Sekundant
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Das Gericht hat den Gutachter, der in der BG ist, für das Gutachten bestimmt.
das ist nur eine vermutung von mir, würde aber nur so einen sinn ergeben, wenn mit BG nicht die berufsgenossenschaft als solche gemeint ist, sondern eine BG-Klinik. dann hätte es nichts mit "BG" zu tun, was bei gerichtsgutachten auch kaum möglich ist.
es wird nach der entscheidung und der ablehnung des SV sicher in kürze ein neuer bestimmt. kläre doch mal mit dem RA, ob mit der ablehnung auch das SV-Honorar abgelehnt wurde. sonst sollte darauf gedrängt werden, wenn die möglichkeit besteht (ausreichend gründe).
gruss
Sekundant