterungs Antrag eine *NEU vestellung" daher kann es schon passieren das du
in 2 Jahren weiter Nachweise zu erbringen hast und nicht wieder auf den vorherrigen GdB zurück gestuft wirst.
Aber es ist auch möglich das der Aktuell nun fest gestellte GdB bleibt.

hier zu hab ich einen Link - zwar aus dem Bereich der Diabetis aber um das Rechtliche macht es keinen Unterschied.
einenanderen Link in dem es so benannt wurde habe ich auch aktuell nicht im Netz gefunden.
www.diabetes-online.de/leserrezepte/a/aenderungsantrag-gut-ueberlegen-1659289
....
Kein Bestandsschutz für bestehenden GdB
Es gibt keinen Bestandsschutz für einen einmal festgestellten Grad der Behinderung. Denn die Behörde macht ja niemanden zum Behinderten, sondern stellt nur fest, dass (und wie ausgeprägt) jemand behindert ist. Wenn die Voraussetzungen für einen GdB nicht (mehr) vorliegen, dann muss die Behörde eine Herabstufung vornehmen und den bisherigen Bescheid aufheben.
Daran ändert auch nichts, wenn ein Bescheid oder der Schwerbehindertenausweis unbefristet gültig sind. Aus diesem Grund ist man auch verpflichtet, zwischenzeitliche Verbesserungen des Zustands unaufgefordert mitzuteilen; auch führen die Behörden mitunter Nachprüfungsverfahren von Amts wegen durch.
Wer also aufgrund seines Diabetes einen Schwerbehindertenausweis erhalten hat, der muss damit rechnen, dass im Rahmen seines Erhöhungsantrags geprüft wird, ob die Voraussetzungen überhaupt noch vorliegen. Im obigen Beispiel könnte dies dazu führen, dass der bisherige GdB für den Diabetes von 50 auf 40 – oder gar 30 – herabgestuft wird und nur noch ein Gesamt-GdB von 40 bleibt.
....

Darüber gedanken machen brauchst dir aber erst mal nicht so viele - ich weis leichter gesagt als getan.
Aber bis in 2 Jahren kommen bestimmt noch einige Arztbriefe zusammen, welche du dann mit einreichen kannst.

Grüße Michi
 
Hallo @,
habe auch einmal mich getraut einen Verschlimmerungsantrag zu stellen!
Das war so, als wenn ich in ein Wespennest gestochen hätte!
Plötzlich waren meine anerkannten nicht mehr anerkannt!
Es ist zum Glück gut ausgegangen, aber es war ein riesiges hin und her!
Bin mir sicher, dass es ihnen Anwalt nichts geworden wäre!
Aber man muss auch dazu sagen, dass jeder Sachbearbeiter anders tickt!
 
Hallo

Wenn man über den Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt wegen GdB nachdenkt oder nachliest, ist wichtig zu beachten, wann der GdB festgestellt wurde, dessen Erhöhung beantragt wird.

Es gab (2009?) eine Veränderung. Da wurden die GdB-Einschätzungen grundlegend verändert für viele Funktionsstörungen. Jemand, der zB im Jahr 1999 einen GdB bekam für xy, bekommt bei unverändertem Krankheitsbild xy 2017 dafür evtl. nur noch GdB 10 nach neuer VersMedV.
Darauf bezieht sich auch der Artikel, den Michi104 verlinkt hat, benennt es aber nicht.
Also Achtung bei allen Verschlimmerungsanträgen, wenn der "alte" GdB vor der Veränderung (2009?) festgestellt wurde!
Was passieren kann, beschreibt der verlinkte Artikel.

Bei dir, @ Espresso, liegt der Fall anders, wenn ichs richtig verstanden habe, denn dein GdB 50 wurde nicht nach alten Richtlinien festgestellt, sondern nach der VersMedV, oder? Die 50 wären auch auf 60 unbefristet erhöht worden.
Das mit der NEUfeststellung bei Verschlimmerungsantrag, was Michi104 schrieb, ist zutreffend, aber aus o.g. Gründen bleibe ich bei meiner Einschätzung.

LG
 
Hallo @,

auf was man alles achten muss/sollte!
 
Hallo,

auserhalb der Komplett wechsel der
Medizinischen Anhaltspunkte von 2008 auf 2009 zu Versorgungs Medizinischen Grundsätzen.

Kann es auch so (dafür gibt es diese Ergänzungslisten der Versorgungs Medizinischen Grundsätze) zu veränderungen in GdB kommen,
und/oder die Grundlagen für Merkzeichen. Wie z.b. seit 01.01.2017 bei dem merkzeichen aG.

Daher bei Neufestellungen/Verschlimmerungsantrag und auch bei so überprüfungen es immer eine gefahr sein kann
das etwas wegfällt oder anders bewertet wird.

Da es jetzt ggf. anders gesehen wird als noch vor einigen Jahren.
Aber es gibt dann die möglichkeit des Widerspruches um ggf. eine "Rückstufung" zu verhindern.

Grüße Michi

PS: www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de
 
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