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Schadenersatzklage vor Amtsgericht ohne Anwalt

NoNameLand

Neues Mitglied
Registriert seit
6 Nov. 2015
Beiträge
1
Verehrte Forenmitglieder,

ich habe mal folgenden fiktiven Fall in Stichpunkten konstruiert, bei dem ich bitte eure Einschätzung benötige:


Fußgänger wird von Autofahrer geschlagen. Ergebnis: Verletzungen im Gesicht, Brille defekt.

Zeuge vom kompletten Tathergang gibt es nicht.

Polizei wurde gerufen und hat die Aussagen der Beteiligten aufgenommen. Strafanzeige gegen den Autofahrer wird erlassen.

Amtsgericht verurteilt den Beklagten im Strafverfahren wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe.

Wegen Schadenersatz/Schmerzensgeld wird ein Anwalt vom Kläger hinzugezogen.

Beklagter reagiert nicht auf eine außergerichtliche Einigung.

Anwalt reicht daraufhin Klage beim Amtsgericht ein.

Klageerwiderung der Gegenseite erfolgt via Anwalt des Beklagten.

Tathergang wird nun völlig anders (gegensätzlich) geschildert.

Anwalt des Klägers antwortet daraufhin.

Unstimmigkeiten zwischen Kläger und Anwalt des Klägers führen zur Mandatsniederlegung.

Vom Amtsgericht wird ein Gerichtstermin festgesetzt.


Nun meine Fragen:

- Sollte nun ein anderer Anwalt vom Kläger konsultiert werden (insbesondere wegen der bevorstehenden Gerichtsverhandlung)?

- Wäre der Gerichtstermin auch ohne Anwalt ratsam?

- Wie sollte man sich auf den Gerichtstermin ohne Anwalt vorbereiten?

- Was ist im Anschluß an den Gerichtstermin zu tun (bei Erfolg/ bei Niederlage)?

- Akteneinsicht möglich (u.a. wegen Beweismittel, wie z.B. Fotos der Polizei von den Verletzungen/Beschädigungen) bzw. muß diese der Anwalt dem Kläger vorlegen?


Wie würdet Ihr diesen Fall einschätzen?

Vielen Dank schon mal.
 
konstruierter Fall

Hallo NoNameLand,

normalerweise besprechen wir hier nur konkrete Fälle und keine konstruierten.

Aber, ich gehe mal davon aus, dass es Dich selbst hier betroffen hat.

Grundsätzlich besteht auf Amtsgerichtsebene keine Rechtsanwaltsvertretungspflicht. Du solltest Dir aber im Klaren sein, dass, wenn Du nicht gerade versiert bist, ohne Anwaltsvertretung sich das Waffengleichgewicht zwischen beiden Parteien doch eher zugunsten des Beklagten verschiebt.

Du bist als Kläger beweispflichtig. Wenn also der Beklagte im Zivilprozess die Tat, oder die Folgen der Tat bestreitet, hast Du das Problem nunmehr nachzuweisen, dass sich der Vorfall, wie von Dir zugetragen, mit den entsprechenden Folgen auch abgespielt hat.

Fazit: Schätze ein, ob Du versiert genug bist, den Prozess ohne Anwalt weiter zu führen und erbringe den Nachweis des Vorfalls.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Rekobär,

wenn der Gegner wegen dieses Vorfalls doch rechtskräftig strafrechtlich verurteilt wurde, ist doch alles dokumentiert.

Sollte es da noch Schwierigkeiten geben wegen Schadensersatzes oder Schmerzensgeld ?


Gruss
 
Könnte sein

Hallo Busch38,

das kann durchaus sein. Strafprozesse haben mit Zivilprozessen nichts zu tun. Im Strafprozess wird nur geprüft, ob sich der Angeklagte im Sinne des Strafgesetzbuches strafbar gemacht hat oder nicht. Daher ist natürlich die Frage, was hier strafrechtlich bewiesen wurde und was davon im Zivilprozess sinnvoll verwendet werden kann, zu beantworten.

Bei Schadenersatzklagen greift die Zivilprozessordnung. Natürlich kann man die Strafakte hinzu ziehen, weil es manchmal auch Sinn macht. Leider gibt das aber keine Garantie, ob man dadurch für den Zivilrichter, der sich ja seine eigene Meinung bilden soll, den ausreichenden Beweis erbracht hat, damit dieser auch den Schadenersatz in voller Höhe zubilligt.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
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