Hallo oerni,
es geht noch besser, es wird einfach behauptet Sie können doch Ihre Schmerzen nicht beweisen!
Orthopäde will mit Röntgenbilder Schmerzen sehen und auch nicht sehen können.
Bandscheibenfach, hat nur leichte Höhenminderung,in echt im MRT hat sich die Bandscheibe schon längst aufgelöst Ostecondrose Stadium 3 Jahrelang unbehandelt, nartürlich alles ohne Schmerzen.
Wirbel sind verwachsen und es sollen keine wesentliche Bewegungseinschränkungen vorliegen. Lachhaft, sind dann bei Versteifungs-OP die Patienten beweglicher wie vorher?
Selbst wenn dieser Irrtum auffliegt, hat der SV immer recht, obwohl alles schwarz auf weiß belegbar ist. Nartürlich keine Einschränkungen da usw.
M.E. Desto Irrer die Meinung des SV ist, umso mehr wird daran geglaubt, hauptsache die Ansprüche können abgewehrt werden.
M.E. ein "Unabhängier" Richter würde sich die Gutachten kritisch durchlesen, mit der Aktenlage vergleichen und selbst merken, da kann was nicht stimmen.
In echt liest der Richter nur die Kurzzusammenfassung und zu 100% fällt dannach das Urteil aus. Da kann M.E. kein einziges zu 100% richtiges Urteil rauskommen, wie auch? Wenn das nicht gewollt ist.. Eins sechser im Lotto fällt da öfter an.
Gruß
Isswasdoc
es geht noch besser, es wird einfach behauptet Sie können doch Ihre Schmerzen nicht beweisen!
Orthopäde will mit Röntgenbilder Schmerzen sehen und auch nicht sehen können.
Bandscheibenfach, hat nur leichte Höhenminderung,in echt im MRT hat sich die Bandscheibe schon längst aufgelöst Ostecondrose Stadium 3 Jahrelang unbehandelt, nartürlich alles ohne Schmerzen.
Wirbel sind verwachsen und es sollen keine wesentliche Bewegungseinschränkungen vorliegen. Lachhaft, sind dann bei Versteifungs-OP die Patienten beweglicher wie vorher?
Selbst wenn dieser Irrtum auffliegt, hat der SV immer recht, obwohl alles schwarz auf weiß belegbar ist. Nartürlich keine Einschränkungen da usw.
M.E. Desto Irrer die Meinung des SV ist, umso mehr wird daran geglaubt, hauptsache die Ansprüche können abgewehrt werden.
M.E. ein "Unabhängier" Richter würde sich die Gutachten kritisch durchlesen, mit der Aktenlage vergleichen und selbst merken, da kann was nicht stimmen.
In echt liest der Richter nur die Kurzzusammenfassung und zu 100% fällt dannach das Urteil aus. Da kann M.E. kein einziges zu 100% richtiges Urteil rauskommen, wie auch? Wenn das nicht gewollt ist.. Eins sechser im Lotto fällt da öfter an.
Gruß
Isswasdoc