• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Schmerzgutachten

Hallo Herzblut,

ich komme leider erst jetzt dazu, Dir zu antworten. Mir wurden nur für das erste, das orthopädische Gutachten, drei Gutachter von der BG zur Auswahl gegeben. Jetzt wurde ich einfach wieder in dieselbe Klinik für das Ergänzungsgutachten geschickt.

Ich habe gestern einen Termin bei meinem Anwalt gehabt und mit ihm durchgesprochen, wie das alles abgelaufen ist. Er wollte sich gleich mit meinem Sachbearbeiter bei der BG in Verbindung setzen.

Liebe Grüße an alle

Röschen
 
Antwort.

Hallo Röschen.
Ich hab meine Rötgenbilder und wenn ich neue brauche für Behörden oder BG geh ich zur Rötgenpraxis und laß die mir nochmal ausdrucken .Vorher den behandelten Artzt anrufen der veranlaßt das du die erhälts dann kommen keine Kosten auf dich zu.

LG SONJA
 
Hallo Röschen,

hm, und was meint Dein RA? Kennt er sich mit § 200 SGB VII aus?

Lies Dich hier schlau, was dies angeht! Wenn Dir die BG keine 3 Gutachter -auch beim Ergänzungsgutachten - vorgeschlagen haben, dann ist dieses -meiner Meinung nach- unrechtmäßig zustande gekommen und ich würde es per sofort löschen lassen.

Für den Fall, dass ich mich irren, bitte korrigieren!

Lies Dich hier schlau und überlasse das schwierige SGB VII nicht alleine dem RA!
Ist Dein RA Fachanwalt für Sozialrecht?

Grüßle vom Herzblut
 
Hallo Herzblut,

vielen Dank für Deinen Tipp. Ich werde morgen sofort meinen Anwalt darüber informieren.
Es ist auch interessant, dass während dieses Gutachtens mich der Gutachter fragte, was ich eigentlich da wollte und wer mich geschickt hat. Hier weiß einer vom anderen nichts.

Es ist auch merkwürdig, dass in dem Schreiben der BG zum ersten Gutachten im Sommer von einem neurologischen Ergänzungsgutachten die Rede war, und nun war ich beim Schmerzgutachter. Alles nicht wirklich durchschaubar.

Viele Grüße

Röschen
 
Hallo Sonja,

ich habe vom Arzt damals die Originale bekommen, sie sind nicht auf CD-ROM. Der Arzt hat dann also keine Unterlagen mehr vorliegen.
Ich hoffe, ich bekomme die Bilder nächste Woche von dem Gutachter wieder. Ich habe auch schon mit denen telefoniert, natürlich brauchen sie die Bilder noch. Sie kamen noch nicht dazu, sie sich anzusehen.
Wenn ich sie wieder habe, werde ich sie sofort scannen.

Viele Grüße

Röschen
 
Bilder

Hey Röschen.
Ich bekomme auch immer Orginalbilder aber die haben die Bilder in der Rötgenpraxis im Computer und ich kann sie mir auf CD brennen lassen kostet 3 Euro oder die drucken die nochmal aus.Du hast doch sicherlich da nen Bericht drüber den nehmeen die Ärzte eigentlich lieber.
Hoffe du bekommst es hin laß dirr in zukunft immer alles auch den Entlassungsbericht vom KK oder REha geben ich hab mal den Tipp bekommen und muß sagen wenn VA oder BG was brauchen schicke ich Kopien selber hin sonst dauert das mit den Anschreiben und das die Ärte es bearbeiten.

LG SONJA
 
Hallo,

es ist kaum zu Glauben was Du dir gefallen lassen musst.
Ich gehe davon aus, dass es sich hier um einen Berufsgenossen! Gutachter handelt. Wahrscheinlich steht diese Gutachterin auf der Gehaltsliste der BG.
Ich kann dir nur empfehlen, dir deine Gutachter selbst auszusuchen. Ich selbst habe trotz anerkanntem Berufsunfall unzählige schwierigkeiten mit der BG. Beleidigungen sind an der Tagesordnung und missgünstiges Verhalten sowieso.
Lege nach Erhalt des Gutachten sofort Widerspruch ein. Wichtig die Frist einzuhalten.
Es wär für viele Gleichgesinnte auch wichtig wenn du hier den Namen der Gutachterin nennen würdest. Wenn du noch konkrete Fragen hast helfe ich dir gerne.
Auf jedenfall lass dich nicht unterkriegen. Das ist das Ziel dieser Menschen.
Gruß und schöne Weihnachten

also ich denke, dass Du das Gesprä
 
Hallo Leo,

ja, es war ein BG-Gutachter. Ich war durch dieses Forum ja zum Glück auf vieles schon gut vorbereitet, aber man ist dennoch sehr erstaunt.

Mein Anwalt hat schon das Gedächtnisprotokoll von mir bekommen, und er will, wenn das Gutachten da ist, Widerspruch einlegen. Er wollte sich ggf. schon im Vorfeld mit der BG in VErbindung setzen.

Es ist schon alles komisch, mein Unfall 2006 war ein Wegeunfall, bei dem mir die Vorfahrt genommen wurde, somit muss die BG letztendlich gar nicht für mich aufkommen, sondern sie holt es sich von der Versicherung des Unfallverursachers wieder. Aber das hatte dieser Gutachter wohl nicht geschnallt.

Weiterhin noch schöne Weihnachten

Röschen
 
Hallo röschen,

was Du schreibst, sollte man meinen und ich dachte auch, dass es so ist:

Es ist schon alles komisch, mein Unfall 2006 war ein Wegeunfall, bei dem mir die Vorfahrt genommen wurde, somit muss die BG letztendlich gar nicht für mich aufkommen, sondern sie holt es sich von der Versicherung des Unfallverursachers wieder.

Bei mir war es das Landesamt für Finanzen, eine staatliche Stelle, die für einen Teil der Kosten aufkommen mußte und es sich eigentlich wieder von der Versicherung des Verursachers hätte erstatten lassen müssen. Aber es scheint fast so, als wenn da ein stillschweigendes Übereinkommen besteht, das darauf beruht, dass Unfallkosten, die abgelehnt werden, auch nicht erstattet werden müssen. Ich hatte mehrfach darauf hingewiesen, hat aber nicht interessiert. Auch für den Rechnungshof und den Steuerzahlerbund war die angelaufene Summe (da mangels Meldungen ein Einzelfall) nicht der Beanstandung wert.

Mich würde mal interessieren, ob hier intern so etwas wie Ausgleichszahlungen zwischen den Versicherungen und den anderen Leistungsträgern und staatlichen Stellen getätigt werden.


Gruss

Sekundant
 
Hallo Zusammen,

mit dem Gutachten vom 08. Dezember bin ich immer noch nicht durch. Am Donnerstag muss ich erneut in die BG-Klinik fahren, angeblich ist bei der Wärmemessung etwas unklar. Ich soll mich auf Stunden einrichten, das wurde mir schon mitgeteilt.:mad::mad::mad:

Ich finde es einfach eine Unverschämtheit, was die sich alles erlauben. Als ob man nichts besseres zu tun hätte. Ich glaube auch nicht so ganz, dass das Gerät nicht aufgezeichnet hat. Wahrscheinlich ist diese Messung zu meinen Gunsten ausgefallen.

Hinter meinen Röntgenbilder laufe ich immer noch hinerher. Aber sie sind angeblich noch da, so versicherte mir der Gutachter. Er meinte, er bräuchte diese Aufnahmen noch und sie hätte ja laut Gesetz 3 Monate für das Gutachten Zeit. Auf meine Antwort, dass diese 3 Monate ja dann wohl ausgenutzt würden, meinte er erbost, das sei eine Unterstellung. Ich habe dazu nichts weiter gesagt. Man muss ja noch vorsichtig sein.

Ich bin es einfach nur leid.

Was mich noch aufregt, dann bekommt man von Bekannten zu hören, man hätte doch Zeit und nichts besseres zu tun. So etwas sagen nur Leute, die nicht wissen, was es heisst, Morbus Sudeck zu haben.

Schöne Grüße

Röschen
 
Hallo Röschen,

die erneute Fahrt in die BG-Klinik würde ich schlicht und einfach verweigern.

Mir kann kein Arzt vormachen, dass eine, im Rahmen eines Gutachtens durchgeführte Untersuchung, aufgrund eines defekten Gerätes, nicht belegt werden kann.

Ich müsste in meinem Röntgenpässen nachsehen, wie oft meine Hand schon geröngt wurde, in meinen Arztberichten nachsehen, wie oft schon MRT, CT, Nervenmessungen usw. durchgeführt wurden. Nur, bei einem bin ich mir sicher, dass diese Untersuchungsmethoden über 8 Jahre funktioniert haben: Ich musste jedes Mal so lange in der Wartezone der jeweiligen Abteilungen verweilen, bis mir mitgeteilt wurde, dass die Untersuchunsmethoden ordnungsgemäß durchgeführt wurden.

An deiner Stelle würde ich der BG mitteilen, dass du zwar bereits deiner Mitwirkungspflicht mit den gutachterlichen Untersuchungen nachgekommen seist, du jedoch nicht gewillt bist, diese in dieser BG-Klinik noch einmal durchführen zu lassen, da deren technischen Geräte offensichtlich nicht zuverlässig sind.

Eine stundenlange Wartezeit ist dir, aufgrund deines Sudecks nicht zuzumuten.

Gerne bist du jedoch bereit, selber, einen für diese Untersuchungen geeigneten Gutachter, zu suchen und zu konsultieren.

Eine Wärmemessung beim Sudeck bedarf übrigens keiner besonderen Technik, sondern kann ganz schnell mit Fieberthermometer durchgeführt werden, welcher die Oberflächentemperatur messen kann. Dieses hat jedes KH.

Mit einem solchen Gerät wird bei mir vor und nach jeder Blockade die Temperatur meiner Hand gemessen, um zu dokumentieren, dass diese erfolgreich war.

Auch ich würde davon ausgehen, dass deine Messwerte nicht zu Gunsten der BG ausgegangen sind.

Alles Gute
Derosa
 
Da wird wohl noch einiges auf dich zukommen. Ich empfehle dir den zweiten Termin anzulehnen. Dann geht der Papierkrieg jedoch los. Du hast aber den Vorteil, dass nichts negatives konstruiert wird! Du musst einen Gutachter finden der Fair beurteilt. Hier gibt es bestimmt jemanden der ähnlich erkrankt ist und bereits positive Erfahrungen mit einem Gutachter hat. Selbst wenn dieser Gutachter nicht vor der Haustüt zu finden ist solltest du die Mühe nicht scheuen. Die BG hat unzählige Handlanger die nur für Ihre Interesse sorgen. Wie heisst deine betreuende BG und wie heisst der Gutachter bzw. die Klinik in der du Begutachtet wirst. Vielleicht kann ich etwas ausfindig machen.
Aufjedenfall musst du kämpfen. Gib nicht auf. Von der Bg bekommst du nichts geschenkt und glaube nicht, dass diese fair entscheidet. Die Sachbearbeiter sind alle (die meisten) total missgünstig.
Helfe gerne so gut ich kann. Lass den Kopf nicht hängen.
Gruß;)
 
Top