oerni
Erfahrenes Mitglied
Vor kurzem hatte ich einen Beitrag geschrieben, der inzwischen geschlossen wurde.
Überschrift: Aussage eines BG-Mitarbeiters
Heute bei der Akteneinsicht: Aussage der Sachbearbeiterin im Beisein des GF
Meinen sie Herr E..., wenn wir alle Krankheiten die in Gutachten stehen auswerten, wo wir da hin kommen würden.
(Vermutlich würde es Arbeit machen)
Im Sinne der gebotenen Amtermittlungspflicht ist das was nun folgt, Amtsmissbrauch.
In einem anderen BK Verfahren stand explizit schon 2010 die Aussage: "beidseitiges asymmetrisches CTS"
in 2 SG- Gutachten Dr. K. 2015 CTS mit MdE 10
Im Bezug auf Amtermittlungspflicht hätte also nicht erst ein von mir eingereichter Antrag, sondern eine Selbstermittlung bereits 2010 erfolgen müssen.
Dem Grunde nach eine strafbare Handlung und jetzt so tun, als ob man alles sorgfältig aufarbeitet - mein Gefühl sagte:
Fahr von M....g nach Augsburg und schaue die Akte an, hier wird getrödelt, beschissen und betrogen!
Überschrift: Aussage eines BG-Mitarbeiters
Heute bei der Akteneinsicht: Aussage der Sachbearbeiterin im Beisein des GF
Meinen sie Herr E..., wenn wir alle Krankheiten die in Gutachten stehen auswerten, wo wir da hin kommen würden.
(Vermutlich würde es Arbeit machen)
Im Sinne der gebotenen Amtermittlungspflicht ist das was nun folgt, Amtsmissbrauch.
In einem anderen BK Verfahren stand explizit schon 2010 die Aussage: "beidseitiges asymmetrisches CTS"
in 2 SG- Gutachten Dr. K. 2015 CTS mit MdE 10
Im Bezug auf Amtermittlungspflicht hätte also nicht erst ein von mir eingereichter Antrag, sondern eine Selbstermittlung bereits 2010 erfolgen müssen.
Dem Grunde nach eine strafbare Handlung und jetzt so tun, als ob man alles sorgfältig aufarbeitet - mein Gefühl sagte:
Fahr von M....g nach Augsburg und schaue die Akte an, hier wird getrödelt, beschissen und betrogen!