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Radiusköpfchenprothese - Gutachten der PUV

Hallo FA247,

die Schweigepflichtentbindung würde ich selbst formulieren und ganz deutlich auf die Behandlung der Unfallfolgen (ggf. mit Zeitraum) beschränken. Mit Schweigepflichtentbindungen sei bitte nicht großzügig.

Natürlich kannst du - um ganz sicher zu gehen - dazu setzen, dass für alle anderen Behandlungen/Aufenthalte in der Klinik die Schweigepflichtentbindung ausdrücklich nicht gilt.

Du hinterfragst meiner Meinung nach zu Recht, ob man wirklich von einer Verbesserung sprechen kann, wenn ein Gelenk nur mit Prothese wieder funktioniert, selbst wenn es dann besser ist als ohne Prothese.

Ich habe z. B. eine KnieTEP aufgrund des Unfalls bekommen, nachdem die Spongiosa aus dem einen Beckenkamm weggammelt war.

Auch ein Knochenspan, der in einer weiteren OP zusammen mit einem zweiten Span und Spongiosa aus der anderen Hüfte entnommen und eingesetzt worden war, war dann noch weggegammelt, so dass mein Bein im Prinzip nicht mehr richtig zu gebrauchen war. Also blieb nur die KnieTEP.

Damit ist der Zustand jetzt insoweit besser als mit dem weggegammelten Knochen als ich jetzt wieder drauf stehen kann (wenn auch nicht lange, für Strecken ab wenigen 100 m brauche ich Gehstützen etc.).

Dieser Zustand ist jetzt Basis der Bemessung in der PUV, obwohl zum Einsetzen der KnieTEP Knochensubstanz so weitgehend entfernt werden muss, dass von einem körpereigenen Knie eigentlich nichts mehr übrig ist.

Eigentlich müsste also das Bein ohne "Körperersatzstück" bemessen werden, finde ich, da ein Kunstgelenk eben kein Körperteil ist. Der ersetzte Körperteil fehlt.

Aber die Rechtslage ist wohl (noch) eine andere, wenn auch für mich schwer verständlich.

Alles Gute.

Lindgren

Hallo Lindgren,

Danke für Deine Einschätzung und Deinen Hinweis. Hast Du Erfahrungen bei der Formulierung einer entsprechenden Schweigepflichtsentbindung? Oder weisst Du ob es hier einen Thread dazu gibt?

Nun, Dein Schicksal tur mir sehr leid. Wie sind denn die Aussichten für Dich?
Was meinst Du mit "Körpersatzstück"? Gibt es dazu eine Bewertung durch die PUV?

Für Dich alles Gute!

Viele Grüße
Frank
 
Nis Spektakuläres. Ich bin nur gestolpert und gefallen. Jedoch so dämlich, daß ich mir beide Arme ausgerenkt habe und die Bänder gerissen sind, am rechten Arm dann auch noch Trümmerbruch des Radiusköpfchen.

Und solange es geht bleibt es so wie es ist. Ich benutze den rechten Arm nur ganz dosiert, blos nicht überlasten. Dann geht es einigermaßen. Neulich hatte ich jedoch 2 Tage, da dachte ich schon, daß der Doc wirklich Recht hat :mad:
Bin mir nicht bewußt etwas ungewöhnliches gemacht zu haben. Naja, es ist wieder besser.

Trotzdem, es würde mich schon interessieren wo Du warst....

Ganz dumm gelaufen, im wahrsten Sinn des Wortes! Bei mir wars ähnlich... auf den ausgestreckten Arm gestürzt und "knack". gut und gern 5 Zentimeter Knochen bis ins Radiusköpfchen komplett zertrümmert. Da hab selbst ich als Laie gesehen: das wird nix mehr...
Der Doc will Dir wohl eine Prothese einsetzen? Ich glaube das wollen die ganz gern, machen die ja auch nicht jeden Tag. Bei mir wars so dass die nahezu "geil" drauf waren und nachher alle gucken wollten.
Wie ist es denn um Deine Beweglichkeit bestellt? Ich habe gehört, dass es Radiusköpfchenprothesenträger gibt, die ihren Arm wieder vollständig bewegen können. Aber vorstellen kann ich mir das nicht.

Dir alles Gute!
 
Nun, links geht eigentlich alles wieder, nur fängt es da auch an knacken und schmerzt ab und an. Überlastung denke ich, da der Arm ja einiges " von rechts" übernehmen muß. Dazu kommt Arthritis und, wie ich vermute Rheuma :( da ich u. a. auch Lupus habe.

Rechts, kann ich nicht durchstrecken, nicht vollkommen beugen, das Handgelenk mal mehr und mal weniger drehen. Wenn es so bleibt bin ich aber WEIT WEG von einem künstlichen Gelenk.

Hier könntest Du mal rein schauen, wird Dich evtl. interessieren. @Wylander hat seit 12 Jahren ein künstliches Gelenk.
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=24263
 
Hallo liebe Forumgemeinde!
Ich muss das Thema leider nochmal hochholen.
Die PUV hatte im Sommer endlich einen Gutachter (das operierende Klinikum) mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt. Dieses gibt es trotz mehrfacher Erinnerung meinerseits bis heute nicht. Nun hat die PUV den Auftrag Aufgrund meiner erneuten Nachfrage dort storniert und eine Begutachtungsgesellschaft beauftragt. Sie will dazu eine neue Schweigerechtsentbindungserklärung von mir.
Daraus entstehen mir mehrere neue Fragen.
1. Wenn ich die Schweigerechtsentbindungserklärung für ein Unternehmen erkläre ohne vorger zu Wissen, welcher Gutachter überhaupt die Begutachtung durchführt öffne ich doch Tür und Tor, dass meine Unterlagen in ganz Deutschland unterwegs sein können. Oder sehe ich das falsch?
2. Der Zeitfaktor. Der Unfall ereignete sich im Sommer 2014. Die 3 Jahresfrist endet demzufolge Sommer 2017. Bisher gab es weder eine Begutachtung noch eine Zahlung. Die ärztliche Feststellung der Invalidität habe ich fristgerecht eingereicht.
Bei mir entsteht der Eindruck, dass hier auf Zeit gespielt wird. Kann das sein, dass die PUV versucht auf Zeit zu spielen, um nach hinten raus ein Alternativgutachten zu verhindern?

Könnt Ihr mir bitte Tipps geben wie ich hier vorgehen kann? Zum einen wie ich die Entbindungserklärung so genau wie möglich und zum anderen den Zeitablauf beschleunigen kann? Ich bin rechtsschutzversichert und möchte die Angelegenheit nach nunmehr 2,5 Jahren zeitnah zum Abschluß bringen.

Ich danke Euch für Eure Hilfe!
 
Hallo,
bei "Begutachtungsgesellschaft" schlachten hier so einigen die Ohren. Passe da bloß auf und mach doch vorher schlau.
Unter dem Thema "Gutachteninstitute" findest du hier im Form such viele Infos.
Sonst kenne ich mich leider zu wenig aus. Viel Erfolg!
LG Ellen
 
Werte Forengemeinde,
meine Leidensgeschichte geht in die nächste Runde und ich möchte Euch um Eure Einschätzung bitten.

Nachdem seit einem Jahr den zunehmenden Eindruck entstand, dass die PUV auf Zeit spielt, liegt nun kurz vor Ablauf der 3 Jahresfrist das Gutachten und die Mitteilung über die Entschädigung vor.

Ich möchte die letzten Monate nochmals kurz zusammenfassen:

vor ca. 1 Jahr Beauftragung des operierenden Klinikums zur Erstellung eines Gutachtens
3 Monate in den trotz wiederholter Nachfragen nichts passierte und kein Termin vergeben wurde
auf meine Erinnerung hin Kündigung des Gutachterauftrages seitens der PUV und Neubeauftragung eines Gutachterinstitutes. Dieses beauftragte für den April einen niedergelassenen Chirurgen als Gutachter. Das Gutachten liegt mir noch nicht vor.

Die Versicherung teilt in Ihrem Schreiben von Anfang Juni 2017 auszugsweise mit:

Den ärztlichen Feststellungen gemäß rechnen wir den Invalidtätsgrad wie folgt ab:
Verletzung rechter Arm: Gebrauchsminderung 11/20
Bitte geben Sie uns Ihre aktuelle Bankverbindung bekannt, damit wir die Leistung an Sie zahlen können.

Mir entstehen daraus folgende Fragen:

Nehme ich durch reine Mitteilung der Bankverbindung die Entschädigung an und verzichte u.U. auf einen Einspruch/Prüfung durch einen von mir Beauftragten?

In meinem Ellenbogengelenk wurde vor ca. 6 Monaten nach anwachsenden Schmerzen eine zunehmende Arthrose im Bereich der Prothese festgestellt. Diese konnte, oder wollte der Gutachter auf den lückenlos vorgelegten Röntgenaufnahmen nicht erkennen.
Ich frage mich daher, sollte diese zunehmende Verschlechterung bei der Bewertung der Invalidität berücksichtigt werden?

Mitte Juli 2017 läuft nun die 3 Jahresfirst ab. Wie verhalte ich mich, um eine Überprüfung des Gutachtens, bzw. eine eigene Bewertung meines Gesundheitszustandes vorzunehmen? Reicht hier eine Art Widerspruch? Was passiert in diesem Fall mit der von der PUV zugesagten Gesamtentschädigungszahlung?

Wie bewertet Ihr die festgestellte Gebrauchsminderung?
Welche Chancen seht Ihr bei einer Auseinandersetzung mit der PUV?

Ich habe hier viel gelesen und oft lautet der Rat, dass es sich lohnt zu kämpfen um am Ende einen realistischeren Invaliditätsgrad feststellen zu lassen. Daher frage ich mich, ob und inwieweit dieser Weg zu gehen ist, oder ob die Gebrauchsminderung von 11/20 bereits großzügig bemessen ist.

Ich danke Euch bereits vorab für Eure Einschätzungen und Tipps!
 
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