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Regulierung weiterer Sachschäden, Bürokostenpauschale

bull-it

Mitglied
Registriert seit
11 März 2016
Beiträge
38
Ort
Bayern
Hallo liebe Leser/innen,
wie verhält es sich mit Sachschäden außer der Fahrzeugregulierung?
Mir sind einige Kosten entstanden, die ich ersetzt haben möchte – wird das normalerweise in einer Zusammenfassung gefordert oder jeder Posten einzeln und wenn die Versicherung sich weigert, auch jeder Einzelposten eingeklagt? Also können das mal schnell sechs oder sieben Klagen werden (ich glaub, das ist auch einträglicher für den Anwalt)?
Hier geht es zB um Nutzungsausfallentschädigung, beschädigte Gegenstände im Auto, andere Leihwägen, Restkraftstoff, Standkosten, zusätzliche Kfz-Versicherungskosten durch Zulassung eines Ersatzwagens usw.
Weiß da jemand was?
Die übliche Bürokostenpauschale liegt belegbar schon bei fast €90 (Kopien für Anwälte, Gericht und Scans von Gutachten und des handschriftlich geführten Schmerztagebuchs, Farbausdrucke vom Unfallort und vom Fahrzeug, Porti ect.) - wenn ich die Positionen nachvollziehbar aufliste, sollten diese Kosten doch eigentlich einforderbar sein oder?
Bisher bin ich von einer Pauschale von €25 – 30 ausgegangen, aber hier liegen ja konkrete und nachweisbare Ausgaben vor...

Danke & Gruß,
bull-it
 
weitere Sachschäden

Hallo Bull-it,

zunächst einmal werden alle weiteren Sachschäden nachgefordert, müssen aber einzeln belegt sein.

Falls eine Klage anhängig ist wegen dem Unfall, erfolgen die nachträglichen Forderungen durch eine sogenannte Klageerweiterung.

Nun noch zu den speziell angerpochenen Punkten.

Nutzungsausfallentschädigung / Mietwagenkosten. Dafür gibt es nur eines davon. Entweder Ausfallentschädigung oder Mietwagenkosten und nicht beides. Auch die Zeitdauer für diese Entschädigungsart muss nachgewiesen werden.

Wenn Gegenstände im Auto kaputt gegangen sind, werden auch die ersetzt, aber auch das muss nachgewiesen werden, dass sich diese Gegenstände zum Zeitpunkt des Unfalls im Auto befanden und wo genau und wie hoch der Schaden ist.

Was die Kostenpauschale angeht, so ist diese mit 20,00 € festgelegt. Alle weiteren Kosten, die darüber hinaus gehen, müssen ebenfalls einzelnen nachgewiesen werden.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Bull-it,

bzgl der beschädigten Gegenstände im Auto: ich mutmaße mal, dass du damit Teile meinst, die nicht fest mit dem KFZ verbaut sind oder gerade transportiert wurden. Solche Dinge werden durch eine Haftpflicht lediglich mit dem Zeitwert entschädigt, nicht mit dem Neuwert!

Ich bin mir relativ sicher, dass der Versicherer versucht den Schaden kleinzurechnen oder behauptet, diese Dinge seien nicht beim Crash kaputtgegangen. Es heißt also Beweise zu sammeln und alles gut zu dokumentieren.

Gruß
Joker
 
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