Sekundant
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Hallo,
in dem Zusammenhang eine Frage
@Isländer
Da bin ich momentan in der Entscheidungsmühle. Mal von der PKH abgesehen, die ja uU auch zurückgezahlt werden müsste:
Ich stehe vor der unausweichlichen Entscheidung über eine Klage und habe auch das selbständige Beweisverfahren anvisiert.
Wann macht das wirklich Sinn? Eine Klage muss früher oder später eh eingeleitet werden. Mir wäre es erst mal deswegen entgegengekommen, weil absehbare Verjährung im Raum steht.
Aber ob jetzt direkte Klage oder selbständiges Beweisverfahren: ein GA brauche ich so und so, ob mit oder ohne PKH. Worin würde da der Vorteil liegen, falls es überhaupt in diesem Fall einen gibt?
Gruss
Sekundant
in dem Zusammenhang eine Frage
@Isländer
Das machst Du durch das "gerichtliche selbständige Beweisverfahren" auf Prozesskostenhilfe! Dann zahlt der Fiskus den Sachverständigen. Und Du bekommst ein kostenloses Gutachten. Das selbständige Beweisverfahren ist eine Art gerichtlicher Beweisaufnahme ohne "richtigen" Prozess dazu.
Da bin ich momentan in der Entscheidungsmühle. Mal von der PKH abgesehen, die ja uU auch zurückgezahlt werden müsste:
Ich stehe vor der unausweichlichen Entscheidung über eine Klage und habe auch das selbständige Beweisverfahren anvisiert.
Wann macht das wirklich Sinn? Eine Klage muss früher oder später eh eingeleitet werden. Mir wäre es erst mal deswegen entgegengekommen, weil absehbare Verjährung im Raum steht.
Aber ob jetzt direkte Klage oder selbständiges Beweisverfahren: ein GA brauche ich so und so, ob mit oder ohne PKH. Worin würde da der Vorteil liegen, falls es überhaupt in diesem Fall einen gibt?
Gruss
Sekundant