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Realität an SG - Gerichten?

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,224
Ort
Bayrisch-Schwaben
leider ist es bundesweite Normalität geworden, dass - vermutlich aus Gründen
der Personalknappheit nicht nur bei den Richtern - die Akten dem Richter
erst nach 1/2 bis 1 Jahr vorgelegt werden.
Das fällt nur meistens nicht auf, das dies die Zeit ist in der mehr oder weniger sinnvolles
Schriftsatz-"Ping-Pong" abläuft (d.h.: Bitte Stellungsnahme bis ... auch bei
der nichtssagensten Mitteilung des Gegners).
Der Richter schaut dann anschließend in die insoweit ausgeschriebene Akte und trifft erste
Verfügungen usw. usw.

Wenn viele Richterinnen und Richten bereits in die Akte geschaut hätten, wäre in des klar, dass man um eine Begutachtung nicht herumkommt und es wäre Beweisbeschluss ergangen.
Einige Gerichte machen das tatsächlich noch.
Dann kann ein Verfahren mit Glück bereits nach 1/2 Jahr durch Rücknahme oder Anerkenntnis beendet sein.
Sonst kommt es in die nächste Warteschleife, dem Terminfach.
Derzeit sind noch viel ältere Verfahren anhängig.
Die Kammer terminiert derzeit Verfahren aus den Jahren 2013-2014.

Vielleicht ist aber auch schlicht kein Geld mehr im Budget 2017, um Gutachter oder Zustellungen usw. zu bezahlen.
 
Das beschriebene entspricht den Tatsachen, aber warum?
Nach meiner Einschätzung ist jede Klage im Interesse der BG's. Somit wird Stillstand über viele Jahre erzeugt, und der eigendliche Entscheidungsprozess wird ausgesetzt. Und dann noch das ganze Revisionsgedöns... Jahre-Jahre-Jahre. Und es geht nichts mehr voran.
Ich bin mir nicht sicher ob eine schnelle Klage sinnvoll ist, bei den kleinen Sachen wie Akteneineinsicht macht es Sinn, und schafft eine gute Ausgangssituation.
Aber letztendlich haben die BG's sich darauf eingestellt, und aufgrund der Netzwerke bis hin zu Richtern sind sie schon in der Lager steuernd tätig zu sein.

DasKnie
 
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