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Rolle Berater Arzt

Danke für den interessanten Text der BG, @ oerni.

Daraus:
"Die beratungsärztliche Stellungnahme ist, wie eingangs bereits an- gedeutet, als eine Art Übersetzungs- und Auslegungshilfe anzusehen. Für die Berufsgenossenschaft bindend ist sie nicht."​

@ Fender01 (falls du mitliest) und andere, die es wissen:
Ist eigentlich irgendetwas bindend?
Das medizinische Sachverständigengutachten ist es nicht (wird überprüft durch beratenden Arzt) und die Stellungnahme des beratenden Arztes ist es auch nicht (siehe Quelle oben).

Oder habe ich die Theorie (die Regelung) falsch verstanden und die BG muss sich entweder nach dem Gutachten oder dem Ergebnis der beratungsärztl. Stellungnahme richten? (Dass es in der Praxis so nicht gehandhabt wird, berichten ja viele, viele Betroffene.)

Sofern ich es richtig verstanden habe und nichts bindend ist, wäre die einzige Instanz, die etwas Bindendes festlegen kann, die letzte Gerichtsinstanz.

Hab ich es richtig kapiert?

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo HWS-Schaden,

Sofern ich es richtig verstanden habe und nichts bindend ist, wäre die einzige Instanz, die etwas Bindendes festlegen kann, die letzte Gerichtsinstanz.

Hab ich es richtig kapiert?

Ja genau so ist es.

Gleiches gilt auch für eine Privat-Versicherung. Ein Gutachten eines Kfz-Sachverständigen ist auch nur eine Entscheidungshilfe, letztlich aber nicht bindend für die Versicherung.

Viele Grüße
Fender01
 
:) Ja HWS-Schaden, ich denke, Du hast das so richtig kapiert. Auch ich verstehe es so. :p

Was mich wieder zu dem Gedanken der Monopolstellung der BGs bringt. Und die ist ja eigentlich verboten. Darum müsste dieser mein Gedanke mal weiter erörtert werden, um dann gegebenenfalls dagegen vorzugehen.

LG Christiane
 
Hallo Christiane,

die Diskussion über die Monopolstellung der Berufsgenossenschaften wurde schon vor Jahren geführt.
Damals haben sich unterschiedlichste Privatversicherungen zunächst dafür stark gemacht, diesen Zweig der Sozialversicherung zu privatisieren.

Nachdem aber diese Unternehmen gewinnorientiert arbeiten müssen und sich nach Auswertung der Zahlen herausgestellt hat, dass die Kosten definitiv nicht kalkulierbar sind (insbesondere bei Berufskrankheiten und schwersten Unfällen), ist von dem damaligen Interesse überhaupt nichts übrig geblieben. Denn die Beiträge wäre so hoch gewesen, dass die kein Mensch mehr hätte zahlen können und wollen.

Im Übrigen ist die gesetzliche Unfallversicherung ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Dann müsste man auch die Frage nach der Monopolstellung der Arbeitslosenversicherung der Krankenversicherung und der Rentenversicherung stellen.

Viele Grüße
Fender01
 
Hallo Fender,

ich glaube nicht, dass man die BGs mit der Arbeitslosenversicherung vergleichen kann. Beide arbeiten auf komplett anderen Gebieten.

Krankenkasse und Rentenversicherung haben keine Monopolstellung. Die gesetzlichen Krankenkassen stehen zudem noch in Konkurrenz zueinander.

Die BGs jedoch stehen nicht in Konkurrenz zueinander, sie haben per Gesetz bestellte Ärzte, die ihnen verpflichtet sind. Jede Firma ist gezwungen, Pflichtbeiträge zu entrichten.

Kfz-Haftpflichtversicherungen sind auch Pflichtversicherungen. Aber auch hier herrscht Wahlrecht.

Die Kontrolle der BGs scheint auch mehr als fraglich, deren Entscheidungen oft genug willkürlich. UO sind ihnen regelrecht ausgeliefert.

Gegen das Arbeitsamt kann ich mich wehren, indem ich mich ihm entziehe. Der BG kann ich mich auch entziehen, fragt sich nur zu welchem Preis. Und wer es dann bezahlt. Nämlich die Sozialkassen.

BGs sind nichts anderes als Haftpflichtversicherungen der AG.


MfG Christiane
 
Hallo Christiane,

BGs sind nichts anderes als Haftpflichtversicherungen der AG.

Genau deswegen wurden sie eingeführt, damit nicht jeder Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber nach einem Unfall oder einer Berufskrankheit klagen muss.

Kannst Du Dir vorstellen was passieren würde, wenn jeder Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber nach einem Unfall oder einer Berufskrankheit selbst Ansprüche stellen und die notfalls auch auf dem Zivilweg einklagen muss?

Glaub mir, als allererstes wären z.B. alle Wegeunfälle verschwunden, denn dafür würden die AG keine Haftung mehr übernehmen.

Natürlich ist nicht alles in Ordnung, aber ich denke, der jetzige Zustand ist immer noch besser als die direkte Verfolgung der Ansprüche gegen den Arbeitgeber.

Viele Grüße
Fender01
 
hallo HWS-Schaden,

du sprichst hier - vielleicht unbewusst - den kern des problems an.

tatsächlich sind es weder GA noch beratungsärztl. stellungnahmen. es ist zunächst das unbestrittene vorbringen und ein evtl gegenbeweis. das zumindest in der theorie. ich erinnere an meine sache - wenn keiner der beteiligten auf beweise eingehen will, andererseits vermutungen als richtig unterstellt, also das rechtliche gehör faktisch zur makulatur wird, dann kann man mutmassen woran es liegt.

zur weiteren diskussion: so sehr ich #fender schätze, hier stehe ich in einer krassen gegenposition (wenn ich sonst auch nur von seinen beiträgen lernen kann), was wirtschaftliche, versicherungstechnische und makroökonomische hintergründe betrifft. aber das führt zu weit und wäre eine grundsatzdiskussion. ich rechne allerdings mit einer nötigen neuaufstellung der BG's, wenn EU-vorstellungen greifen.

was die rolle des beratenden arztes betrifft - sie ist und bleibt rechtswirdig. schon das vorgebliche einbinden zieht nicht. das zeigt sich bereits daran, dass in diesem fall gänzlich andere haftungsgründe bei einer fehlleistung des arztes ergeben würden, als es der fall ist. bei einer kongruenten gleichstellung des beratenden arztes mit sonstigen mitarbeitern müsste die BG in einem umfänglicherem mass haften, als es tatsächlich der fall ist - zum nachteil der betroffenen. neben den anderen schon genannten gründen ein eindeutiges indiz der rechtswidrigkeit in der bratungsärztlichen praxis.

gruss

Sekundant
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Sekundant,

Zitat von dir:
was die rolle des beratenden arztes betrifft - sie ist und bleibt rechtswirdig.
Zitat Ende

Das kann ich voll und ganz unterschreiben!
 
Was die Rolle des beratenden Arztes in der gesetzlichen Unfallversicherung angeht, bleibt folgendes festzuhalten:
Ohne die Einschaltung eines Beratungsarztes wäre eine fundierte und fachlich qualifizierte Entscheidungsfindung im Feststellungsverfahren
sowie ein optimiertes, zielführendes Heilverfahren in vielen Fällen nicht möglich.

Jetzt kann man noch überlegen, ob der behandelnde D-Arzt (der ja auch beratender Arzt oder Gutachter sein kann)
seiner Qualifikation nach, nicht den Erwartungen des zuständigen UV-Träger entspricht.

Dann muss auch noch gesetzlich geregelt werden, in wie weit die Heilverfahrenkontrolle ein Gutachten ist.

Der beratende Arzt ist demnach ein wichtiges Instrument "Mittel zum Zweck" für die Verwaltungsmitarbeiter die in der Regel
keine medizinische Ausbildung besitzen.

Monopol der UV-Träger hin oder her, würde in der Entscheidungsfindung mehr Transparenz vorhanden sein,
vor allem alle Beteiligte vor dem Renten- bzw. Widerspruchsausschuss Ihre Sicht darlegen dürfen,
hätten wir vermutlich weniger Diskussionen.
Wir Verunfallte und Berufskranke haben zwar "rechtliches" Gehör, aber zu 99,99 % nicht an entscheidender beschriebener Stelle.

Hallo Fender,
ich schätze Dich und Deine fachkundigen Beiträge auch sehr, würde mir jedoch wünschen, dass manche Anregungen der Versicherten
auch innerhalb der Verwaltungen zum Tragen kommen.

So könnte z.b. jeder UV-Träger auf seiner Internetseite die Beratungsärzte namentlich mit Sachgebiet hinterlegen und
die Beraterverträge offen legen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Servus oerni,
interessanter Beitrag der BG.

Mein Interesse weckte die BG Aussage wonach bei ihr für ein Beratungsarztverhältnis die persönliche Qualifikation des Arztes in Sachen: langjährige Erfahrung (..) z.B. als D-Arzt oder ein Facharzt für Arbeitsmedizin unabdingbar vorausgesetzt wird. Uiiii.
Ebenso ist bei dieser BG eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung unverzichtbar.
SO WAS.

Jeder Arzt isb. der Facharzt hat nach den " Bundesärztekammer Statuen" sich laufend fortzubilden........

Ist sicherlich interessant sich mal zu erkundigen ob der " Beratungsarzt Dr.med.X oder Y vorher schon D-ärztliche Erfahrung sammelte bzw. als Arbeitsmediziner für die Firmen ....
gearbeitet hatte.
 
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