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(Sehr)Spätfolgen eines Unfalls

Hallo HWS-Schaden,

ja, meine Erfahrungen mit der teilstationären Schmerztherapie kann ich als gut bezeichnen!

Meine multimodale Schmerztherapie im letzten Jahr war meine erste Therapie in diese Richtung und wie ich in einem meiner früheren Beiträge schon mal geschrieben habe, musste ich meine Zielsetzung im Laufe der Therapie anpassen. Ursprünglich bin ich mit der Erwartungshaltung dort "angetreten", dass man mir helfen, meine Schmerzen beseitigen würde. Dem war nicht so, allerdings bekommt man viele unterschiedliche Wege und Methoden an die Hand, um besser mit den Schmerzen umzugehen. Zu erkennen, dass man nur mittelbar Einfluss nehmen kann, in dem man Umstände in seinem Leben verändert, die den Schmerz beeinflussen. Also vermeidet was eine Verschlimmerung zur Folge hat und etabliert oder intensiviert was eine Verbesserung oder Entlastung darstellt.

Auch erhält man sehr viel Hintergrundinformationen. Wie entstehen Schmerzen, was ist ein Schmerzgedächtnis, wie und wo wirken Schmerzmittel, wann machen sie Sinn und wann nicht und vieles mehr!

Letztlich habe ich dadurch erkannt, dass ich, finanzielle Einbußen hin oder her, nicht mehr in vollem Umfang am Arbeitsleben teilhaben kann und, nachdem ich seitens des Arbeitgebers auf wenig Verständnis und Unterstützung gestoßen bin, habe die Überprüfung meiner Dienstfähigkeit in die Wege leiten lassen.

Amitryptilin war tatsächlich sehr gering dosiert und diente nicht dem üblichen Zweck sondern war in meinem Fall dazu gedacht, die Schlafqualität wieder zu verbessern, auch ein Umstand, der sich nicht unerheblich auf die Schmerzintensität oder zumindest das Schmerzempfinden auswirkt.
Ich konnte nämlich im Laufe einer Arbeitswoche immer weniger und immer weniger gut schlafen. Schmerzbedingte längere Wachphasen mit letztlich nur sehr wenigen Stunden Schlaf pro Nacht waren fast schon normal und zermürbend!

Wie ist denn dein "Fall" verlaufen? Du bist offensichtlich auch Beamter, bist du inzwischen wieder voll dienstfähig? Volle DU wäre für mich auch schlimm, nicht nur in finanzieller Hinsicht! Eine Teildienstunfähigkeit würde mir helfen (glaube ich zumindest und es wäre vor vollständiger DU zumindest mal einen Versuch wert).

Gutachten der Schmerzklinik, des BG-Durchgangsarztes sowie des Neurologen, der eine Nervenschädigung bestätigt hat, liegen dem Amtsarzt bereits vor, das taten sie aber auch schon vor dem ersten Termin ohne dass diese aus meiner Sicht tatsächlich berücksichtigt wurden.

Mit Erwerbsunfähigkeit meinte ich tatsächlich eine Minderung des Erwerbs mit einer Entsprechenden Rente.
 
Hallo HOlgK,

danke für das Teilen deiner Erfahrung, so kann ich mir das Programm der Schmerzklinik ungefähr vorstellen (ist mir auch ungefähr so bekannt).

Amitryptilin wurde bei mir niedrigdosiert v.a. gegen Schmerzen ausprobiert, hatte keinen schmerzlindernden Effekt und einige Nebenwirkungen - in geringer Dosierung ganztags bleierne Müdigkeit v.a. Bisher wurde kein Medi gefunden, welches die (Dauer)Schmerzen lindert, selbst Opioide nicht. Entsprechend kurz sind meine Nächte.
Gegen die Zurruhesetzung, die dann irgendwann folgte, habe ich mich (mit gutem RA) zu wehren versucht, wollte unbedingt eine Wiedereingliederung, auch in einem anderen Arbeitsbereich, wenn erforderlich, aber der Amtsarzt war überzeugt, dass das keinen Sinn hat. Das hat mir sehr zu schaffen gemacht, aber inzwischen kann ich wenigstens (ein)sehen, warum der Amtsarzt dieser Ansicht war und zzt. ist.

Wäre eine Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz keine Option für dich? Darum müsste sich dein Dienstherr ja aktiv bemühen, wenn beim Wechsel deine Dienstfähigkeit erhalten bliebe.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

eine Umsetzung wäre hilfreich, wenn sich ein Aufgabengebiet finden würde, bei dem ich mindesten 50% in Heimarbeit erledigen könnte, aber mein Arbeitgeber hat deutlich formuliert, dass gesundheitliche Aspekte und auch eine Schwerbehinderung keinen Anspruch auf einen Heimarbeitsplatz begründen und ich keinen bekomme. Mein Dienstherr, die Regierung, hat dazu gesagt, dass sie das dem Landratsamt nicht vorschreiben kann, ihnen also die Hände gebunden sind.
Eine Versetzung an die Regierung macht aus meiner Sicht auch kaum Sinn, da ich ja dann schon täglich 90 Minuten für An- und Heimreise aufwenden müsste, was ja eine höhere Belastung darstellt, bei einer Gehbehinderung mit chronischer Schmerzsymptomatik.

Von daher strebe ich auch eine Teildienstunfähigkeit an, d.h. ich könnte 50% arbeiten (was aus meiner Sicht funktionieren könnte) und hätte aber keine 50% Verdienstausfall sondern nur 25%. In allen Texten zur Dienstunfähigkeit von Beamten heißt es: "Teildienstfähigkeit vor Ruhestandsversetzung" und darauf hoffe ich.

Wie ist denn deine AA-Untersuchung verlaufen? War der AA umgänglich und wie hat er argumentiert? Du kannst mir auch gerne per Mail oder PN antworten, wenn dir das zu konkret für das Forum hier ist.
Wer hat denn die Kosten für deinen Anwalt getragen, hattest du eine Rechtschutzversicherung? Ich plane nämlich unter Umständen auch gegen eine volle Dienst(un)fähigkeit vorzugehen. ggf. einen Anwalt einzuschalten. Derzeit wäre ich nur mit einer 50% Teildienstunfähigkeit einverstanden.

Ein Schwerbehindertenvertreter des Ministeriums ist sogar inoffiziell, also unter der Hand, soweit gegangen, mir vorzuschlagen den Freistaat Bayern zu verklagen, der ja die Schwerbehindertenrichtlinien erlassen hat, die bei meiner Dienststelle offensichtlich mit Füßen getreten werden (von wegen Schwerbehinderung ist kein Argument für einen Heimarbeitsplatz usw.). Die würden sich dann schon bei meinem Dienstherrn und letztlich bei meiner Dienststelle melden.

Aber das ist alles noch Zukunftsmusik und Spekulation, jetzt gilt es erstmal den AA-Termin am 19.06. abzuwarten und wenn ich in den letzten Monaten etwas gelernt habe, dann ist es zu warten!

Ich wäre dir aber auf jeden Fall für jede Info zu deiner AA-Untersuchung(en) und deinem Versuch gegen die Ruhestandsversetzung vorzugehen dankbar!!!

LG
 
Hallo

Wenn das Verfahren bzgl. anstehender Zurruhesetzung in Gang kommt, hat d. SchwBV (und ggf. d. Frauenbeauftragte) die Möglichkeit, Einwendungen vorzubringen. Spätestens dann sollte interveniert werden wegen der Aussage SchwB begründe keinen Heimarbeitsplatz. Aber wenn du das bereits jetzt schriftlich hast, könnte d. SchwBV sich doch auch jetzt schon dazu äußern, ebenso im BEM, das eingeleitet wird bei entsprechend langer AU.
Wie sieht es denn aus bei dir mit einer BEM?

Ich verstehe, welchen Gewinn du in einem Heimarbeitsplatz siehst. Hinsichtlich gesetzl. Unfallschutz hat ein solcher allerdings auch Tücken, daher unbedingt gut abwägen.

Ich hatte über die Gewerkschaft Rechtsschutz. Dieser hat die anwaltl. Prüfung der Zurruhesetzung, also den RA bezahlt. Die Kosten sind, solange kein Klageverfahren ansteht, aber noch einigermaßen überschaubar.
Du hast diese Möglichkeit über eine Mitgliedschaft Rechtsschutz zu erhalten, übrigens auch, du könntest rückwirkend ab 1/2018 eine abschließen.

Meine amtsärztl. Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Immerhin haben sie soweit ergeben, dass meine Schmerzen als Folge des Dienstunfalls anerkannt wurden, andere gesundheitl. Probleme aber zum Teil noch nicht.
Wie der AA argumentiert hat, lässt sich nicht so einfach erläutern und hängt natürlich von den konkreten Punkten ab. Diese sind bei mir völlig anders gelagert wegen Dienstunfall und anderer gesundheitlicher Schäden als deinen. Wenn du konkrete Fragen hast, ist das vllt. einfacher zu beantworten.

Wie geschrieben, habe und konnte ich dort meine Sichtweise und meine Zukunftsvorstellung (auch wenn sie nichts genützt hat) vorbringen. Vor einem Termin reiche ich beim AA meistens etwas ein, nicht nur Befunde von Fachärzten.
Mein AA entscheidet, von welchen Fachärzten ich begutachtet werde, hat selber außer "Sozialmedizin" keine Facharztrichtung, die bei mir eine Rolle spielt. Die Fachgutachten (Zusatzgutachten) werden zu einer amtsärztlichen Stellungnahme zusammengefasst. Auf deren Grundlage basiert dann der Behördenbescheid.

LG

P.S.: Hast du in Erwägung gezogen, bei der Unfallkasse einen Antrag auf Verschlimmerung und Erhöhung der MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) zu stellen? Du könntest den parallel laufen lassen, aber auch überlegen, ihn im Anschluss an das laufende Verfahren (Prüfung der Dienstfähigkeit) zu stellen, wenn nicht mehr so unsicher ist, wie es ausgeht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich habe die Aussage, dass eine Schwerbehinderung bzw. gesundheitliche Gründe nicht ausschlaggebend für einen Heimarbeitsplatz sind, nur dahingehend schriftlich, dass ich eine entsprechende Mail bekommen habe. Die habe ich allerdings aufgehoben.
Die Schwerbehindertenvertretung, nicht nur die örtliche in meiner Dienststelle sondern auch die anderen, also die bei meinem Dienstherrn sowie die landesweite im Ministerium, sagt im wesentlichen nur, dass diese ganzen Regelungen letztlich nur Richtlinien sind und ggf. auf dem Klageweg durchgesetzt werden müssen.

Auch hatte ich im BEM-Gespräch versucht bis zur Klärung der Angelegenheit vorübergehend schon mal auf 50% der Arbeitszeit zu gehen, da hätte man auch gleich mal ausprobiert, ob das wirklich Sinn macht. Das war aber nicht möglich, ganz oder gar nicht hieß es und da musste ich mich für gar nicht entscheiden. Ganz ehrlich, ich erfahre seitens des Arbeitgebers wenig Entgegenkommen und Verständnis, ich habe fast den Eindruck denen wäre es ganz recht, wenn ich ganz weg wäre.

Ich habe eine Rechtschutzversicherung und muss mir halt ggf. überlegen, ob ich gegen eine vollständige Zurruhesetzung bzw. eine volle Dienstfähigkeit vorgehe. Letzteres wäre für mich genauso fatal wie Ersteres. Und wenn ich bedenke, wie die von mir vorgelegten Gutachten beim ersten Mal berücksichtigt wurden muss ich davon ausgehen, dass letztlich alles möglich ist.
Was mich daran auch so nervös macht ist, dass ich nicht einschätzen kann wie der AA tickt, wie genau der Untersuchungsauftrag an ihn gelautet hat. Vielleicht sollte ich mal bei meinem Dienstherrn diesbezüglich nachfragen und mir den Wortlaut des Untersuchungsauftrages mal geben lassen.

Ich denke ich werde zu meinem Untersuchungstermin diesmal nicht nur die aktuellen Befunde und Gutachten mitbringen (die sollen ja eigentlich nicht älter als 3 Monate sein), sondern auch alle Unterlagen aus der BG-Unfallklinik Murnau. Diese liegen zwar schon länger zurück, haben aber ja eigentlich noch immer Bestand. Es gab halt irgendwann keine Nachuntersuchungen mehr, da man davon ausgeht, dass sich an meiner Situation nichts mehr verbessert, im Alter höchstens verschlechtert. So hat man mir das jedenfalls damals mitgeteilt.
Da hat der AA so viel Stoff, wenn er das alles sichten will hab ich mein Gutachten frühestens zu Weihnachten.

Einen Antrag auf Verschlimmerung und Erhöhung der MdE habe ich schon in Erwägung gezogen, wollte allerdings tatsächlich erst den Ausgang des Verfahrens zur Feststellung der Dienstfähigkeit abwarten.

Naja, es hilft nix, frühestens in 9 Tagen weiß ich möglicherweise etwas mehr. Vielleicht teilt mir der AA ja vorab schon mal mündlich mit, wie sein Gutachten im Groben ausfallen wird.

LG
 
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