maja
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Alle angesprochen!
Nachdem ich nun schon einige Monate hier im Forum bin und vieles über Unrecht was dem einen oder anderen angetan wurde lesen mußte, mache ich mir immer öfter Gedanken über die in Deutschland nicht mögliche Form der
Sammelklagen.
Petras neuer Beitrag und die Reha-Erfahrungen von Seilbagger.
Solche Sachen sind unmöglich und betreffen immer wieder viele Leute.
Es sind einzelne die gegen das Unrecht ankämpfen.
Die anderen Betroffenen haben kein Geld oder traun sich nicht als einzelner dagegen vorzugehen.
Auszug aus Wikipedia
>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>Situation in Deutschland [Bearbeiten]In Deutschland sind Sammelklagen in der Form der Class action nicht zulässig. Zum anderen ist dem deutschen Recht eine Gruppenbetroffenheit fremd. Jeder Kläger muss seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen.
Gemeinsame Prozessführung gibt es in Deutschland daher nur bei der so genannten Streitgenossenschaft, wenn die Kläger hinsichtlich des Streitgegenstandes in Rechtsgemeinschaft stehen oder aus dem selben tatsächlichen oder rechtlichen Grund berechtigt sind. Dies sind sie im typischen Fall der Class action nicht, da jeder wegen der ihm individuell zugefügten Schäden berechtigt ist, also nicht aus dem selben Grund.
Eine andere Möglichkeit ist die Prozessverbindung nach § 147 ZPO. Dabei kann der Richter mehrere getrennte Prozesse zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbinden, wenn es in allen Prozessen um dieselben Rechts- und Tatfragen geht.
Ähnlich der Sammelklage ist im deutschen Recht die Verbandsklage. Diese gibt Verbänden in bestimmten Ausnahmefällen das Recht, eine Rechtsverletzung für mehrere oder die Allgemeinheit geltend zu machen. Die Verbandsklage hat im Umweltrecht eine gewisse Bedeutung.
Situation in Deutschland [Bearbeiten]In Deutschland sind Sammelklagen in der Form der Class action nicht zulässig. Zum anderen ist dem deutschen Recht eine Gruppenbetroffenheit fremd. Jeder Kläger muss seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen.
Gemeinsame Prozessführung gibt es in Deutschland daher nur bei der so genannten Streitgenossenschaft, wenn die Kläger hinsichtlich des Streitgegenstandes in Rechtsgemeinschaft stehen oder aus dem selben tatsächlichen oder rechtlichen Grund berechtigt sind. Dies sind sie im typischen Fall der Class action nicht, da jeder wegen der ihm individuell zugefügten Schäden berechtigt ist, also nicht aus dem selben Grund.
Eine andere Möglichkeit ist die Prozessverbindung nach § 147 ZPO. Dabei kann der Richter mehrere getrennte Prozesse zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbinden, wenn es in allen Prozessen um dieselben Rechts- und Tatfragen geht.
Ähnlich der Sammelklage ist im deutschen Recht die Verbandsklage. Diese gibt Verbänden in bestimmten Ausnahmefällen das Recht, eine Rechtsverletzung für mehrere oder die Allgemeinheit geltend zu machen. Die Verbandsklage hat im Umweltrecht eine gewisse Bedeutung.
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Das hat zur Folge-egal um welche Institution um die es sich jeweils handelt, kommt ungeschoren davon.
Der Einzelne der mit seiner Klage mal durchkommt, kann leider nicht viel erreichen für die Allgemeinheit.
Und in der Statistik gehn die anderen Fälle unter, weil sie ja keine Klagen vorbringen und dadurch in der Statistik nicht auftauchen.
Wären Sammelklagen möglich, würden sich die einzelnen Institutionen hüten,
Betroffene so zu behandeln, wie es in der Praxis, gehandhabt wird.
Das ist natürlich äußerst gut für den jeweiligen Verursacher, unbeschadet kann dieser weiter machen wie bisher.
Was meint ihr?
Die Verhältnisse in Deutschland passen sich immer mehr denen an, die in den USA, herrschen.
Sollte dann nicht auch die Möglichkeit der Klagen des einzelnen, in Form von Zusammenlegung in Sammelklagen gestattet werden, so wie es auch in den USA möglich ist ?
Wenn schon amerikanische Verhältnisse > Dann aber auch für alle<
Sollten unsere Rechtsanwälte nicht auch an dieser Möglichkeit interessiert sein ?
Zumal daraus für sie, kein materieller Schaden entstehen würde, eher das Gegenteil der Fall sein würde?
Gruß
Maja
Nachdem ich nun schon einige Monate hier im Forum bin und vieles über Unrecht was dem einen oder anderen angetan wurde lesen mußte, mache ich mir immer öfter Gedanken über die in Deutschland nicht mögliche Form der
Sammelklagen.
Petras neuer Beitrag und die Reha-Erfahrungen von Seilbagger.
Solche Sachen sind unmöglich und betreffen immer wieder viele Leute.
Es sind einzelne die gegen das Unrecht ankämpfen.
Die anderen Betroffenen haben kein Geld oder traun sich nicht als einzelner dagegen vorzugehen.
Auszug aus Wikipedia
>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>Situation in Deutschland [Bearbeiten]In Deutschland sind Sammelklagen in der Form der Class action nicht zulässig. Zum anderen ist dem deutschen Recht eine Gruppenbetroffenheit fremd. Jeder Kläger muss seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen.
Gemeinsame Prozessführung gibt es in Deutschland daher nur bei der so genannten Streitgenossenschaft, wenn die Kläger hinsichtlich des Streitgegenstandes in Rechtsgemeinschaft stehen oder aus dem selben tatsächlichen oder rechtlichen Grund berechtigt sind. Dies sind sie im typischen Fall der Class action nicht, da jeder wegen der ihm individuell zugefügten Schäden berechtigt ist, also nicht aus dem selben Grund.
Eine andere Möglichkeit ist die Prozessverbindung nach § 147 ZPO. Dabei kann der Richter mehrere getrennte Prozesse zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbinden, wenn es in allen Prozessen um dieselben Rechts- und Tatfragen geht.
Ähnlich der Sammelklage ist im deutschen Recht die Verbandsklage. Diese gibt Verbänden in bestimmten Ausnahmefällen das Recht, eine Rechtsverletzung für mehrere oder die Allgemeinheit geltend zu machen. Die Verbandsklage hat im Umweltrecht eine gewisse Bedeutung.
Situation in Deutschland [Bearbeiten]In Deutschland sind Sammelklagen in der Form der Class action nicht zulässig. Zum anderen ist dem deutschen Recht eine Gruppenbetroffenheit fremd. Jeder Kläger muss seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen.
Gemeinsame Prozessführung gibt es in Deutschland daher nur bei der so genannten Streitgenossenschaft, wenn die Kläger hinsichtlich des Streitgegenstandes in Rechtsgemeinschaft stehen oder aus dem selben tatsächlichen oder rechtlichen Grund berechtigt sind. Dies sind sie im typischen Fall der Class action nicht, da jeder wegen der ihm individuell zugefügten Schäden berechtigt ist, also nicht aus dem selben Grund.
Eine andere Möglichkeit ist die Prozessverbindung nach § 147 ZPO. Dabei kann der Richter mehrere getrennte Prozesse zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbinden, wenn es in allen Prozessen um dieselben Rechts- und Tatfragen geht.
Ähnlich der Sammelklage ist im deutschen Recht die Verbandsklage. Diese gibt Verbänden in bestimmten Ausnahmefällen das Recht, eine Rechtsverletzung für mehrere oder die Allgemeinheit geltend zu machen. Die Verbandsklage hat im Umweltrecht eine gewisse Bedeutung.
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Das hat zur Folge-egal um welche Institution um die es sich jeweils handelt, kommt ungeschoren davon.
Der Einzelne der mit seiner Klage mal durchkommt, kann leider nicht viel erreichen für die Allgemeinheit.
Und in der Statistik gehn die anderen Fälle unter, weil sie ja keine Klagen vorbringen und dadurch in der Statistik nicht auftauchen.
Wären Sammelklagen möglich, würden sich die einzelnen Institutionen hüten,
Betroffene so zu behandeln, wie es in der Praxis, gehandhabt wird.
Das ist natürlich äußerst gut für den jeweiligen Verursacher, unbeschadet kann dieser weiter machen wie bisher.
Was meint ihr?
Die Verhältnisse in Deutschland passen sich immer mehr denen an, die in den USA, herrschen.
Sollte dann nicht auch die Möglichkeit der Klagen des einzelnen, in Form von Zusammenlegung in Sammelklagen gestattet werden, so wie es auch in den USA möglich ist ?
Wenn schon amerikanische Verhältnisse > Dann aber auch für alle<
Sollten unsere Rechtsanwälte nicht auch an dieser Möglichkeit interessiert sein ?
Zumal daraus für sie, kein materieller Schaden entstehen würde, eher das Gegenteil der Fall sein würde?
Gruß
Maja