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Schadensersatz zur freien Verrechnung-Finanamtz

Aramis

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
27 Okt. 2012
Beiträge
1,320
Ort
Unterfranken
Liebe Foris,

die Zahlungen der Gegnerischen waren bisher zu freien Verrechnung, nu nach Klageeinreichung wird über Erwerbsausfallzahlungen bis zum "freiwilligem "
Eu-Rentenbescheid gerechnet ! Äh, wer bestättigt uns, dass für diese Erwerbsausfallzahlungen das Finanzamt seinen Anteil bekommen hat?

Die Gegnerische kann viel schreiben, nur das Finanzamt hat mehr Macht!

LG
Aramis
 
Hallo Aramis,

ich habe auch erlebt, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers Zahlungen mal als Schmerzensgeld, mal "zur freien Verrechnung" bezeichnet hat.

Teilweise wurde aus "Zahlungen zur freien Verrechnung" auf Schadensersatzpositionen im weiteren Verfahren Schmerzensgeld, um kein weiteres zahlen zu müssen ("Wir haben an Schmerzensgeld ausreichende ... € gezahlt.").

Andererseits wurde nach meiner Versetzung in den Ruhestand dieses Schmerzensgeld fast zur Hälfte auf den Erwerbsschaden verrechnet! Die HPV hat sich also einfach an dem, was sie mir als Schmerzensgeld zur Verfügung gestellt hatte, bereichert.

Was soll man sagen? Versicherungen halt.

Aber letztlich sind es einzelne Menschen, die Unfallopfern böse mitspielen, als Sachbearbeiter/in oder/und als der/diejenige, die entsprechende Anweisungen gibt/geben. Auch wenn sich die betreffenden Personen hinter z. B. "Ich handele ja nur auf Anweisung." verstecken, verantwortlich sind sie letztlich doch.

Ich habe die Zahlungen auf den Erwerbsschaden mit in die Steuererklärung genommen und zahle damit auf das, was eigentlich Schmerzensgeld sein sollte, Steuern.

Alles Gute euch.
LG
Lindgren
 
Hallo Aramis,

dein:

die Zahlungen der Gegnerischen waren bisher zu freien Verrechnung, nu nach Klageeinreichung wird über Erwerbsausfallzahlungen bis zum "freiwilligem "
Eu-Rentenbescheid gerechnet ! Äh, wer bestättigt uns, dass für diese Erwerbsausfallzahlungen das Finanzamt seinen Anteil bekommen hat?

Das FA hat sicherlich keinen Anteil bekommen. (müsste von euch selber gekommen sein)

Zu freien Verrechnung.... kann ggf. die Jähr. Nettosumme auch euer RA
bestätigen.

Nochmals :
1. Nach § 24 Nr. 1 lit. a EStG gehören zu den Einkünften i.S.d. § 2 Abs. 1 EStG auch
Entschädigungen, die gewährt worden sind als Ersatz für entgangene oder entgehende
Einnahmen. Entschädigungen in diesem Sinn liegen vor, wenn Leistungen unmittelbar
dazu dienen, den Verlust von entgangenen oder entgehenden Einnahmen
auszugleichen, die, ihren Zufluss unterstellt, unter eine der in § 2 Abs. 3 Nr. 1 - 7 EStG
genannten Einkunftsarten gefallen wären (BFH-Urteil vom 22.04.1982 III R 135/79,
BStBl II 1982, 496).

Quelle:

http://openjur.de/u/478234.html

weiteres Urteil:


http://openjur.de/u/661685.html


W. Info:
Wichtig:
die Schadenersatzpflicht der geg. Vers. für event. zu zahlende Steuern,
im Rahmen der Abfindung bzw. des Schadensersatzes für die Gegenwart und Zukunft, würde ich explizit in der Abfindungserklärung mit aufmehmen
(zu zahlende Steuern im Rahmen der Abfindung gehören auch zum Schadenersatz und muss i. d. R. nach Vorlage eines
vom FA rechtskräftigen Steuerbescheides von der geg. Vers.ausgeglichen werden!
)

Quelle:
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=30690&highlight=Steuern+Siegfried21

OLG Celle v. 09.11.2011:
Soweit der Geschädigte den im Wege des Schadensersatzes erhaltenen Verdienstausfall nachträglich ausgeglichen bekommt und zu versteuern hat, hat der Schädiger auch die konkret auf den zu erstattenden Betrag entfallende Steuer zu ersetzen.

KG Berlin v. 19.02.2009:
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung steht es dem Geschädigten im Rahmen des § 252 BGB frei, bei der Berechnung des unfallbedingten Verdienstausfalls vom Brutto- oder vom Nettolohn auszugehen. Dabei ist zu beachten, dass auch Schadensersatzzahlungen wegen Verdienstausfalls der Einkommensteuer unterliegen. Ein etwaiger (Steuer-)Vorteil des Geschädigten im Sinne eines Besserstellung durch den zuerkannten Verdienstausfall ist nach den Regeln des Vorteilsausgleichs vom Schädiger darzulegen. Wird der Verdienstausfall netto berechnet, muss der Schädiger zusätzlich die darauf entfallenden Steuern zahlen.

Quelle:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/SteuerFragen.php

Grüße
Siegfried21
 
Hallo Lindgren,

einfach ekelhaft diese Spielchen!

Danke Siegfried,

ich glaub ich steig da nie durch!
Die Urteile leite ich an unseren RA weiter.

LG
Aramis
 
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